Wenn der Arbeitgeber pleitegeht, ist das für Beschäftigte ein Problem: Sie warten womöglich vergeblich auf ihr Gehalt und müssen ihren Lebensunterhalt anderweitig finanzieren. Zur Überbrückung dient das Insolvenzgeld als staatliche Unterstützungsleistung. Unter welchen Umständen du es bekommen kannst und wie man es beantragt – hier erfährst du mehr.
Was ist Insolvenzgeld?
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers kann dieser seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht mehr nachkommen. Eine Insolvenz liegt dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder aber der Eröffnungsantrag des Unternehmens mangels Masse abgewiesen wurde. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers warten nicht nur Kunden und Geschäftspartner womöglich vergeblich auf ihr Geld, sondern auch die Angestellten der Firma.
Für Arbeitnehmer ist es oft ein großes Problem, wenn der Arbeitgeber das Gehalt plötzlich nicht mehr zahlt. Sie müssen schließlich trotzdem für Miete, Lebensmittel und andere Ausgaben aufkommen. Damit Beschäftigte im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht von einem Tag auf den anderen ganz ohne Einnahmen dastehen, gibt es das Insolvenzgeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt werden kann. Es wird auch als Insolvenzausfallgeld bezeichnet, früher auch als Konkursausfallgeld, und soll das entgangene Gehalt ersetzen. Näheres ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt, genauer in §§ 183 bis 206.
Sofern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Insolvenzgeld erfüllt sind, wird es einmalig rückwirkend für die die letzten drei Monate vor dem Beginn der Insolvenz des Arbeitgebers gezahlt. Nahezu alle Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Aus diesem Topf stammen die Gelder, die im Fall einer Insolvenz an die Mitarbeiter und berechtigte Dritte ausgezahlt werden.
Wer kann Insolvenzgeld bekommen?
Insolvenzgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden, und zwar an betroffene Mitarbeiter von insolventen Firmen, sofern sie in Deutschland beschäftigt sind. Auch im Ausland tätige Beschäftigte können Insolvenzgeld bekommen, wenn sie von ihrem Arbeitgeber dorthin entsandt wurden. In beiden Fällen kommt die staatliche Unterstützung nur in Betracht, wenn Lohnzahlungen ausstehen. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber können das Insolvenzgeld erhalten, ebenso berechtigte Dritte.
Ansprüche von Dritten können sich zum Beispiel durch Unterhaltsansprüche ergeben. Auch Vereine oder Firmen können Anspruch auf Insolvenzgeld haben, etwa im Rahmen einer Pfändung. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um eine Insolvenz handelt. Es muss also ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden sein. Somit kann Insolvenzgeld im Regelfall noch nicht beantragt werden, bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde. Ebenso können die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Insolvenzgeld gegeben sein, wenn ein Betrieb vollständig eingestellt wurde. In jedem Fall muss Insolvenzgeld beantragt werden, damit es gezahlt wird, und zwar bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Insolvenzgeld: Wie hoch ist es und wie lange wird es gezahlt?
Beim Insolvenzgeld handelt es sich um eine einmalige Zahlung als Ersatz für das Gehalt in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Falls das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich gekündigt wurde, kann Insolvenzgeld für die letzten drei Monate gezahlt werden, in denen das Arbeitsverhältnis bestand. Die Höhe des Insolvenzgelds ist üblicherweise mit dem Nettogehalt identisch. Die konkrete Summe berechnet sich am fixen Gehalt sowie gegebenenfalls weiteren üblichen Gehaltsbestandteilen, zum Beispiel Vergütungen für Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Provisionen.
Wenn das reguläre Gehalt sehr hoch ist, kann es allerdings sein, dass Betroffene kein Insolvenzgeld in derselben Höhe erhalten. Die maximale Auszahlungssumme beim Insolvenzgeld entspricht der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Im Jahr 2022 sind das 7.050 Euro im Monat in den alten Bundesländern und 6.750 Euro pro Monat in den neuen Bundesländern.
Da der Arbeitgeber wahrscheinlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter mehr abführt, kann die Agentur für Arbeit auch diese Zahlungen übernehmen. Dafür ist ein Antrag auf Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich.
Kann Insolvenzgeld auch als Vorschuss gezahlt werden?
Nach einem Antrag auf Insolvenzgeld wird die Unterstützungsleistung üblicherweise rückwirkend gezahlt. Das ist für viele Betroffene ungünstig, weil sie nicht monatelang ohne Einkünfte auskommen. Ist es alternativ möglich, das Insolvenzgeld schon im Vorfeld zu erhalten, statt ein Vierteljahr darauf warten zu müssen?
Prinzipiell kann Insolvenzgeld auch als Vorschuss gezahlt werden. Das setzt voraus, dass es hinreichend wahrscheinlich ist, dass Anspruch auf Insolvenzgeld besteht. Außerdem muss in diesem Fall das Arbeitsverhältnis bereits beendet sein und ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens muss gestellt sein. Im Zweifel ist es sinnvoll, sich bei Rückfragen direkt an die zuständige Agentur für Arbeit zu wenden, um die Angelegenheit im Einzelfall zu klären.
Insolvenzgeld beantragen: So geht’s
Insolvenzgeld wird bei einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht automatisch an die Mitarbeiter ausgezahlt, sondern es muss ein Antrag auf Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Das ist innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers möglich, weshalb es für betroffene Beschäftigte wichtig ist, schnell zu handeln.
Wenn du Insolvenzgeld beantragen möchtest, erhältst du die nötigen Formulare für Arbeitnehmer und Dritte zum Beispiel online auf der Webseite der Agentur für Arbeit. Du kannst sie dann selbst drucken, ausfüllen und bei der Agentur für Arbeit einreichen. Alternativ kannst du dir die Unterlagen auch direkt bei der Arbeitsagentur abholen. Wer für eServices der Arbeitsagentur angemeldet ist, kann das Ganze auch komplett online erledigen.
Der Antrag auf Insolvenzgeld wird der Agentur für Arbeit dann zusammen mit den geforderten Nachweisen übermittelt. Gefragt sind folgende Dokumente:
- eine Bescheinigung über die Insolvenz, die als Insolvenzgeldbescheinigung vom Arbeitgeber oder vom Insolvenzverwalter ausgestellt wird
- eine Kopie des Arbeitsvertrags
- das Kündigungsschreiben
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens
Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld: Was du beachten solltest
Wenn der Arbeitgeber pleitegeht, haben betroffene Beschäftigte oft nicht sofort einen neuen Job. Es kann also sein, dass sie Arbeitslosengeld beantragen müssen. Was ist dann mit dem Insolvenzgeld – wird es trotzdem gezahlt? Es ist möglich, gleichzeitig Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld zu bekommen. Das Insolvenzgeld wird allerdings auf die Leistungen angerechnet. Die Bezugsdauer verringert sich dadurch nicht. Dasselbe gilt übrigens auch für mögliche Einkünfte aus einem neuen Job; auch sie werden auf das Insolvenzgeld angerechnet.
Praktisch stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob sie lieber Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld beziehen sollten. Das Insolvenzgeld ist dabei in der Regel der höhere Betrag, da es in voller Höhe des üblichen Nettogehalts gezahlt wird. Lediglich Betroffene, die sonst sehr hohe Löhne erhalten haben, müssen gegebenenfalls gewisse Einbußen hinnehmen. Das Arbeitslosengeld entspricht demgegenüber lediglich 60 bis 67 Prozent des bisherigen Gehalts, dafür ist es nach oben hin nicht gedeckelt.
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