AllgemeinSchmutzzulage: Wer bekommt sie – wie hoch ist sie?

Schmutzzulage: Wer bekommt sie – wie hoch ist sie?

Mit dem Job können gesundheitliche Risiken verbunden sein – für manche mehr als für andere. Liegen besondere Erschwernisse vor, kann ein Anspruch auf eine Erschwerniszulage, auch bekannt als Schmutzzulage, vorliegen. Welche Beschäftigten eine Schmutzzulage bekommen, wie viel Geld es extra gibt und ob die Zulage versteuert werden muss, klärt dieser Artikel.

Schmutzzulage: Was ist das und warum wird sie gezahlt?

Schmutzzulage ist ein umgangssprachlicher Begriff für die Erschwerniszulage. Dabei handelt es sich um eine Zulage, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Grundgehalt zahlen, um besondere Erschwernisse bei der Arbeit zu kompensieren. Eine Schmutzzulage kann nicht nur, wie der Name nahelegt, bei Tätigkeiten in einer sehr dreckigen und staubigen Umgebung gezahlt werden, sondern auch bei starker Kälte oder Hitze sowie bei körperlich oder seelisch schweren und riskanten Arbeiten.

Die Erschwernisse, die eine Schmutzzulage rechtfertigen, können sich durch die Arbeit an sich, die Arbeitsbedingungen oder äußere Umstände ergeben. Widrige Bedingungen in der Umgebung und starke körperliche Anstrengungen stellen ein gesundheitliches Risiko für die Beschäftigten dar. Für ihren Einsatz erhalten die Arbeitnehmer mehr Geld.

Aus Arbeitgebersicht spricht für die Zahlung einer Schmutzzulage auch, dass bestimmte Jobs dadurch attraktiver für Arbeitnehmer werden können. Das macht es einfacher, freie Stellen zu besetzen und Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Nicht zuletzt signalisiert eine Schmutzzulage – besonders, wenn sie freiwillig gezahlt wird – den Beschäftigten Wertschätzung, was ihre Zufriedenheit im Job und mit dem Betrieb als solchem erhöhen kann. Auch das wirkt sich positiv auf die Mitarbeiterbindung aus.

Wer bekommt eine Schmutzzulage?

Welche Beschäftigten können eine Schmutzzulage erhalten? Es kommt einerseits auf die Tätigkeit an und andererseits darauf, welche Regelungen im Einzelfall gelten. Wer bei der Arbeit starkem Schmutz, Staub, starker Hitze oder Kälte ausgesetzt ist, kann Anspruch auf eine Schmutzzulage haben. Dasselbe gilt für körperlich und psychisch stark anstrengende Tätigkeiten.

Dazu können etwa Tätigkeiten wie die folgenden gehören:

  • schweres Heben und Tragen
  • monotone, körperlich stark belastende Arbeiten, etwa Arbeit am Fließband
  • Arbeiten an oder in der Nähe von lauten Maschinen
  • Tätigkeiten mit starker Lärmbelastung in der Umgebung
  • Schweißen oder Bohren oberhalb des Kopfes
  • Tätigkeiten in Kühlräumen
  • Arbeiten, zu denen ein Umgang mit giftigen oder radioaktiven Stoffen gehört
  • Minenräumung
  • Auf- und Abbau von Gerüsten
  • Arbeiten, bei denen Beschäftigte Erschütterungen ausgesetzt sind
  • Taucharbeiten

Woraus kann sich ein Anspruch auf eine Schmutzzulage ergeben?

Praktisch heißt das, dass Erschwerniszulagen zum Beispiel in der Metallindustrie, im Bergbau, Bau und Straßenbau, bei Feuerwehr und Polizei, in der Toilettenreinigung, Krankenhäusern und an Müllarbeiter gezahlt werden.

Arbeitgeber, die Schmutzzulagen zahlen, sind dazu meist verpflichtet, sie können sich aber auch freiwillig dafür entscheiden. Die Pflicht zur Zahlung einer Schmutzzulage kann etwa im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Häufig ergibt sich ein Anspruch auf eine Schmutzzulage außerdem aus einem geltenden Tarifvertrag. Erschwerniszulagen sind zum Beispiel im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für Beamte und Soldaten vorgesehen.

Manchmal gibt es keine solche Rechtsgrundlage, und trotzdem haben Beschäftigte Anspruch auf eine Schmutzzulage. Das ist der Fall, wenn sich eine betriebliche Übung ergeben hat. Wenn die Zahlung einer Schmutzzulage generell im Betrieb üblich ist und der Arbeitgeber sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig gezahlt hat, ist eine schriftliche Regelung nicht zwingend erforderlich. Viele Arbeitgeber schließen das Entstehen einer betrieblichen Übung jedoch mit einer Klausel im Arbeitsvertrag aus. Nicht immer sind solche Regelungen juristisch haltbar, weshalb es im Zweifelsfall sinnvoll sein kann, einen Anwalt einen Blick auf den Arbeitsvertrag werfen zu lassen.

Was gilt als Erschwernis?

Dass eine besondere Erschwernis vorliegt, ist die Grundvoraussetzung dafür, dass eine Schmutzzulage gezahlt wird. Wann genau ist das der Fall? Es gibt viele Jobs, die mit schweren körperlichen Arbeiten verbunden sind. Haben Beschäftigte in solchen Bereichen damit grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erschwerniszulage? Nicht unbedingt.

Eine Erschwernis ist in diesem Sinne erst dann gegeben, wenn das übliche Maß deutlich überschritten wird. Das bedeutet: Tätigkeiten, die für den jeweiligen Beruf typisch sind – etwa schweres Tragen bei Pflasterarbeiten im Garten- und Landschaftsbau oder Kontakt mit potenziell gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln in der Gebäudereinigung –, führen nicht automatisch dazu, dass Beschäftigte eine Schmutzzulage verlangen können.

Arbeitgeber können und sollten außerdem versuchen, ihre Mitarbeiter bestmöglich vor gesundheitsgefährdenden Situationen im Job zu schützen. Bestimmte Erschwernisse und Gefahren lassen sich bei entsprechenden Bemühungen minimieren. Immer gibt es eine solche Option aber nicht – manche Jobs gehen zumindest zeitweise zwingend mit Schmutz, Staub, Lärm, Hitze oder Kälte einher. In diesen Fällen kann eine Schmutzzulage gezahlt werden.

Schmutzzulage Höhe: Wie viel Geld bekommen Arbeitnehmer extra?

Wie viel Geld bringt eine Schmutzzulage zusätzlich ein? Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind sowohl die Rechtsgrundlage, aus der sich ein Anspruch auf eine Erschwerniszulage ergibt, als auch die konkrete Tätigkeit, die mit einer besonderen Erschwernis verbunden ist.

Das bedeutet, dass die Höhe der Schmutzzulage aus dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgeht. In Tarifverträgen ist die Schmutzzulagen-Höhe meist konkret festgelegt. Schmutzzulagen kommen dabei entweder zum Stundenlohn oder dem Grundgehalt hinzu. Sie werden als pauschaler Betrag ausgezahlt oder als Prozentsatz des eigentlichen Gehalts berechnet. So sieht der TVöD Bund zum Beispiel je nach Tätigkeit eine Schmutzzulage in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Grundgehalts vor.

Meist bekommen Beschäftigte, die eine Schmutzzulage erhalten, dadurch wenige Euro pro Stunde extra. Der Betrag kann auch unter einem Euro pro Stunde liegen. Werden Pauschalen gezahlt, kann das im Monat bis zu mehrere Hundert Euro extra bedeuten – oder auch nur wenige Euro.

Generell werden Schmutzzulagen nicht grundsätzlich für die gesamte Arbeitszeit gezahlt, sondern zeitlich begrenzt nur dann, wenn die jeweiligen Erschwernisse tatsächlich gegeben sind. Üblicherweise ist davon auszugehen, dass die Erschwernis mindestens eine Stunde anhalten muss, damit Beschäftige eine Schmutzzulage verlangen können.

Ist eine Schmutzzulage steuerfrei?

Für Arbeitnehmer ist die Frage interessant, ob eine Schmutzzulage steuerfrei ist. Das ist nicht der Fall. Eine Erschwerniszulage gehört zum Arbeitsentgelt. Damit muss sie ordnungsgemäß versteuert werden. Auch Sozialversicherungsabgaben fallen auf den Betrag an. Durch diese Regelungen bleibt von der Schmutzzulage oft relativ wenig übrig.

Bildnachweis: Norenko Andrey / Shutterstock.com

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