AllgemeinArbeitszeitverkürzung: Voraussetzungen, Möglichkeiten und Sonderfälle

Arbeitszeitverkürzung: Voraussetzungen, Möglichkeiten und Sonderfälle

Viele Arbeitnehmer würden ihre Arbeitszeit gerne verkürzen, um mehr Zeit für sich zu haben oder den Alltag zu entschleunigen. Wann ist eine Arbeitszeitverkürzung beziehungsweise Arbeitszeitverringerung möglich und wer kann sie beanspruchen? Wie beantragt man eine Arbeitszeitverkürzung – und welche Vorteile und Nachteile können damit einhergehen? Hier erfährst du alles, was rund um das Thema Arbeitszeitverkürzung wichtig ist.

Viele Arbeitnehmer würden gerne weniger arbeiten

Das Leben besteht zwar nicht nur aus Arbeit, für viele Arbeitnehmer fühlt es sich aber manchmal so an. Der Alltag ist hektisch, ständig herrscht Stress und es bleibt nie genug Zeit für alle Dinge, die man privat machen möchte oder muss. Das ist kaum verwunderlich, wenn jemand in Vollzeit erwerbstätig ist und womöglich noch regelmäßig Überstunden macht. Nach einem langen, harten Arbeitstag bleibt oft kaum Zeit, bis man erschöpft ins Bett fällt. So bleiben private Wünsche, Hobbys und Freunde auf der Strecke.

Vor diesem Hintergrund wünschen sich viele Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit verkürzen zu können. Viele würden dafür auch Gehaltseinbußen hinnehmen, wenn sie im Gegenzug mehr Zeit für sich, ihre Familie, Freunde und den Partner hätten. Durch eine Arbeitszeitverkürzung kann die Work-Life-Balance verbessert werden, was im Umkehrschluss dazu führen kann, dass die Betroffenen mit ihrem Leben zufriedener sind.

Wann ist eine Arbeitszeitverkürzung möglich?

Du träumst davon, deine Arbeitszeit zu verkürzen, um mehr Zeit für dich zu haben? Dann fragst du dich wahrscheinlich, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitszeitverkürzung möglich ist. Prinzipiell stehen die Chancen gut, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten möchten. Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeit. Die Details regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Demnach gibt es zwei Voraussetzungen, damit Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern können:

  • Sie müssen länger als sechs Monate für ihren Arbeitgeber tätig sein
  • In der Firma müssen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten

Letztere Einschränkung hängt damit zusammen, dass kleine Firmen härter getroffen wären, wenn plötzlich viele Mitarbeiter ihre Arbeitszeit reduzieren wollten.

Sind die Voraussetzungen für eine Arbeitszeitverkürzung erfüllt, muss der Arbeitgeber einem entsprechenden Wunsch von Mitarbeitern grundsätzlich zustimmen. Allerdings hat der Chef durchaus Spielraum: Wenn er nachweisen kann, dass eine Arbeitszeitverringerung aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist, kann er einen Antrag auf Teilzeit ablehnen. Das wäre etwa der Fall, wenn durch die Stundenreduzierung eines Mitarbeiters der Betriebsablauf gestört würde oder die Organisation wesentlich beeinträchtigt wäre.

Wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnt, kannst du erst nach zwei Jahren erneut einen entsprechenden Antrag stellen. Du musst auch dann zwei Jahre warten, wenn du deine Arbeitszeit bereits reduziert hast.

Arbeitszeitverringerung: Vor- und Nachteile

Angenommen, du hast die Option, deine Arbeitszeit zu verkürzen: Solltest du es wirklich tun? Bevor du sofort einen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung bei deinem Chef stellst, solltest du die Vor- und Nachteile bedenken, die mit einer Stundenreduzierung einhergehen können. Hier findest du die wichtigsten Argumente für und gegen eine Arbeitszeitverkürzung im Überblick.

Vorteile einer Arbeitszeitverkürzung

Die Vorteile einer Arbeitszeitverkürzung kennst du wahrscheinlich schon, wenn du dir wünschst, weniger zu arbeiten. Letztlich sind die Aspekte, die für eine Arbeitszeitverkürzung sprechen, individuell. Wer seine Stunden reduziert, hat aber grundsätzlich mehr Zeit für sich. Dadurch kann der Alltag entschleunigt werden. Einen Ausgleich zum oft stressigen Job zu haben ist für das Wohlbefinden essenziell – mit einer Arbeitszeitverkürzung wird es wahrscheinlicher, dass noch genügend Zeit für Entspannung bleibt. Dadurch kann deine Lebensqualität insgesamt steigen.

Viele Arbeitnehmer, besonders jüngere, sehen nicht mehr den Job als primäre Quelle der Selbstverwirklichung. Viele haben Hobbys oder Interessen, denen sie sich gerne stärker widmen würden, oder möchten mehr Zeit mit anderen Menschen verbringen. Das ist mit einer Arbeitszeitverkürzung möglich.

Auch für den Job selbst kann eine Arbeitszeitverkürzung sinnvoll sein. Wer keine Lust auf Arbeit hat, hat womöglich lange Wochen im Büro. Sind die Tage aber kürzer oder besteht die Arbeitswoche aus weniger Tagen, ist die Arbeit oft deutlich erträglicher. Du gehst dadurch womöglich mit mehr Elan an deine Aufgaben oder kannst dich in der verbleibenden Zeit besser konzentrieren. Das kann deine Produktivität steigern – und damit deine Leistung. Wenn das auch der Arbeitgeber bemerkt, kann Teilzeit sogar förderlich für deine Karriere sein.

Nachteile einer Arbeitszeitverkürzung

Eine Arbeitszeitverkürzung bringt nicht nur Vorteile mit sich, sondern kann auch Nachteile haben. Ein offensichtlicher Nachteil ist das verringerte Gehalt. Nur selten ist eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich möglich, was bedeutet, dass die meisten Teilzeitkräfte mit weniger Geld auskommen müssen.

Manchmal bedeutet das, dass man sich bestimmte Dinge nicht mehr leisten kann – etwa einen zweiten Urlaub. In anderen Fällen scheidet die Arbeitszeitverringerung dadurch als Option aus, weil das Geld schon für den Alltag nicht mehr reichen würde. Rechne also durch, was eine Reduzierung deiner Stunden finanziell für dich bedeuten würde.

Bedenken solltest du in deinen Überlegungen auch, dass mit einer Verkürzung der Arbeitszeit dein Rentenanspruch ebenso sinkt wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beides berechnet sich an deinen monatlichen Einnahmen. Falls du arbeitslos werden solltest, bleibt dir womöglich zu wenig Geld.

Arbeitszeitverkürzung beantragen: So geht es

Wenn du deine Arbeitszeit verkürzen möchtest, musst du das rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber beantragen. Rechtzeitig heißt: Du musst den schriftlichen Antrag auf Arbeitszeitverkürzung mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der reduzierten Arbeitszeit stellen. Dadurch hat der Arbeitgeber Zeit, die Abläufe gegebenenfalls anders zu regeln, wenn es nötig sein sollte.

Du musst in deinem Antrag nicht begründen, warum du deine Arbeitszeit verkürzen möchtest. Wichtig ist, dass du deinen Antrag an den richtigen Ansprechpartner richtest, dass du schreibst, wie viele Stunden du noch arbeiten möchtest und ab wann die Arbeitszeitverkürzung in Kraft treten soll. Du kannst auch ergänzen, wie du deine übrigen Stunden gerne verteilen möchtest. Möglicherweise möchtest du deine Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen reduzieren. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, ein ärztliches Attest für die gewünschte Arbeitszeitverkürzung beizulegen.

Nun ist der Arbeitgeber am Zug und muss auf den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung reagieren. Tut er das nicht, ist das zu deinen Gunsten – wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich ablehnt, gilt der Antrag als genehmigt.

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich?

Viele Arbeitnehmer, die sich eine Arbeitszeitverkürzung wünschen, schrecken vor diesem Schritt zurück, weil er meist mit Gehaltseinbußen einhergeht. Deutlich attraktiver wäre Teilzeit, wenn es sich um eine Arbeitszeitverringerung bei vollem Lohnausgleich handeln würde. Gibt es darauf einen Anspruch?

Nein, in der Regel besteht ein Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich nicht. Du bist auf das Entgegenkommen deines Arbeitgebers angewiesen. Er kann sich freiwillig dazu entscheiden, seinen Mitarbeitern eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich zu ermöglichen. Manche Firmen machen das inzwischen – auch, um bei Bewerbern attraktiv zu sein und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Verlangen kannst du es aber nicht.

Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitgeber: Wann ist das zulässig?

Geht der Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung vom Arbeitnehmer aus, freuen sich Beschäftigte, wenn eine Stundenreduzierung möglich ist. Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Der Arbeitgeber möchte, dass sein Mitarbeiter seine Arbeitszeit verkürzt. Kann der Arbeitgeber einen solchen Schritt einseitig durchsetzen – notfalls auch gegen den Willen des betroffenen Mitarbeiters?

Wenn nicht Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber den Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung hatte, sind die Beschäftigten oft wenig erfreut. Wenn sie dauerhaft oder vorübergehend ihre Stunden reduzieren, verringert sich schließlich auch der Lohn, außerdem sinken ihre Rentenansprüche und mögliche Arbeitslosenbezüge.

Der Arbeitgeber ist an die Regelungen des Arbeitsvertrags gebunden

Der Arbeitgeber hat jedochnur einen eingeschränkten Spielraum für eine einseitige Arbeitszeitverkürzung. Er ist an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden, die für das Arbeitsverhältnis gelten. Es kommt also darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Darin ist normalerweise eine bestimmte Stundenzahl vereinbart, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Hat sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag allerdings das Recht vorbehalten, die Arbeitszeit bei Bedarf zu kürzen, ist eine Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber grundsätzlich möglich – allerdings nicht in beliebiger Höhe.

Arbeitgeber dürfen die bisherige Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht um mehr als 20 Prozent reduzieren. Für einen Vollzeitbeschäftigten, der sonst 40 Stunden pro Woche gearbeitet hat, bedeutet das, dass er noch mindestens 32 Stunden in der Woche beschäftigt werden muss.

Ein Sonderfall der Arbeitszeitverkürzung ist Kurzarbeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber sie anordnen, wenn es nicht mehr genügend Arbeit für die Beschäftigten gibt. Das verringerte Gehalt wird dann zumindest teilweise durch das Kurzarbeitergeld kompensiert, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird.

Teilzeitanspruch von bestimmten Personengruppen

Manche Arbeitnehmer können sich bei einer Arbeitszeitverkürzung auf Sonderregelungen stützen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte mit Schwerbehinderung. In § 164 Absatz 5 Satz 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) heißt es: „Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist“.

In diesem Fall ist es unerheblich, wie lange die Betroffenen schon im Betrieb sind und wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt sind. Die Arbeitszeit kann vorübergehend oder dauerhaft verringert werden. Ablehnen kann der Arbeitgeber einen entsprechenden Wunsch nur, wenn die Arbeitszeitverringerung für ihn nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. Einen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich haben Menschen mit Schwerbehinderung allerdings nicht. Ob der Arbeitgeber trotzdem den vollen Lohn zahlt, entscheidet er selbst.

Keinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung haben ältere Arbeitnehmer, die Altersteilzeit machen möchten. Altersteilzeit würde zwar mit einer Stundenreduzierung einhergehen, zumindest beim Gleichverteilungsmodell. Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht; nur eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann dazu führen.

Teilkrankschreibung aus gesundheitlichen Gründen: Ist sie möglich?

Der Wunsch nach einer Arbeitszeitverkürzung kann auch mit gesundheitlichen Problemen zusammenhängen. In diesem Fall fragen sich viele Betroffene, ob nicht auch eine Teilkrankschreibung aus gesundheitlichen Gründen zu einer Verringerung der Arbeitszeit führen kann. Statt ganz zuhause zu bleiben, würde man dann etwa nur noch vier Stunden am Tag arbeiten.

Ein solches Szenario mag für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer verlockend sein, möglich ist es bislang jedoch in Deutschland nicht. Es gibt nur die Optionen, entweder komplett krankgeschrieben zu sein und damit gar nicht zu arbeiten, oder arbeitsfähig zu sein und die regulären Stunden zu leisten.

Bildnachweis: M_Agency / Shutterstock.com

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