AllgemeinAlles über Halbwaisenrente & Waisenrente: Anspruch, Berechnung & Beantragung

Alles über Halbwaisenrente & Waisenrente: Anspruch, Berechnung & Beantragung

Die Mutter oder den Vater zu verlieren ist für Kinder nicht nur emotional eine große Belastung. Es kann auch finanzielle Probleme mit sich bringen, denn ein Kind kann noch nicht für sich selbst sorgen. Damit es Kindern dennoch nicht an finanziellen Ressourcen mangelt, gibt es vom Staat Waisenrente oder Halbwaisenrente. Wer sie bekommen kann, wie hoch die Leistung ist und wie man sie beantragt – was du wissen solltest.

Was sind Waisenrenten und Halbwaisenrenten?

Für Kinder ist es häufig traumatisch, wenn die Mutter oder der Vater verstirbt. Eine wichtige Bezugsperson ist auf einmal nicht mehr da. Noch dazu kann der Tod eines Elternteils finanzielle Probleme mit sich bringen, schließlich gibt es nun nur noch ein elterliches Einkommen. Das kann finanzielle Härten für hinterbliebene Kinder bedeuten. Für solche Fälle ist staatliche Unterstützung in Form einer Waisenrente vorgesehen. Sie soll den entfallenden Unterhalt durch einen oder beide Elternteile ersetzen.

Bei Waisenrenten handelt es sich um regelmäßige und dauerhafte Geldleistungen, die Betroffene erhalten können, bis sie erwachsen sind und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Gesetzlich ist die Hinterbliebenenleistung in verschiedenen Sozialgesetzbüchern geregelt. Das betrifft unter anderem das Sechste Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI), das Siebte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII), das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).

Hinterbliebenenleistungen wie Waisenrenten sind durch die Sozialversicherung abgedeckt; in den meisten Fällen zahlt die Rentenversicherung. Welcher Sozialversicherungsträger zuständig ist, hängt davon ab, unter welchen Umständen der Vater oder die Mutter zu Tode gekommen ist und in welchem Beschäftigungsverhältnis er oder sie stand. Falls die Kinder noch minderjährig sind, wird die Unterstützungsleistung an einen Erziehungsberechtigten gezahlt. Nach der Volljährigkeit bekommen die Betroffenen die Leistung direkt.

Unterschieden werden bei der Waisenrente verschiedene Formen. Es gibt eine Vollwaisenrente für Betroffene, die beide Elternteile verloren haben. Außerdem gibt es Halbwaisenrente für Kinder, deren Mutter oder Vater nicht mehr lebt.

Waisenrente und Halbwaisenrente: Anspruch & Voraussetzungen

Wenn Kinder einen oder beide Elternteil(e) verlieren, haben sie in der Regel Anspruch auf eine Waisenrente. Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, die zu (Halb-)Waisen werden. Auch Adoptivkinder und Pflegekinder können eine Waisenrente oder Halbwaisenrente erhalten. In manchen Fällen kommt die Unterstützungsleistung sogar für Enkel oder Geschwister der oder des Verstorbenen in Betracht, soweit sie mit der Person im selben Haushalt zusammengewohnt haben oder überwiegend von ihr unterhalten wurden.

Es kommt beim Anspruch auf Waisenrenten nicht nur darauf an, in welchem Verhältnis die verstorbene Person zu den Hinterbliebenen stand. Entscheidend ist auch, wie die Mutter oder der Vater versichert war. Üblicherweise kann eine Waisenrente nur gezahlt werden, wenn die betreffende Person vor ihrem Tod mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Dabei sind nicht nur Beschäftigungszeiten anrechenbar, sondern beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung oder Ersatzzeiten. Dasselbe gilt für Zeiten, in denen jemand auf geringfügiger Basis gearbeitet hat.

Entscheidend für die Voraussetzungen für den Anspruch auf Vollwaisenrente oder Halbwaisenrente ist außerdem, wie jemand zu Tode gekommen ist. Nach einem Unfalltod, der mit einem Arbeitsunfall in Verbindung stand, wird eine verkürzte Anwartschaftszeit von einem Monat vorausgesetzt: Der Vater oder die Mutter muss nur einen Monat in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein weiterer Sonderfall betrifft junge Eltern, die gerade erst ins Arbeitsleben eingetreten waren. Kinder von Eltern, deren Ausbildungsabschluss maximal sechs Jahre zurückliegt, bekommen eine Waisenrente, wenn die Mutter oder der Vater in den letzten zwei Lebensjahren mindestens ein Jahr lang in die Sozialversicherung eingezahlt hat.

Eine Waisenrente kommt nicht nur für hinterbliebene Kinder von angestellt Beschäftigten infrage. Auch Kinder von Beamten können eine Form der Waisenrente erhalten, und das auch dann, wenn der verstorbene Elternteil nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Es besteht dann üblicherweise alternativ Anspruch auf ein sogenanntes Waisengeld.

Waisenrente und Halbwaisenrente: Höhe der Leistungen

Wie viel Geld können Waisen und Halbwaisen über eine Waisenrente erhalten? (Halb-)Waisen erhalten keinen festen Satz, wie es bei anderen staatlichen Unterstützungsleistungen oft der Fall ist. Vielmehr handelt es sich um Beträge, deren Höhe individuell ausgerechnet wird. Entscheidend ist in den meisten Fällen, welchen Rentenanspruch der verstorbene Vater oder die verstorbene Mutter zum Zeitpunkt des Todes erarbeitet hatte. Hinzu kommt ein Zuschlag, der ebenfalls individuell berechnet wird.

Die Halbwaisenrente und Vollwaisenrente werden in den meisten Fällen von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt. Dabei macht die Vollwaisenrente 20 Prozent des zum Todeszeitpunkt bestehenden Rentenanspruchs aus (plus Zuschlag). Die Halbwaisenrente ist die Hälfte davon, also zehn Prozent des Rentenanspruchs des oder der Verstorbenen.

In manchen Fällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung die Waisenrente aus. Das ist der Fall, wenn der Elternteil durch einen Arbeitsunfall oder in Folge einer Berufskrankheit verstorben ist. Die Höhe der Waisenrenten-Sätze ist dann etwas anders geregelt. Wer Halbwaise ist, hat Anspruch auf 20 Prozent des Jahreseinkommens von Mutter oder Vater, wobei pro Monat ein Zwölftel dieses Betrags ausgezahlt wird. Bei Vollwaisen sind es 30 Prozent.

Durchschnittlich haben Waisen von der Rentenversicherung im Jahr 2022 421 Euro im Monat erhalten. Bei Halbwaisen waren es im Schnitt 213 Euro monatlich.

Wie lange kann man eine Waisenrente erhalten?

Soweit ein Anspruch auf eine Waisenrente besteht, ist das grundsätzlich vom Zeitpunkt des Todes des Elternteils bis zur Volljährigkeit des Kindes der Fall. In vielen Fällen bekommen hinterbliebene Kinder auch noch darüber hinaus Waisenrente oder Halbwaisenrente. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen eine Berufsausbildung machen oder studieren. Auch durch Freiwilligendienste kann sich die Bezugsdauer einer Waisenrente verlängern. Eine Waisenrente kann unter diesen Umständen maximal bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt werden. Eine Heirat oder Adoption beeinträchtigt den Anspruch auf Waisenrente nicht.

Entscheidend ist somit die persönliche Situation des Kindes. Während Ausbildungszeiten den Anspruch auf Waisenrenten nicht gefährden, kann das in Übergangszeiten anders aussehen. Es sollte deshalb nicht zu viel Zeit zwischen Phasen liegen, in denen ein Waisenrenten-Anspruch besteht, und Zeiten, in denen das nicht der Fall ist. Dauern Überbrückungszeiten maximal vier Monate, ist der Anspruch auf Waisenrente oder Halbwaisenrente nicht in Gefahr. Sollte die Pause länger dauern, wird die Unterstützung nicht mehr gezahlt. Das kann sich wieder ändern, sobald die Voraussetzungen für den Anspruch wieder erfüllt sind – etwa, weil jemand nach einigen Monaten ein Studium beginnt.

Ein Sonderfall betrifft hinterbliebene Kinder, die eine Behinderung haben und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können. Ihr Anspruch auf Halbwaisenrente oder Waisenrente endet grundsätzlich erst mit dem vollendeten 27. Lebensjahr.

Antrag auf Halbwaisenrente: So kannst du die Leistung beantragen

Halbwaisenrenten und Waisenrenten müssen beantragt werden – die Unterstützung wird nicht automatisch ausgezahlt. Das geschieht am besten möglichst zeitnah, denn die Rente kann maximal ein Jahr rückwirkend gezahlt werden.

Für den Antrag auf Halbwaisenrente oder Waisenrente wenden sich Betroffene an den zuständigen Sozialversicherungsträger, was in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung ist. Alternativ kann auch die zuständige Berufsgenossenschaft als Träger der Unfallversicherung oder die Unfallkasse des Bundes der richtige Ansprechpartner sein (wenn der Tod des Elternteils mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit in Verbindung stand).

Um Waisenrente oder Halbwaisenrente zu beantragen, müssen die dafür vorgesehenen Formulare ausgefüllt und eingereicht werden, etwa postalisch oder persönlich. Zusätzlich sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Gefragt sein können vor allem die folgenden Nachweise:

  • Ausweisdokument der Mutter oder des Vaters
  • Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • soweit zutreffend: Nachweis über eine Berufsausbildung oder ein Studium (bei volljährigen Kindern)
  • soweit zutreffend: Nachweis über einen Freiwilligendienst (bei volljährigen Kindern)
  • soweit zutreffend: Nachweis über eine Behinderung (bei volljährigen Kindern)

Halbwaisenrente und Nebenjob: Geht das?

Oft stellt sich Hinterbliebenen spätestens mit der Volljährigkeit die Frage: Kann ich einen Nebenjob annehmen, ohne den Anspruch auf Halbwaisenrente oder Waisenrente zu gefährden? Und was ist mit der Ausbildungsvergütung? Anders gefragt: Führen eigene Einkünfte dazu, dass der Anspruch auf Waisenrente erlischt? Nein, soweit die übrigen Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente erfüllt sind, ist ein eigenes Einkommen kein Problem. Wer einen Nebenjob hat oder im Rahmen einer Berufsausbildung eine Vergütung erhält, muss nicht fürchten, dass diese Einnahmen auf die Waisenrente angerechnet werden.

Bis Ende Juni 2015 gab es eine Regelung, die Freibeträge für volljährige Waisen- und Halbwaisenrenten-Empfänger vorsah. Wurde dieser Betrag überschritten, wurden die Einkünfte anteilig auf den Rentenanspruch angerechnet. Durch gesetzliche Änderungen ist das inzwischen nicht mehr der Fall – die Höhe des Einkommens beeinflusst den Waisenrenten-Anspruch nicht. Wichtig ist jedoch, zu bedenken, dass Nebenjobs nicht mehr Zeit beanspruchen dürfen als die Ausbildung. Die Grenze liegt üblicherweise bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.

Werden Waisenrenten auf Sozialleistungen angerechnet?

Was, wenn Waisen und Halbwaisen Sozialleistungen wie etwa Bafög oder Bürgergeld erhalten? Soweit solche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder des Obdachs dienen, wird eine Halbwaisenrente oder Waisenrente in voller Höhe angerechnet. Die Waisenrente gilt dann als reguläres Einkommen. Sie wirkt sich zum Beispiel auf Bafög, Bürgergeld, Sozialhilfe und Wohngeld aus.

Beim Bafög gibt es einen Freibetrag; er beträgt 255 Euro für Auszubildende und Studenten, soweit das Studium oder die Ausbildung nicht von einer zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung abhängt. Ansonsten gilt für Azubis, die eine Waisenrente beziehen, ein Freibetrag von 180 Euro.

Beim Bürgergeld gilt eine Halbwaisenrente oder Waisenrente als Einkommen und wird somit auf den Bedarf angerechnet. Das führt dazu, dass sich der Leistungsanspruch beim Bürgergeld entsprechend reduziert.

Waisenrente und Steuer: Das solltest du wissen

Waisenrenten und Halbwaisenrenten unterliegen wie andere Renten grundsätzlich der Steuerpflicht. Soweit Rentenempfänger jedoch mit ihren gesamten Einkünften den Grundfreibetrag von gegenwärtig 11.604 Euro (Stand 2024) pro Jahr nicht überschreiten, müssen sie keine Steuern zahlen. Bei höheren Einnahmen fallen erst ab dem Einkommen, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, Steuern an.

Wer eine Steuererklärung abgibt oder abgeben muss, muss die Halbwaisenrente oder Waisenrente darin angeben. Wichtig hierfür ist die Anlage Rente, die zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss. Steuerlich relevant ist allerdings nicht die gesamte Halbwaisenrente oder Waisenrente – es gibt Freibeträge. Die Höhe des Rentenfreibetrags sinkt von Jahr zu Jahr; gegenwärtig müssen 84 Prozent der Rente versteuert werden (Stand 2024). Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, steigt Jahr für Jahr an, bis ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist.

Fragen zur Halbwaisenrente: An wen kann man sich wenden?

Rund um eine Halbwaisenrente oder Waisenrente ergeben sich für Betroffene oft viele Fragen. In solchen Fällen ist es gut, wenn man weiß, an wen man sich wenden kann. Einerseits kann es schon helfen, im Internet zu recherchieren. Ratgeber-Artikel oder Forenbeiträge können die gewünschten Antworten liefern.

Andererseits steht bei Fragen auch die Rentenversicherung beziehungsweise der zuständige Sozialversicherungsträger zur Verfügung. Dort können Betroffene sich individuell beraten lassen. Es gibt außerdem unabhängige Beratungsstellen, etwa Rentenberatungen von Sozialverbänden, an die man sich bei Fragen wenden kann.

Halbwaisenrente und Waisenrente: Häufig gestellte Fragen

Wenn es um Halbwaisenrente und Waisenrente geht, ist oft viel zu klären. Manche Fragen zu Waisenrenten kommen besonders häufig auf. In diesem Abschnitt findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Wie lange kann man Halbwaisenrente oder Waisenrente bekommen?

Im Normalfall werden Waisenrenten bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Wer jedoch anschließend eine Ausbildung macht, studiert oder einen Freiwilligendienst leistet, kann die Unterstützung noch bis zum 27. Geburtstag erhalten. Auch Kinder mit einer Behinderung erhalten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs Waisenrente oder Halbwaisenrente.

Waisenrente: Wie hoch ist sie?

Die Höhe von Halbwaisenrente und Waisenrente wird individuell berechnet. Relevant ist insbesondere, welchen Rentenanspruch der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt hatte. Halbwaisen erhalten zehn Prozent hiervor, Vollwaisen 20 Prozent. Wenn die Mutter oder der Vater bei einem Arbeitsunfall oder an den Folgen einer Berufskrankheit verstorben ist, gelten gesonderte Regelungen.

Kann man eine (Halb-)Waisenrente auch in Studium oder Ausbildung erhalten?

Ja, wer studiert oder eine Ausbildung macht, kann noch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs eine Waisenrente oder Halbwaisenrente erhalten. Vorsicht ist allerdings bei Nebenjobs geboten: Sie dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als die eigentliche Ausbildung.

Bildnachweis: Viktollio / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE