AllgemeinAusbilderschein: Wofür du ihn brauchst und wie du ihn bekommst

Ausbilderschein: Wofür du ihn brauchst und wie du ihn bekommst

Viele Betriebe bilden Nachwuchs aus. Dafür brauchen sie mindestens einen Mitarbeiter, der einen Ausbilderschein hat. Hier erfährst du, wie man einen Ausbilderschein macht, was es kostet, wie lange es dauert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn man einen Ausbilderschein machen möchte.

Was ist ein Ausbilderschein und wozu braucht man ihn?

Nicht nur ein Studium kann den Weg in den Beruf ebnen, sondern auch eine Berufsausbildung. Viele Berufsausbildungen finden dual statt: Die Azubis lernen dabei die Theorie in einer Berufsschule und die Praxis direkt im Betrieb. Ein Betrieb darf allerdings nur dann Nachwuchs ausbilden, wenn es (mindestens) einen Mitarbeiter gibt, der einen Ausbilderschein hat.

Nachwuchs ausbilden dürfen nur Beschäftigte, die persönlich und fachlich dazu in der Lage sind. So gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 vor. Als Nachweis über diese Eignung dient der Ausbilderschein. Wer ihn hat, ist dazu berechtigt, Azubis auszubilden. Der Ausbilderschein ist auch unter den Bezeichnungen AdA-Schein und berufs- und arbeitspädagogische Eignung bekannt. Um ihn zu bekommen, müssen Beschäftigte eine Ausbildung zum Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) erfolgreich abschließen.

Wichtig zu wissen: Die bestandene Abschlussprüfung in einer Ausbildung zum Ausbilder führt für sich genommen lediglich zu einer Ausbildungsbefähigung. Nur, wer zugleich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium nachweisen kann, kann auch tatsächlich eine Ausbildungsberechtigung bekommen. Ansonsten würde das nötige fachliche Wissen fehlen, um junge Menschen in einem bestimmten Beruf auszubilden.

Ausbilderschein gilt für alle Berufe

Der Ausbilderschein ist bundesweit einheitlich geregelt. Es gelten dieselben Voraussetzungen für die Ausbildung zum Ausbilderschein, und zwar unabhängig vom Ort und dem Beruf. Für die Durchführung der Prüfungen und die Genehmigungen sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) beziehungsweise die Handwerkskammern (HWK) zuständig. Wer den Ausbilderschein hat, ist damit dazu berechtigt, im gesamten Bundesgebiet Nachwuchskräfte auszubilden, und zwar prinzipiell in jedem Beruf – vorausgesetzt, er kann auch das nötige Fachwissen nachweisen.

Nicht in jedem Fall ist ein Ausbilderschein nötig, um Nachwuchs ausbilden zu dürfen: Bei den sogenannten freien Berufen ist kein Ausbilderschein nötig, um Azubis auszubilden. Das betrifft unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Journalisten und Dolmetscher. Hier reicht der Studienabschluss, um ausbilden zu dürfen.

Wie macht man einen Ausbilderschein und welche Voraussetzungen gibt es?

Um einen Ausbilderschein zu erhalten, muss man die Ausbildung zum Ausbilder erfolgreich abschließen, also die Abschlussprüfung bestehen. Dann gibt es von IHK oder HWK den AdA-Schein. Wer diesen Abschluss hat, hat alles gelernt, was er braucht, um Wissen und Kompetenzen an junge Menschen weiterzugeben. Dafür sind auch pädagogische Fähigkeiten nötig. Die Ausbildung zum Ausbilder beschäftigt sich mit vier grundlegenden Handlungsfeldern:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (etwa: passende Ausbildungsberufe für den Betrieb wählen und den Bedarf planen)
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (etwa: Ausbildungsplan für den Betrieb erstellen, sich mit der Berufsschule abstimmen)
  • Ausbildung durchführen (etwa: Azubis anleiten und unterstützen, geeignete Methoden auswählen, Leistungen von Auszubildenden beurteilen)
  • Ausbildung abschließen (etwa: Ausbildungszeugnis erstellen, bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung helfen)

Wer kann den Ausbilderschein machen?

Die Inhalte und Voraussetzungen der Ausbildung zum Ausbilder ergeben sich aus der Ausbildereignungsverordnung. Aus der AEVO geht hervor, wer ausbilden darf – und wer nicht. Demnach gibt es kein Mindestalter; viele Firmen setzen allerdings Volljährigkeit voraus. Den Ausbilderschein kann nur machen, wer sich persönlich dazu eignet, andere auszubilden. Was das bedeutet, ergibt sich aus der AEVO und dem Berufsbildungsgesetz, genauer § 29 BBiG. Ungeeignet sind demnach Personen, die keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen. Ein entsprechendes Verbot kann die Folge von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sein, verurteilte Straftäter betreffen, die mindestens zwei Jahre inhaftiert waren, oder Personen, die jugendgefährdende Schriften verbreitet haben.

Welche Persönlichkeitsmerkmale ein (künftiger) Ausbilder mitbringen muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, spielt aber praktisch eine wichtige Rolle. Wer Ausbilder werden möchte, sollte anderen gerne Wissen vermitteln, gerne mit Jugendlichen und jungen Menschen in Kontakt sein, Einfühlungsvermögen besitzen und kommunikationsstark sein.

Die fachliche Eignung ist zwar für die tatsächliche Ausbildungsberechtigung zwingend, aber nicht relevant, wenn es um den Ausbilderschein geht. Um ausbilden zu dürfen, brauchen Betroffene neben dem AdA-Schein einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium, über Fortbildungen oder Seminare oder langjährige Berufserfahrung. Beim Ausbilderschein ist die Gültigkeit zeitlich und örtlich unbegrenzt.

Ausbilderschein machen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zum Ausbilderschein führen verschiedene Wege: Im Zweifel reicht es, die Ausbildungsprüfung zu bestehen. Es ist nicht zwingend erforderlich, an Vorbereitungskursen teilzunehmen. Die Prüfung findet zu festen Terminen meist mehrmals pro Jahr statt. Die Teilnehmer können selbst entscheiden, wie sie sich darauf vorbereiten. Das heißt, dass es grundsätzlich möglich ist, ohne fremde Hilfe für die Prüfung zu lernen. Dazu kann entsprechende Literatur genutzt werden, die IHK beziehungsweise HWK empfehlen.

Verschiedene Anbieter bieten Vorbereitungskurse für die Prüfung an, darunter IHK und HWK. Es gibt auch private Anbieter, darunter auch solche, die Online-Kurse – zum Teil als Kombination aus Online-Lernen und Präsenzveranstaltungen – anbieten, sowie Kurse der Agentur für Arbeit. Es hängt vom Kurs ab, wie er ausgestaltet ist. Manche Vorbereitungskurse finden in Vollzeit, andere berufsbegleitend in Teilzeit statt. Es gibt Seminare in Gruppen, Einzelunterricht, Intensivkurse und Abendkurse.

Welche Variante sich am besten eignet, hängt davon ab, wann angehende Ausbilder Zeit zum Lernen haben und wie sie am besten lernen. Manche lernen gerne zu ihren Bedingungen und haben kein Problem damit, sich dafür zu motivieren. Anderen fehlt die Disziplin dafür, selbst festzulegen, wann sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Ein Vorteil von Vorbereitungskursen ist, dass dabei in jedem Fall alles Wichtige vermittelt wird. Letztlich ist es natürlich auch eine Kostenfrage, welche Art der Vorbereitung man wählt.

Wie läuft die Prüfung für den Ausbilderschein ab?

Die Prüfung bei der Ausbildung zum Ausbilder besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil ist eine schriftliche Prüfung, bei der die vier Handlungsfelder abgefragt werden. Dieser Teil nimmt etwa drei Stunden in Anspruch. Manche Fragen müssen in eigenen Worten beantwortet werden, andere sind Multiple-Choice-Aufgaben.

Der praktische Teil der Abschlussprüfung dauert nur etwa 30 Minuten. Er besteht aus einer kurzen Präsentation oder einem Rollenspiel, bei dem es darum geht, eine mögliche Situation in der Ausbildung darzustellen. Nach dieser Präsentation findet noch ein kurzes Fachgespräch statt.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Wenn nur ein Prüfungsteil nicht bestanden wurde, kann der bestandene Prüfungsteil angerechnet werden. Beim nächsten Versuch reicht es dann, den anderen Prüfungsteil zu bestehen.

Ausbilderschein: Dauer und Kosten

So wie die Vielzahl an Vorbereitungsmöglichkeiten für die Prüfung für den Ausbilderschein unterscheidet sich auch die Dauer, die man mit dem Lernen beschäftigt ist. Die Vorbereitungskurse umfassen unterschiedliche Zeitspannen, und wer auf eigene Faust für die Prüfung lernt, kann abhängig von seinen persönlichen Umständen unterschiedlich lange für die Vorbereitung brauchen. Mit einem Vollzeitjob und einer Familie dauert es sicher länger als wenn jemand arbeitslos ist und keine Verpflichtungen hat.

Auch die Kosten für den Ausbilderschein können stark variieren, je nachdem, wie man sich auf die Prüfung vorbereitet. Die Teilnahme an der Prüfung selbst kostet je nach den Regelungen von IHK oder HWK zwischen 100 und 200 Euro. Teurer sind Vorbereitungskurse, die im Schnitt mit 300 und 800 Euro zu Buche schlagen. Wer selbstständig lernt, muss nur die nötige Literatur beschaffen, was deutlich günstiger ist. In vielen Fällen übernimmt allerdings der Arbeitgeber die Kosten für den Ausbilderschein.

Ausbilderschein: Diese Vorteile hat er für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer hat es viele Vorteile, einen Ausbilderschein zu haben. Viele haben einfach Spaß daran, ihr Wissen an andere weiterzugeben und jungen Menschen die Grundlagen für die Ausübung ihres späteren Berufs zu vermitteln. Als Ausbilder tätig zu sein kann den Arbeitsalltag auflockern und ihn abwechslungsreicher gestalten.

Einen Ausbilderschein zu haben kann auch ein Karrierefaktor sein: Als Ausbilder ist man gefragt, zumindest in Betrieben, die ausbilden oder ausbilden möchten. Hinzu kommt, dass Ausbilder durch ihre Ausbildungstätigkeit vielfältige Kompetenzen erwerben, darunter Soft Skills wie Kommunikationsstärke, Empathie und rhetorische Fähigkeiten. Dadurch können Arbeitnehmer nicht zuletzt ihre Führungsqualitäten verbessern – ein klarer Vorteil, wenn man in Führungspositionen aufsteigen möchte. Außerdem kann sich die Stellung im Unternehmen verbessern und eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwahrscheinlicher werden.

Den Ausbilderschein zu machen ist darüber hinaus eine Möglichkeit, sein Engagement im Job unter Beweis zu stellen. Das ist positiv aus Sicht des Arbeitgebers und kann sich auch für betroffene Arbeitnehmer spürbar bemerkbar machen, nämlich dann, wenn der Ausbilderschein mehr Gehalt bedeutet. Zwar sind Arbeitgeber in der Regel nicht dazu verpflichtet, Mitarbeitern mit Ausbilderschein ein höheres Gehalt zu zahlen. Die Voraussetzungen stehen aber häufig gut, mit einem Ausbilderschein eine Gehaltserhöhung auszuhandeln. Ein höheres Gehalt kann sich zudem ergeben, wenn man durch ein erweitertes Tätigkeitsprofil in eine andere Entgeltgruppe nach einem geltenden Tarifvertrag fällt.

Nicht zuletzt ist die Berechtigung dazu, junge Menschen auszubilden, ein Dienst an der Gesellschaft. Es braucht schließlich qualifizierte Nachwuchskräfte. Außer Zeit müssen viele Arbeitnehmer dafür nicht einmal etwas investieren, denn viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten.

Ausbilderschein: Angabe und Bezeichnung im Lebenslauf

Einen Ausbilderschein solltest du im Lebenslauf angeben. Er kann dich aus Sicht von Arbeitgebern interessanter machen, außerdem zeigst du mit der Zusatzqualifikation Eigeninitiative und Ehrgeiz. Wie gibt man den Ausbilderschein im Lebenslauf an? Am besten nutzt du dafür eine Rubrik wie „Aus- und Weiterbildungen“ oder „Weitere Qualifikationen“. Dann gibst du den Zeitraum, den Titel des Lehrgangs oder deiner Prüfung sowie den Anbieter beziehungsweise die durchführende Instanz an. Wenn du gute Prüfungsnoten vorzuweisen hast, kannst du sie im Lebenslauf ergänzen.

Bildnachweis: goodluz / Shutterstock.com

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