AllgemeinKindergeld in der Ausbildung: Welchen Anspruch hast du?

Kindergeld in der Ausbildung: Welchen Anspruch hast du?

Kindergeld wird mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Wie sieht es aus, wenn jemand eine Ausbildung macht und damit ein eigenes Einkommen hat – besteht trotzdem noch ein Anspruch auf Kindergeld? Hier erfährst du, ob es Kindergeld in einer Ausbildung gibt und wie lange die Leistung gezahlt wird. Außerdem geht es um die Frage, ob Kindergeld auch nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder während einer zweiten Ausbildung gewährt werden kann.

Kindergeld während der Ausbildung: Gibt es darauf einen Anspruch?

Kindergeld ist eine staatliche Unterstützungsleistung, die von der Geburt des Kindes an an seine Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten ausgezahlt wird. Seit Januar 2023 gibt es einen einheitlichen Betrag pro Kind – unabhängig von der Anzahl an Kindern in der Familie. Mindestens wird Kindergeld bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgezahlt.

Das ist auch dann der Fall, wenn das Kind eine Ausbildung macht. Es spielt für den Anspruch auf Kindergeld keine Rolle, ob das Kind arbeitet und ein eigenes Einkommen hat oder nicht. Auch in der Übergangsphase zwischen dem letzten Schultag und dem ersten Tag im Ausbildungsbetrieb besteht der Kindergeldanspruch weiterhin.

Kindergeld kann auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden. Solange das Kind eine Ausbildung macht, bekommen die Eltern weiterhin den staatlichen Zuschuss. Kindergeld wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt beziehungsweise so lange, bis das Kind seine Lehre erfolgreich beendet hat. Das setzt voraus, dass die Dauer der Ausbildung im üblichen Rahmen liegt.

Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld in der Ausbildung

Kindergeld gibt es also in der Ausbildung weiterhin, und zwar in voller Höhe. Die Einnahmen aus der Ausbildung wirken sich auf den Kindergeldsatz nicht aus. Das ist seit der Reform des Kindergelds im Jahr 2012 nicht mehr der Fall.

Somit ist Kindergeld in der Ausbildung nicht an bestimmte Voraussetzungen wie eine bestimmte Einkommenshöhe geknüpft. Die Familienkasse braucht allerdings einen Nachweis über die Art der Berufsausbildung und ihre voraussichtliche Dauer. Dafür reicht es in der Regel, eine Kopie des Ausbildungsvertrags an die Behörde zu schicken. Auch eine Schulbescheinigung wird als Nachweis über die Ausbildung akzeptiert.

Wenn die Ausbildung beendet ist – zum Beispiel, weil sie erfolgreich abgeschlossen wurde –, muss auch das der Familienkasse mitgeteilt werden. Der Ausbildungsbetrieb kann eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, außerdem kann eine Kopie des Prüfungszeugnisses eingereicht werden.

Gibt es Kindergeld für eine zweite Ausbildung?

Über den Kindergeldanspruch in der Ausbildung musst du dir also keine Sorgen machen – den Zuschuss gibt es weiterhin. Ist das auch dann der Fall, wenn es sich schon um die zweite Ausbildung handelt? Vielleicht hast du deine erste Ausbildung abgebrochen. Oder du möchtest nach einer Ausbildung noch ein Studium im selben Bereich machen – auch das gilt als zweite Ausbildung.

Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht zwingend mit dem Ende der ersten Berufsausbildung. Ob Kindergeld für eine zweite Ausbildung gezahlt wird, hängt von den persönlichen Umständen ab. Insbesondere kommt es darauf an, ob das Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Sogenannte schädliche Einkünfte können dazu führen, dass der Anspruch auf Kindergeld in einer zweiten oder weiteren Ausbildung erlischt.

Schädliche Einkünfte ergeben sich aus einer Arbeitstätigkeit, die im Schnitt mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst. Falls mehrere Jobs ausgeübt werden, gilt diese Grenze für alle Jobs zusammengenommen.

Die eigentliche Ausbildung mit ihrem Gehalt ist für den Anspruch auf Kindergeld in einer zweiten Ausbildung aber unkritisch. Das gilt auch für Praktika oder duale Studiengänge. Es ist auch kein Problem, wenn ein Azubi neben der Lehre noch einen Minijob ausübt oder kurzfristig beschäftigt ist. Das Kindergeld gibt es in solchen Fällen weiterhin.

Kindergeld nach der Ausbildung: Kann man es trotzdem noch bekommen?

Mit dem Ende der Ausbildung endet in der Regel auch der Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld nach einer abgeschlossenen Ausbildung gibt es normalerweise nicht mehr. Du musst der Familienkasse rechtzeitig mitteilen, wenn deine Ausbildung endet oder schon geendet hat. Dazu musst du eine Erklärung zum Ausbildungsverhältnis einreichen, alternativ eine Kopie des Prüfungszeugnisses.

In manchen Fällen kann das Kindergeld jedoch noch über die Ausbildung hinaus gezahlt werden. Denkbar sind die folgenden Szenarien:

  • Das Kind ist arbeitssuchend. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Kindergeld nach der Ausbildung noch bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag. Bei der Familienkasse musst du entsprechende Erklärungen über deine Lebenssituation beziehungsweise die deines Kindes abgeben.
  • Die Ausbildung ist noch nicht abgeschlossen, weil das Kind die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. In diesem Fall solltest du dich mit der Familienkasse beziehungsweise der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Du musst dort außerdem Nachweise erbringen, etwa eine Kopie der Verlängerung des Ausbildungsvertrags.
  • Eine weitere Ausbildung wird aufgenommen, zum Beispiel eine zweite Berufsausbildung oder ein Studium. Sofern das Kind regelmäßig höchstens 20 Stunden in der Woche arbeitet oder geringfügig beschäftigt ist, gibt es in diesem Fall weiterhin Kindergeld – allerdings nur bis zum 25. Geburtstag des Kindes. Auch hier sind entsprechende Erklärungen gegenüber der Arbeitsagentur nötig.

In fast allen Fällen wird das Kindergeld maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt – auch in den eben beschriebenen Szenarien, in denen sich das Kind noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind eine Behinderung hat. In diesem Fall muss individuell mit der Familienkasse geklärt werden, ob die Voraussetzungen für einen Bezug von Kindergeld weiterhin vorliegen oder nicht.

Bildnachweis: fongbeerredhot / Shutterstock.com

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