Arbeitsleben & BerufRenteneintritt: Dann kannst du in den Ruhestand

Renteneintritt: Dann kannst du in den Ruhestand

63, 65 oder doch 67? Der Renteneintritt hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Denn nicht nur das Lebensalter ist entscheidend, auch die Anzahl der Beitragsjahre spielt eine wichtige Rolle bei der Antwort auf die Frage, wann du in Rente gehen kannst. Was das für deinen Renteneintritt bedeutet und was es außerdem zu beachten gibt, erfährst du hier.

Renteneintritt: Wann kann ich in Rente gehen?

Besonders wenn der Stress auf der Arbeit scheinbar kein Ende nimmt, stellen sich Beschäftigte die Frage, wann sie in Rente gehen können. Früher war die Antwort auf diese Frage ziemlich klar: mit 65. Doch so einfach ist das heute nicht mehr.

Denn schon im Jahr 2012 trat das sogenannte Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz in Kraft. Die Folge: Der Renteneintritt wird immer weiter nach hinten verschoben. Allerdings passiert das schrittweise, abhängig vom Geburtsjahr des Arbeitnehmers. Das führt dazu, dass die unterschiedlichen Beschäftigten zu verschiedenen Zeiten in Rente gehen können, nämlich zwischen 65 und 67 Jahren.

Ab dem Jahr 2031 gehen dann alle Beschäftigten mit 67 Jahren in Rente. Diese Gesetzesänderung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es immer mehr Rentner gibt, die immer länger Rentenzahlungen bekommen. Damit auch für spätere Generationen noch Geld in der Rentenkasse ist, wird der Renteneintritt und damit das Renteneintrittsalter Schritt für Schritt angepasst.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann der Renteneintritt ohne Abschläge möglich ist:

GeburtsjahrAlter
195765 Jahre und 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Rente mit 63: Kann ich frühzeitig in Rente gehen?

Trotzdem gibt es immer noch die Möglichkeit, schon vor 67 in Rente in zu gehen. Der Anspruch ist abhängig davon, wie viele Beitragsjahre du in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hast. Wenn du mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hast, kannst du auch schon mit 64 den Renteneintritt angehen – und das ganze ohne Abschläge zahlen zu müssen.

Folgende Zeiten werden dabei als Beitragszeiten für die Rentenversicherung gezählt:

  • betriebliche Ausbildung
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden
  • Zeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde
  • Berufliche Weiterbildungszeit
  • Kurzarbeiter– und Insolvenzgeld
  • Zeiten von Wehr- oder Zivildienst
  • Freiwillige Rentenbeiträge
  • Beiträge, die aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit an die Rentenkasse geleistet wurden

Allerdings wird auch dabei das Geburtsjahr berücksichtigt. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch heute noch häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Mit 63 konnten allerdings nur Arbeitnehmer bis zum Geburtsjahr 1952 ohne Abschläge in Rente gehen. Für Arbeitnehmer, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Wer im Jahr 1964 oder später geboren ist, kann ab einem Alter von 65 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge befürchten zu müssen.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit ihrem Renteneintritt rechnen können:

GeburtsjahrAlter
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
ab 196465 Jahre

Aber auch Arbeitnehmer, die weniger als 45 Jahre Beiträge gezahlt haben, können früher in Rente. In diesem Fall jedoch mit Abschlägen: Ab 35 Beitragsjahren kostet jeder Monat, den du früher in Rente gehen möchtest, 0,3 Prozent deiner Rente. Maximal kommst du so auf 14,4 Prozent, wenn du mit 63 Jahren in Rente gehen möchtest. Das ist schon eine stattliche Summe, die dir jeden Monat im Geldbeutel fehlen wird.

Und das ist noch nicht alles: Wenn du früher in Rente gehst, sammelst du auch noch weniger Rentenpunkte. Das bedeutet, dass dir unterm Strich mehr als die 14,4 Prozent bei der Rente fehlen werden. Denn in den Jahren, in denen du in Frührente bist, zahlst du nicht mehr in die Rentenkasse ein. Gerade die letzten Jahre vor der Rente sind jedoch diejenigen, die sich richtig lohnen. Aufgrund ihrer Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit verdienen Arbeitnehmer in diesen Jahren durchschnittlich am meisten Geld.

Rente ab 63 für Schwerbehinderte

Für Arbeitnehmer, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist es ein wenig leichter, schon früher ohne Abschläge in Rente zu gehen. Vor dem Renteneintritt muss auch hier mindestens 35 Jahre lang in die Rente eingezahlt worden sein. Allerdings können sie insgesamt 2 Jahre früher ohne Abschläge in den Ruhestand starten als Arbeitnehmer ohne Schwerbehindertenausweis.

Der reguläre Renteneintritt für Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis sieht so aus:

GeburtsjahrAlter
195864 Jahre
195964 Jahre und 2 Monate
196064 Jahre und 4 Monate
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
ab 196465 Jahre

Jedes Jahr, das Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen, kostet einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Rentenbeginn: Gibt es Unterschiede im Renteneintritt?

Es gibt also teilweise starke Unterschiede bezogen auf den Rentenbeginn, aber vor allem im Hinblick auf Abschläge. Das sollten alle Arbeitnehmer im Hinterkopf behalten, die schon vor dem eigentlichen Rentenalter in Rente gehen möchten.

In Deutschland gibt es immer mehr ehemalige Arbeitnehmer, die nur geringe Rente bekommen. Wer dann noch früher den Renteneintritt plant, kommt unter Umständen in wirtschaftliche Schwierigkeiten im Alter.

Noch dazu fallen Unterschiede weg, die es früher einmal gab. Für Frauen lag in früheren Zeiten das Renteneintrittsalter einmal bei 60 Jahren. Diese Zeiten sind lange vorbei und so gibt es heute keinen Unterschied mehr zwischen dem Rentenalter von Frauen und dem von Männern.

Vereinfacht gesagt gilt folgende Regel für den Renteneintritt:

  • Arbeitnehmer, die zwischen 1952 und 1964 geboren sind, können zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr mit ihrem Rentenbeginn rechnen.
  • Arbeitnehmer, die ab 1964 geboren sind, können in Rente gehen, sobald sie das 67. Lebensjahr vollendet haben.

Rentenalter: So klappt der Übergang in den Ruhestand

Bei so viel Informationen zum Rentenbeginn und Renteneintritt darf eins nicht vergessen werden: Auch wenn sich viele Arbeitnehmer auf den Ruhestand freuen, gibt es immer wieder Fälle, in denen der Übergang in die Rente nicht so reibungslos verläuft. Bekannt ist dieses Phänomen unter anderem als Empty-Desk-Syndrom. Gemeint ist damit, dass Neu-Rentner in ein mentales Loch fallen und sogar Depressionen entwickeln können, statt sich über den Ruhestand zu freuen.

Glücklicherweise muss man sein Schicksal nicht kampflos hinnehmen, sondern kann etwas tun, wenn die Angst vor dem Ruhestand zu groß wird. Zum Beispiel folgendes:

  1. Klare Struktur schaffen: Wer von der Arbeit einen klaren Tagesablauf kennt, könnte genau das vermissen. Einigen Menschen hilft es daher, auch nach dem Renteneintritt die früheren Routinen beizubehalten – wenigstens teilweise. Zu einer bestimmten Uhrzeit aufstehen, sich fertig machen und dann vielleicht mit dem Hund raus gehen, könnte schon helfen.
  2. Ehrenamtliche Tätigkeiten aufnehmen: Davon abgesehen gibt es die Möglichkeit, ein Ehrenamt auszuüben. In vielen, teilweise ganz unterschiedlichen Bereichen werden Helfer gesucht. Von der Vorlese-Oma bis zum ehrenamtlichen Hausaufgabenbetreuer ist vieles dabei.
  3. Klare Ziele setzen: Wer dagegen lieber zu Hause bleibt, muss auch dort nicht untätig sein. Mittlerweile ist die Auswahl an Online-Kursen und Bildungsangeboten riesig. Der Renteneintritt ist vielleicht die Gelegenheit, endlich die Sprache zu lernen, die man schon immer sprechen können wollte.

Bildnachweis: angellodeco / Shutterstock.com

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