Kein Job ist für die Ewigkeit. Früher oder später juckt es den meisten Arbeitnehmern in den Fingern und sie halten Ausschau nach einer neuen Stelle. Viele Beschäftigte sind grundsätzlich zufrieden bei ihrem Arbeitgeber, wünschen sich aber neue Herausforderungen oder möchten beruflich aufsteigen. Dann kann es eine gute Idee sein, sich intern nach neuen Positionen umzusehen. Mancher Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma geschieht hingegen weniger freiwillig, sondern ist das Resultat einer Versetzung durch den Arbeitgeber. Hier erfährst du mehr über die Chancen und Risiken einer internen Bewerbung und welches Mitspracherecht Beschäftigte bei einer Versetzung haben.
- Welche Gründe kann ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma haben?
- Versetzung durch den Arbeitgeber als Grund für einen internen Wechsel
- Versetzung: Was darf der Arbeitgeber?
- Nicht einverstanden mit der Versetzung: Was tun?
- Interne Bewerbung: Vorteile und Risiken
- Tipps für einen erfolgreichen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens
Welche Gründe kann ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma haben?
Noch vor einigen Jahrzehnten war es keine Seltenheit, dass ein Arbeitnehmer den Großteil seiner beruflichen Laufbahn bei ein- und demselben Arbeitgeber verbracht hat. Heute ist der Arbeitsmarkt durch eine deutlich höhere Mobilität geprägt. Viele Beschäftigte suchen sich alle paar Jahre eine neue Stelle, um sich weiterzuentwickeln.
Es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer sich bei seinem Arbeitgeber wohlfühlt, sich aber trotzdem eine Veränderung wünscht. Das kann der Fall sein, weil die Aufgaben langweilen oder unterfordern, oder um die nächste Stufe auf der Karriereleiter zu erklimmen. Unter diesen Voraussetzungen kann es lohnenswert sein, einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma anzustreben.
Gerade in größeren Unternehmen gibt es oft viele spannende Stellen, die für einen solchen Wechsel infrage kommen. Ein interner Arbeitsplatzwechsel kann in derselben oder einer anderen Abteilung stattfinden; auch ein Aufstieg auf eine Führungsposition im eigenen Haus ist oft möglich.
Zu einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens kann es jedoch auch aus anderen Gründen kommen. Nicht vom Arbeitnehmer, sondern in aller Regel vom Arbeitgeber geht eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz aus. Nicht selten geschieht das gegen den Willen des Beschäftigten, der seinen Arbeitsplatz lieber behalten hätte. Eine Versetzung kann bedeuten, dass betroffene Arbeitnehmer weiterhin am selben Standort beschäftigt sind, sie kann aber auch in eine andere Niederlassung erfolgen.
Versetzung durch den Arbeitgeber als Grund für einen internen Wechsel
Wenn es zu einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma kommt, kann eine Versetzung durch den Arbeitgeber die Ursache sein. Dazu kommt es fast immer auf Bestreben des Arbeitgebers, der seinen Mitarbeiter lieber anderswo einsetzen möchte. Eine Versetzung kann jedoch auch im Sinne des Beschäftigten sein – zum Beispiel, wenn jemand bislang Nachtschichten geleistet hat, dies aber laut ärztlicher Untersuchung mit gesundheitlichen Risiken einhergeht. Dann kann eine Versetzung an einen geeigneten Tagesarbeitsplatz angezeigt sein.
Mit einer Versetzung sind viele Arbeitnehmer nicht einverstanden. Nicht selten verlieren sie dabei nicht nur ihre bisherigen Routinen und Arbeitsinhalte, sondern auch die unmittelbaren Kollegen und mitunter auch den Arbeitsort. Wann ist überhaupt von einer Versetzung die Rede? Und was darf der Arbeitgeber auch gegen den Willen des Beschäftigten durchsetzen? Darum geht es in den folgenden Abschnitten.
Wann spricht man von einer Versetzung?
Was bedeutet es eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird? Eine Definition liefert das Betriebsverfassungsgesetz in § 95, Absatz 3:
„Versetzung […] ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.“
Anders ausgedrückt: Wer von seinem Arbeitgeber für voraussichtlich länger als einen Monat einen neuen Arbeitsbereich zugewiesen bekommt, wird versetzt. Es handelt sich auch um eine Versetzung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, wenn sich die Aufgaben, die Abteilung oder der Arbeitsort verändern.
Versetzung: Was darf der Arbeitgeber?
Viele Arbeitnehmer sind nicht erfreut, wenn der Arbeitgeber sie über eine geplante Versetzung informiert. Oft kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob der Arbeitgeber überhaupt im Alleingang über eine Versetzung entscheiden und sich dabei notfalls auch über die Wünsche des Betroffenen hinwegsetzen darf.
Grundsätzlich ist eine Versetzung rechtens, wenn der Arbeitgeber sich dabei im Rahmen seines Weisungsrechts bewegt und er den Betriebsrat, falls vorhanden, wie vorgeschrieben beteiligt hat. In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats vor einer Versetzung einholen.
In der Praxis kommt es auch darauf an, wie das Thema Versetzung im Arbeitsvertrag geregelt ist. Je konkreter die Tätigkeit des Beschäftigten dort beschrieben ist, desto schwieriger kann es für den Arbeitgeber sein, eine Versetzung durchzudrücken. Entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag können das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung (GewO) einschränken. Dort heißt es:
„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Bestimmungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“
Wann eine Versetzung durch den Arbeitgeber nicht erlaubt ist
Durch § 106 GewO ergibt sich damit auch, dass es durchaus im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers liegt, einem Mitarbeiter einen anderen Arbeitsplatz und Arbeitsort zuzuweisen. Das gilt nicht nur innerhalb des Unternehmens am gewohnten Standort, sondern grundsätzlich auch in Niederlassungen in anderen Städten.
Ob eine Versetzung in eine andere Stadt erlaubt ist, hängt wiederum von den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Oft enthalten Arbeitsverträge eine Versetzungsklausel, die es für Arbeitnehmer schwierig macht, einen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens abzulehnen. Auch die Rechtsprechung hat bislang eher im Sinne von Arbeitgebern entschieden, wenn es um die Zulässigkeit von Versetzungen in eine andere Stadt ging.
Durch § 106 GewO ergibt sich jedoch auch eine Einschränkung des Weisungsrechts des Arbeitgebers – und damit ein mögliches Hindernis für eine Versetzung durch den Arbeitgeber. Eine Versetzung muss in billigem Ermessen geschehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht nur seine Interessen im Blick haben darf, sondern auch die des Arbeitnehmers berücksichtigen muss.
Wäre eine Versetzung unangemessen oder nicht zumutbar, scheidet sie aus. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter in eine weit entfernte Stadt versetzt werden soll, der sich täglich um seine pflegebedürftige Mutter kümmert.
Nicht zulässig ist eine Versetzung außerdem, wenn sie nicht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz erfolgt. Das wäre nur möglich, wenn der Arbeitnehmer dem Vorhaben zustimmt.
Änderungskündigung als Alternative zur Versetzung
Wenn der Arbeitgeber eine Versetzung nicht im Rahmen seines Weisungsrechts durchsetzen kann, kann er noch auf ein anderes Mittel zurückgreifen: die Änderungskündigung. Dabei wird Arbeitnehmern eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses in veränderten Umständen angeboten. Lehnen sie dies ab, kommt es zu einer Kündigung.
Eine Änderungskündigung muss allerdings wie andere Kündigungen sozial gerechtfertigt sein. Der Arbeitgeber muss im Zweifel nachweisen können, dass eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im gewohnten Rahmen unmöglich ist und dass es kein milderes Mittel gibt.
Nicht einverstanden mit der Versetzung: Was tun?
Arbeitnehmer sind mit einer Versetzung oft nicht einverstanden. Was kann man in einem solchen Fall tun? Am besten ist es, wenn du dich an den Betriebsrat wendest, sofern es in der Firma einen gibt. Dort kannst du dich informieren, ob du etwas gegen die Versetzung unternehmen kannst. Wenn der Betriebsrat zugestimmt hat, ist es allerdings wenig wahrscheinlich, dass die Versetzung noch abgewendet werden kann.
Einfach verweigern solltest du dich der Versetzung in jedem Fall nicht – selbst, wenn du überzeugt bist, dass die Versetzung gar nicht zulässig war. Du riskierst sonst die Kündigung oder zumindest eine Abmahnung. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, mit einem Anwalt über die Situation zu sprechen. Er kann die Lage im Einzelfall einschätzen und dir mögliche Optionen aufzeigen.
Interne Bewerbung: Vorteile und Risiken
Aus Sicht von Arbeitnehmern ist eine freiwillige interne Bewerbung die deutlich bessere Variante als eine erzwungene Versetzung durch den Arbeitgeber. Für einen solchen Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma gibt es viele Argumente.
Oft stehen die Chancen bei einer internen Bewerbung gut. Du hast einen enormen Vorteil, weil man dich schon kennt. Es ist immer ein Risiko, unbekannte Bewerber einzustellen, und viele Personalentscheidungen erweisen sich als Fehlbesetzung. Insofern freuen sich viele Arbeitgeber, wenn sie sich für einen Kandidaten entscheiden können, den sie schon kennen. Umgekehrt kennst auch du die Firma und weißt, worauf man Wert legt. Das hilft dir dabei, dich in deiner internen Bewerbung optimal zu verkaufen.
Positiv an einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens ist auch, dass es sich meist um eine sehr bewusste Entscheidung des Arbeitnehmers handelt. Du weißt, worauf du dich einlässt, was das Risiko verringert, dass du am Ende unzufrieden mit deiner Entscheidung bist.
Das Risiko eines solchen Jobwechsels ist auch deshalb verringert, weil du beim selben Arbeitgeber bleibst. Oft kann man sogar die unmittelbaren Kollegen behalten – ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt, wenn man sich mit ihnen gut versteht und das Klima gut ist. Für einen internen Wechsel des Arbeitsplatzes spricht sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht, dass in der Regel keine nennenswerte Einarbeitung nötig ist.
Mögliche Fallstricke bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma
Eine interne Bewerbung ist oft aussichtsreich, sie kann aber auch Fallstricke bergen, die du kennen solltest. Da wäre etwa das Risiko, dass es nicht klappt. Was würde das für dich bedeuten? Womöglich wäre dir deine Bewerbung dann unangenehm oder du hättest das Gefühl, dass dich der Arbeitgeber nicht wertschätzt.
Während du dich freuen würdest, wenn es mit dem internen Arbeitsplatzwechsel klappt, darfst du nicht erwarten, dass dein jetziger Vorgesetzter diese Freude teilt. Dass du im Team fehlen wirst, ist für ihn ein klarer Nachteil. Schlimmstenfalls legt dir der Chef sogar Steine in den Weg, um deinen Weggang aus der Abteilung zu verhindern. Das kann deine Chancen bei einer internen Bewerbung gen null sinken lassen.
Problematisch kann es auch sein, wenn der Vorgesetzte weiß, dass du dich intern um einen Arbeitsplatzwechsel bemüht hast, aber daraus nichts wird. Der Chef glaubt dann womöglich, dass du in deiner jetzigen Position unzufrieden bist und dich bei der nächsten Gelegenheit intern oder extern um eine andere Stelle bemühen wirst. Das kann deine Stellung im Team schwächen.
Bedenken solltest du vor einem möglichen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens auch, dass damit nicht zwingend bessere Arbeitsbedingungen oder ein höheres Gehalt einhergehen müssen. Schlimmstenfalls musst du sogar schlechtere Arbeitsbedingungen oder einen geringeren Verdienst hinnehmen.
Tipps für einen erfolgreichen Arbeitsplatzwechsel innerhalb des Unternehmens
Ein Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma ist oft die beste Lösung für Arbeitnehmer, die sich eine berufliche Veränderung wünschen. Das liegt nicht zuletzt an den guten Erfolgsaussichten, die mit einer internen Bewerbung oft verbunden sind. Du solltest allerdings nicht den Fehler machen, zu glauben, dass eine interne Bewerbung ein Selbstläufer ist. Viele Beschäftigte, die sich intern um eine andere Position bemühen, sind zu siegessicher. Sie geben sich dann keine Mühe bei ihrer Bewerbung oder im Vorstellungsgespräch – und wundern sich, wenn sie den Job nicht bekommen.
Du solltest dir bei deiner internen Bewerbung unbedingt Mühe geben. Behandle die Bewerbung genauso wie du eine externe Bewerbung behandeln würdest. Das heißt, dass du im Anschreiben deutlich machen solltest, warum du für die Stelle geeignet bist, welchen Mehrwert du bieten kannst und warum du den Wechsel anstrebst. Schneide auch deinen Lebenslauf auf den angestrebten Job zu. Nicht zuletzt ist wichtig, dass du vollständige Bewerbungsunterlagen verschickst.
Mache nicht den Fehler, deinen Ansprechpartner in der Bewerbung zu duzen, weil ihr euch ansonsten duzt. Du weißt nie, durch welche Hände deine Bewerbung geht. Eine zu informelle Ansprache kann als Respektlosigkeit gewertet werden.
Auch bei einer internen Bewerbung musst du deine Ansprechpartner überzeugen. Dass dein jetziger Vorgesetzter mit dir zufrieden ist, heißt nicht, dass Entscheidungsträger aus anderen Abteilungen deine Qualitäten kennen. Umso wichtiger ist es, deine Eignung in der Bewerbung überzeugend darzulegen.
Interne Bewerbung: Wie sage ich es dem Chef?
Wenn du dich intern bewirbst, kann es sinnvoll sein, dir Unterstützung bei deinem Chef zu holen. Das ist allerdings insofern heikel, als dass der Vorgesetzte von deinen Plänen womöglich noch nichts weiß. Sollte man es ihm sagen – und wann wäre der richtige Zeitpunkt dafür?
Das solltest du davon abhängig machen, wie aussichtsreich die interne Bewerbung ist und wie gut dein Verhältnis zu deinem Vorgesetzten ist. Im Zweifel ist es besser, den Chef frühzeitig einzuweihen – er erfährt es sonst ohnehin früher oder später. Wenn du offen mit dem Thema umgehst, bleibst du wahrscheinlich in besserer Erinnerung als wenn der Chef durch Dritte erfährt, dass du deinen Job wechseln möchtest. Außerdem kannst du in einem solchen Gespräch deutlich machen, dass du dankbar für die Erfahrungen in deinem jetzigen Job bist. Auch das hilft, in guter Erinnerung zu bleiben.
Falls du es dem Chef noch nicht gesagt hast, solltest du dir gut überlegen, ob du Kollegen in deine Pläne einweihst. Womöglich macht die Neuigkeit die Runde – und dringt auch zu deinem Vorgesetzten vor. Diskretion ist deshalb im Umgang mit einem geplanten Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Firma essenziell.
Wer weiß, wie der Entscheidungsträger tickt, hat bessere Chancen
Wenn du den Entscheidungsträger bei einer internen Bewerbung kennst, ist das ein Vorteil. Gerade in größeren Unternehmen ist der Kontakt zu Mitarbeitern aus anderen Abteilungen aber oft bestenfalls flüchtig. In solchen Fällen kann es sich lohnen, herauszufinden, was dem Betreffenden bei der Personalauswahl besonders wichtig ist oder worauf er gut anspricht. Im besten Fall hast du bereits Kontakte in die jeweilige Abteilung und kannst dich dort nach Tipps für das Vorgehen erkundigen.
Mühe geben solltest du dir nicht nur beim Schreiben einer internen Bewerbung, sondern auch im Vorstellungsgespräch. Bereite dich darauf ebenso gut vor wie auf Bewerbungsgespräche bei anderen Firmen. Das heißt, dass du typische Fragen kennen solltest, dass du etwas zu deiner Person und deinen Beweggründen sagen kannst und dass du eigene Fragen hast. Außerdem ist wichtig, dass du über die mögliche neue Position und die Abteilung gut informiert bist. Mangelndes Wissen kann dir negativ ausgelegt werden und deine Chancen schmälern.
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