AllgemeinFrüher in Rente – was ist bei Frührente möglich?

Früher in Rente – was ist bei Frührente möglich?

Noch bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters durchhalten und bis dahin weiter Tag für Tag zur Arbeit gehen – das können sich viele ältere Beschäftigte kaum vorstellen. Viele Menschen, die kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen, überlegen, früher in Rente zu gehen. Unter welchen Voraussetzungen ist das mit und ohne Abschläge möglich? Und welche Vor- und Nachteile hat die sogenannte Frührente mit einem früheren Renteneintritt?

Ab wann können Arbeitnehmer regulär in Rente gehen?

Wenn das Berufsleben sich dem Ende zuneigt, können viele Beschäftigte den Renteneintritt kaum noch erwarten. Viele ältere Arbeitnehmer fühlen sich nach Jahrzehnten der Arbeitstätigkeit ausgebrannt. Sie haben keine Lust mehr, jede Woche viel Zeit mit Arbeit zu verbringen und im Gegenzug kaum Zeit für sich zu haben, sondern sehnen die Rentenzeit entgegen. Unter diesen Umständen kommt früher oder später die Frage auf: Ab wann kann ich in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt, an dem ein Beschäftigter regulär in Rente gehen kann, wird bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wann jemand dem Berufsleben den Rücken zukehren kann, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen, hängt somit mit dem Geburtsjahr zusammen. Mit Abschlägen ist der Renteneintritt schon einige Jahre vorher möglich – was allerdings mit nicht unwesentlichen finanziellen Einbußen durch den dauerhaft verminderten Rentenanspruch einhergehen kann.

Das reguläre Renteneintrittsalter ist abhängig vom Geburtsjahr so geregelt:

  • Jahrgang 1957: 65 Jahre, 11 Monate
  • Jahrgang 1958: 66 Jahre
  • Jahrgang 1959: 66 Jahre, 2 Monate
  • Jahrgang 1960: 66 Jahre, 4 Monate
  • Jahrgang 1961: 66 Jahre, 6 Monate
  • Jahrgang 1962: 66 Jahre, 8 Monate
  • Jahrgang 1963: 66 Jahre, 10 Monate
  • Jahrgang 1964 und später: 67 Jahre

Früher in Rente ohne Abschläge: Ab wann ist das möglich?

In manchen Fällen ist ein früherer Renteneintritt ohne Abschläge möglich. Das kommt unter Umständen für Arbeitnehmer infrage, die früh im Leben mit dem Arbeiten begonnen haben. Besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, können eine gewisse Zeit vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.

Dabei kommt es auf das Geburtsjahr an. So konnte ein 1958 geborener Arbeitnehmer mit entsprechender Versicherungsdauer schon im Jahr 2022 mit 64 Jahren in Rente gehen, ohne dass seine Rente im Gegenzug gekürzt worden wäre. Für die übrigen Altersgruppen staffelt sich das Alter des frühestmöglichen abschlagsfreien Renteneintritts wie folgt:

  • Jahrgang 1959: Renteneintritt ab 64 Jahren, 2 Monaten möglich
  • Jahrgang 1960: Renteneintritt ab 64 Jahren, 4 Monaten möglich
  • Jahrgang 1961: Renteneintritt ab 64 Jahren, 6 Monaten möglich
  • Jahrgang 1962: Renteneintritt ab 64 Jahren, 8 Monaten möglich
  • Jahrgang 1963: Renteneintritt ab 64 Jahren, 10 Monaten möglich
  • Jahrgang 1964 und jünger: Renteneintritt ab 65 Jahren möglich

Für alle Arbeitnehmer, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, ist eine frühere Rente bei besonders langjährigerer Versicherung grundsätzlich ab 65 Jahren möglich. In die geforderten 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung können auch beitragsfreie Zeiten zählen. Das gilt etwa bei Krankheit und während des Zivildiensts oder Wehrdiensts.

Früher in Rente mit Abschlägen

Die meisten Arbeitnehmer, die sich dafür entscheiden, früher in Rente zu gehen, nehmen im Gegenzug Einbußen beim Rentenanspruch hin. Früher in Rente gehen kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, der mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Das ist als Altersrente für langjährig Versicherte bekannt.

Ein früherer Rentenbeginn ist im Fall einer langjährigen Versicherung frühestens mit 63 Jahren möglich. Dafür müssen die Betroffenen Abschläge bei der Rente hinnehmen, und zwar pro Monat des vorzeitigen Renteneintritts 0,3 Prozent. Auf ein Jahr des vorzeitigen Renteneintritts gerechnet ergeben sich 3,6 Prozent Einbußen. Wer ganze vier Jahre früher in Rente geht als eigentlich möglich, hat Einbußen von 14,4 Prozent.

Wer überlegt, für einen früheren Rentenbeginn Abschläge bei der Rente in Kauf zu nehmen, sollte seine Optionen gut abwägen. Rechne genau aus, welche Verluste du durch den früheren Renteneintritt hättest. Bedenke, dass deine Rente dauerhaft gemindert ist, wenn du früher aufhörst zu arbeiten. Durch diese Einbußen kann sich im Laufe der Jahre eine stattliche Summe ergeben, die dir entgeht.

Sonderregelungen: Das gilt für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung und Bergleute

Ausnahmeregelungen bei der Altersrente gibt es für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Beschäftigte im Bergbau. Für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ist ein früherer Rentenbeginn auch ohne Abschläge möglich, und zwar bis zu zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Das setzt mindestens 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus.

Mit Abschlägen können Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen. Auch hier machen die Abschläge 0,3 Prozent pro Monat der vorgezogenen Rente aus.

Auch Arbeitnehmer, die im Bergbau beschäftigt sind, können sich auf Sonderregelungen beim Renteneintritt berufen. Ab wann sie früher in Rente gehen können, hängt wiederum vom Geburtsjahr ab.

Nach einer Wartezeit von 25 Jahren in der Rentenversicherung ist ein Renteneintritt abhängig vom Geburtstag mit 60 bis 62 Jahren möglich. Bis zum Jahrgang 1963 steigt das Alter des frühestmöglichen abschlagsfreien Renteneintritts schrittweise. Wer im Jahr 1964 oder danach geboren ist, kann als Beschäftigter im Bergbau ab einem Alter von 62 Jahren in Rente gehen.

Frührente wegen Krankheit bei Erwerbsminderung

Manche Beschäftigte, die früher in Rente gehen wollen, sehen sich aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen. Eine Frührente ist bei einer Erwerbsminderung möglich. Die Betroffenen erhalten dann eine Erwerbsminderungsrente, die theoretisch so lange gezahlt werden kann, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die übliche Altersrente gezahlt.

Wer krank ist oder durch die Folgen eines Unfalls nicht mehr dazu in der Lage ist, einer Arbeitstätigkeit im gewohnten Umfang nachzugehen, kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Das setzt mindestens fünf Jahre Beitragszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung voraus.

Eine Erwerbsminderungsrente kann wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden. Als teilweise erwerbsgemindert gilt, wer zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand höchstens drei Stunden am Tag arbeiten könnte. Das gilt übrigens nicht nur für den bisher ausgeübten Beruf, sondern auch für alle übrigen Tätigkeiten.

Eine Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt

Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, wird die Rentenversicherung prüfen, ob alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. So kann zum Beispiel eine Reha die Erwerbsfähigkeit in vielen Fällen verbessern und dafür sorgen, dass eine Frührente nicht nötig ist.

Können entsprechende Maßnahmen die Erwerbsfähigkeit nicht ausreichend wiederherstellen, erhalten Betroffene eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird meist zunächst befristet ausgezahlt. Nach Ablauf der Befristung prüft die Rentenversicherung, ob die Voraussetzungen für einen weiteren Bezug einer Erwerbsminderungsrente noch gegeben sind. Dann kann die Befristung verlängert werden, und zwar maximal dreimal. Wenn hingegen klar ist, dass sich der gesundheitliche Zustand nicht auf absehbare Zeit ändern wird, wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet ausgezahlt.

Früher in Rente mit Altersteilzeit

Eine andere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, bietet die Altersteilzeit. Dabei arbeiten Beschäftigte in den letzten Jahren im Beruf entweder dauerhaft weniger oder sie nutzen das Blockmodell. In letzterem Fall bleibt die Arbeitszeit zunächst wie gehabt – dafür können die Betroffenen eine gewisse Zeit vor dem eigentlichen Renteneintritt schon dauerhaft zuhause bleiben. So ist es praktisch möglich, früher in Rente zu gehen.

Zu den Voraussetzungen für Altersteilzeit gehört das Mindestalter von 55 Jahren, außerdem muss sich die Altersteilzeit bis zum offiziellen Renteneintritt erstrecken. Beschäftigte müssen in den vorherigen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wer über Altersteilzeit nachdenkt, sollte bedenken, dass das Gehalt entsprechend reduziert ist. Der Arbeitgeber muss die Vergütung jedoch um einen gewissen Betrag aufstocken und zahlt weiterhin 90 Prozent der Rentenbeiträge, die dem bisherigen (Vollzeit-)Gehalt entsprechen. Dadurch mindert sich der Rentenanspruch bei Altersteilzeit weniger stark.

Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen: Wie funktioniert es?

Viele Arbeitnehmer, die gerne früher in Rente gehen möchten, möchten zwar nicht mehr arbeiten, aber auch nicht den Rest ihres Lebens mit einer verminderten Rente auskommen müssen. In diesem Fall hast du eine weitere Option: Du kannst freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und die Einbußen, die dir durch den früheren Renteneintritt drohen, ausgleichen. Auf diese Weise können Beschäftigte früher in Rente durch eine Einmalzahlung, alternativ kann in mehreren Raten in die Rentenversicherung eingezahlt werden.

Diese Option besteht ab einem Alter von 50 Jahren. Zu den Voraussetzungen, um Rentenpunkte zu kaufen, zählen außerdem mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung bis zum Zeitpunkt des gewünschten Renteneintritts. Außerdem muss eine gesetzliche oder freiwillige Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung bestehen.

Rentenpunkte kaufen: Lohnt es sich?

Wie viel Geld du einzahlen müsstest, hängt von deinem voraussichtlichen Rentenanspruch und dem gewünschten Renteneintritt ab. Je höher die zu erwartende Rente und je früher du in Rente gehen willst, desto höher muss die Ausgleichszahlung ausfallen. Gegenwärtig kannst du zwischen 96,72 und 1.357,80 Euro pro Monat freiwillig an die Rentenversicherung zahlen, um Rentenpunkte zu kaufen.

Lasse dich bei der Rentenversicherung beraten, wie viel Geld nötig wäre und welche Optionen du hast. Übrigens: Falls du am Ende doch nicht früher in Rente gehen willst, kannst du das eingezahlte Geld zwar nicht zurückbekommen. Dein Rentenanspruch steigt aber entsprechend.

Vorteilhaft an freiwilligen Einzahlungen in die Rentenkasse ist, dass du die Beträge steuerlich geltend machen kannst. Dadurch sinkt deine Steuerlast in den Jahren, in denen du die Zahlungen in der Steuererklärung angeben kannst. Nicht immer ist diese Variante jedoch für die Betroffenen in letzter Konsequenz sinnvoll. Rentenpunkte zu kaufen ist nur lohnenswert, wenn jemand lange lebt.

Sofortrente: Was ist das?

Früher in Rente zu gehen kann auch mit privater Altersvorsorge möglich sein. Eine Option ist die Sofortrente. Dabei zahlst du einmal eine größere Summe und bekommst anschließend jeden Monat eine Zusatzrente ausgezahlt – so lange du lebst. Diese Möglichkeit hast du auch noch kurz vor deinem Renteneintritt.

Du solltest allerdings wissen, dass die Versicherungen mit einer langen Lebenserwartung der Versicherten rechnen. Die kalkulierte Lebensdauer liegt häufig bei 90 Jahren. Eine gute Rendite lässt sich mit einer Sofortrente in der Regel nicht erzielen – dafür müsste ein Versicherter schon sehr alt werden. Es kann dir im Gegenteil passieren, dass du mehr einzahlst, als du am Ende rausbekommst.

Falls du früh stirbst, hast du der Versicherung Geld geschenkt. Das lässt sich mit einem Hinterbliebenenschutz umgehen. Wenn du möchtest, dass das Geld im Fall deines Todes an deine Angehörigen ausgezahlt wird, musst du allerdings mit schlechteren Konditionen rechnen.

Früher in Rente: Vor- und Nachteile

Viele ältere Arbeitnehmer überlegen lange hin und her: Sollen sie früher in Rente gehen, dafür womöglich Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen – oder doch lieber noch einige Jahre länger durchhalten? Letztlich ist das natürlich eine individuelle Entscheidung, die dir niemand abnehmen kann. Es ist jedoch hilfreich, die Vorteile und Nachteile zu kennen, die mit einem früheren Renteneintritt einhergehen können.

Vorteile eines früheren Rentenbeginns

Die Vorteile eines früheren Renteneintritts liegen für die Betroffenen auf der Hand: Sie müssen nicht mehr so lange arbeiten und sind früher aus dem Job raus. In der Rentenzeit können sie sich ihre Zeit wieder frei einteilen und sich Dingen widmen, für die während der Berufstätigkeit zu wenig Zeit geblieben ist. Das empfinden viele Beschäftigte als so positiv, dass sie dafür Nachteile in Kauf nehmen, die mit einem früheren Rentenbeginn verbunden sein können.

Ein früherer Rentenbeginn kann zu mehr Zufriedenheit und einem verbesserten gesundheitlichen Zustand führen. Besonders Arbeitnehmer, die im Job viel Stress haben, körperlich hart arbeiten müssen oder die sich ausgebrannt fühlen, profitieren oft enorm davon, wenn sie einige Jahre vorher in Rente gehen.

Nachteile eines früheren Rentenbeginns

Andererseits hat ein früherer Renteneintritt auch Nachteile. Zwar können besonders langjährig Versicherte auch ohne Abschläge einige Zeit früher in Rente gehen. Wer die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, muss aber Einbußen beim Rentenanspruch hinnehmen – und zwar dauerhaft.

Je nachdem, wie lange der Betroffene noch lebt, kann das bedeuten, dass man auf sehr viel Geld verzichten muss. Für manche Arbeitnehmer kommt diese Option nicht infrage, weil ihnen dadurch nicht genug Geld für Miete, Lebensmittel und Co bliebe. Andere hätten zwar genug für den täglichen Bedarf, könnten sich aber bestimmte Dinge nicht mehr leisten – und arbeiten lieber noch etwas länger.

Je kürzer jemand bis zum Rentenbeginn gearbeitet hat, desto geringer ist sein Rentenanspruch. Umgekehrt kannst du deine Ansprüche erhöhen, wenn du bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weitermachst – oder sogar darüber hinaus arbeitest. Pro Monat, den Arbeitnehmer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, ohne die Altersrente zu beziehen, bekommen sie Zuschläge von 0,5 Prozent. Pro Jahr erhöht sich der Rentenanspruch dadurch um sechs Prozent.

Bildnachweis: michaeljung / Shutterstock.com

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