AllgemeinBildungsurlaub: Anspruch, Antrag und Angebote

Bildungsurlaub: Anspruch, Antrag und Angebote

Die meisten Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen. Sie können ihn für eine berufliche, politische oder gewerkschaftliche Weiterbildung nutzen, ohne dass ihr eigentlicher Urlaubsanspruch davon berührt wird. In diesem Beitrag erfährst du, was Bildungsurlaub ist, wer Anspruch darauf hat, welche Angebote es gibt und wie du Bildungsurlaub beantragen kannst.

Bildungsurlaub: Was ist das?

Dass es die Möglichkeit gibt, Bildungsurlaub zu nehmen, wissen viele Arbeitnehmer gar nicht. Dabei gibt es die Option in Deutschland schon seit Mitte der 1970er Jahre. Im Sommer 1974 hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Angebote zur beruflichen, politischen und gewerkschaftlichen Bildung für Beschäftigte zu schaffen. In den meisten Bundesländern gibt es den Bildungsurlaub seither.

Bei Bildungsurlaub handelt es sich um eine bezahlte Freistellung über mehrere Tage durch den Arbeitgeber. Für Beschäftigte entsteht zusätzlicher Urlaub, den sie für verschiedene Bildungsangebote zur Weiterbildung nutzen können. Die Kosten für den Kurs musst du selbst tragen, es kann aber sein, dass dir dein Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt. Gleichzeitig bekommst du dein Gehalt während des Bildungsurlaubs weiterhin bezahlt.

Weil Bildung in Deutschland Ländersache ist, regelt jedes Bundesland das Thema Bildungsurlaub etwas anders. Der Großteil der Bundesländer hat eigene Gesetze für den Bildungsurlaub und seine Modalitäten erlassen. Die Ausnahmen stellen Bayern und Sachsen dar: Hier gibt es keine eigenen Gesetze zum Bildungsurlaub.

Für welche Angebote kann man Bildungsurlaub nutzen?

Das Spektrum an Bildungsangeboten, die sich für einen Bildungsurlaub eignen, ist groß. Du kannst deinen Bildungsurlaub für deine berufliche Weiterbildung nutzen oder dich gewerkschaftlich weiterbilden. Du kannst mehr über politische Themen erfahren oder lernen, wie du Stress besser bewältigen kannst.

Andere Kurse ermöglichen es dir, dein kulturelles Wissen zu vertiefen oder dienen der Persönlichkeitsentwicklung, zum Beispiel, indem du deine Rhetorik-Fähigkeiten verbesserst. Es gibt Angebote zu ökologischen Themen ebenso wie solche, die bestimmten Sprachkenntnissen dienen. Auch Studienreisen und Sprachreisen können als Bildungsurlaub anerkannt werden.

Welche Angebote du für deinen Bildungsurlaub nutzen kannst, hängt davon ab, welche Kurse eine Anerkennung als Bildungsurlaub haben. Das kannst du direkt beim Veranstalter in Erfahrung bringen. Es gibt allerdings auch Datenbanken im Internet, in denen du dir einen Überblick über alle anerkannten Weiterbildungen verschaffen kannst. Auch die Bundesländer selbst bieten solche Datenbanken oft an.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Die meisten Arbeitnehmer haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsurlaub. Es hängt allerdings davon ab, in welchem Bundesland du arbeitest. In Bayern und Sachsen gibt es keine Gesetze zum Bildungsurlaub und somit auch keinen Anspruch darauf. Wenn deine Arbeitsstelle dort ist, kannst du nur deine regulären Urlaubstage für eine Weiterbildung nutzen oder Kurse am Wochenende machen.

Auch Auszubildende können häufig Bildungsurlaub nehmen. Je nach Ländergesetz gibt es zum Teil Einschränkungen, welche Kurse als Bildungsurlaub denkbar sind – etwa nur solche, die der politischen Bildung dienen. Arbeitnehmer müssen zudem oft mindestens sechs Monate im Unternehmen sein, um Bildungsurlaub beantragen zu können. In manchen Bundesländern sind Beamte von der Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen, ausgeschlossen.

Wie viel Bildungsurlaub kann man nehmen?

Wie lange der Bildungsurlaub sein kann, hängt ebenfalls vom jeweils geltenden Gesetz des Bundeslandes ab. In vielen Fällen liegt der gesetzliche Anspruch von Arbeitnehmern bei fünf Tagen im Jahr, teilweise sind es zehn Tage in zwei Jahren. Die mögliche Dauer des Bildungsurlaubs hängt auch davon ab, ob jemand in Vollzeit arbeitet oder nicht. Der Anspruch bezieht sich auf eine Fünf-Tage-Woche, bei Teilzeit verringert sich der Anspruch entsprechend.

Meist ist es möglich, ungenutzten Bildungsurlaub von einem Jahr auf das nächste zu übertragen. Dadurch steht dir im Folgejahr mehr Bildungsurlaub zur Verfügung. Du kannst auch Rest-Bildungsurlaub übertragen. Allerdings geht das in der Regel nur von einem Jahr auf ein anderes und nicht unzählige Male in Folge. Um Bildungsurlaub auf das nächste Jahr zu übertragen, solltest du das bis zum Jahresende bei deinem Arbeitgeber beantragen.

In manchen Bundesländern gibt es Vorgaben, wie lange ein Bildungsurlaub mindestens sein muss. So kann zum Beispiel vorgeschrieben sein, dass du mindestens drei Tage am Stück nehmen musst. In anderen Bundesländern reicht auch ein Tag, wobei auch hier oft eine Mindest-Stundenzahl vorgesehen ist.

Bildungsurlaub beantragen: So geht es

Bildungsurlaub kannst du bei deinem Arbeitgeber beantragen. Bevor du den Antrag auf Bildungsurlaub stellst, solltest du dich über die jeweilige Regelung in dem Bundesland informieren, in dem du arbeitest. Darin findest du auch die Fristen, um Bildungsurlaub zu beantragen. Meist musst du deinen Wunsch nach Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen im Voraus angemeldet haben.

Bildungsurlaub solltest du schriftlich beantragen. Das geht mithilfe von Muster-Vorlagen, die du im Internet findest. Du kannst auch ein Anschreiben verfassen, in dem du dich auf deinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub berufst. Informiere deinen Arbeitgeber in dem Antrag auf Bildungsurlaub darüber, welches Angebot du in welchem Zeitraum nutzen möchtest. Es ist sinnvoll, einige Informationen über die gewählte Weiterbildung anzuhängen. So kann sich dein Arbeitgeber leicht darüber informieren und schnell abschätzen, ob er deinen Antrag bewilligen kann oder nicht.

Was tun, wenn der Chef den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnt?

Im Idealfall sagt dein Chef natürlich Ja zu deinem Antrag auf Bildungsurlaub. Aber was, wenn er sich gar nicht zurückmeldet? Je nach Landesgesetz gilt der Antrag unter Umständen als genehmigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht in einer bestimmten Frist beim Antragsteller zurückmeldet. Diese Frist liegt meist bei drei Wochen ab Eingang des Bildungsurlaub-Antrags. Eine Ablehnung des Antrags ist im Regelfall nicht mehr möglich, wenn diese Frist verstrichen ist. Trotzdem ist es sinnvoll, den Chef noch einmal persönlich auf das Thema anzusprechen, um Ärger zu vermeiden. Es kann sich auch lohnen, den Betriebsrat hinzuzuziehen.

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Betriebliche Belange können einem Bildungsurlaub etwa entgegenstehen, wenn der Arbeitgeber im jeweiligen Zeitraum nicht auf den Beschäftigten verzichten kann. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber den gewählten Kurs nicht als Bildungsurlaub akzeptiert. Falls du daran zweifelst, dass dein Arbeitgeber wirklich dazu berechtigt war, deinen Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen, kannst du dich an den Betriebsrat wenden. Er kann die Angelegenheit prüfen und gegebenenfalls eine Einigungsstelle anrufen, die die Entscheidung des Arbeitgebers revidieren kann.

Es kann in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein, trotz der Ablehnung durch den Arbeitgeber Bildungsurlaub zu nutzen. Wenn du der Arbeit fernbleiben möchtest, solltest du jedoch unbedingt eine sogenannte Gleichwohlerklärung abgeben. Das geht innerhalb von einer Woche nach der Ablehnung des Antrags. Muster für eine Gleichwohlerklärung findest du online. Ohne diese Erklärung könnte es als Arbeitsverweigerung oder unerlaubte Selbstbeurlaubung angesehen werden, wenn du der Arbeit fernbleibst.

Freie Tage statt Bildungsurlaub: Welche Konsequenzen drohen?

Viele Arbeitnehmer freuen sich über zusätzlichen Urlaub. Da ist es für manche verlockend, Bildungsurlaub zu beantragen, aber nicht tatsächlich für eine Weiterbildung zu nutzen – schließlich hat nicht jeder Lust auf ein Seminar oder möchte das Geld dafür ausgeben. Das solltest du allerdings nicht tun. Dass du keinen Bildungsurlaub gemacht hast, fällt spätestens dann auf, wenn du deine Teilnahme nach der angeblichen Veranstaltung nicht nachweisen kannst. Dann kann der Arbeitgeber nicht nur die Entgeltfortzahlung für die betreffenden Tage verweigern. Er kann dich auch abmahnen oder sogar eine Kündigung aussprechen.

Bildnachweis: Andrey_Popov / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE