Arbeitsleben & BerufAntrag auf Teilzeit: Dann kannst du es beanspruchen

Antrag auf Teilzeit: Dann kannst du es beanspruchen

Statt ständig Überstunden anzusammeln, wünschen sich viele Menschen, generell weniger Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Gründe dafür sind vielfältig – die einen haben Verpflichtungen, die zeitintensiv sind. Dazu zählen etwa eine Familie oder die Pflege eines Angehörigen. Die anderen möchten schlicht mehr vom Leben haben und ihre Freizeit besser genießen. Der Wunsch nach Teilzeit liegt schon seit Jahren im Trend. Nicht immer spielt jedoch auch der Chef bei einem solchen Ansinnen mit. Die folgenden Aspekte und Tipps rund um das Thema Teilzeit solltest du kennen, wenn du damit liebäugelst, deine Arbeitszeit zu reduzieren.

Antrag auf Teilzeit: Habe ich einen gesetzlichen Anspruch?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt seit dem Jahr 2001. Darin ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Arbeitszeit verringert oder wieder erhöht werden kann. Generell haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit. Das gilt auch für Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Arbeitsverträge befristet sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich freie Mitarbeiter, die nicht fest angestellt sind. Es kommt jedoch in der Praxis darauf an, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

So muss das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens einem halben Jahr bestehen. Außerdem zählt zu den Voraussetzungen, dass im Betrieb mindestens 15 Mitarbeiter angestellt sind. Auszubildende oder Menschen, die sich in einer Umschulung befinden, werden dabei nicht miteinberechnet. Die Stunden von Teilzeitkräften werden addiert und in Vollzeitstellen umgerechnet.

Außerdem hängt dein Anspruch auf Teilzeit von der Zustimmung deines Arbeitgebers ab. Grundsätzlich muss dieser deinem Wunsch zustimmen. Dein Chef kann deinem Wunsch nicht einfach ohne Angabe von Gründen eine Absage erteilen. Falls jedoch betriebliche Gründe dagegensprechen, dass du deine Stunden verringerst, ist ein Nein des Arbeitgebers legitim.

Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen eine Teilzeit-Tätigkeit?

Laut Teilzeitgesetz kann der Arbeitgeber deinen Wunsch nach Teilzeit ablehnen, wenn er dafür überzeugende betriebliche Gründe vorbringen kann. Konkret heißt es, dass ein betrieblicher Grund vor allem dann vorliegt, wenn die Verringerung der Arbeitszeit „die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt“. Auch, falls „unverhältnismäßig hohe Kosten“ dadurch verursacht würden, wäre das ein hinreichender Grund für deinen Arbeitgeber, deinem Teilzeit-Wunsch nicht zuzustimmen.

In der Praxis kommt es wegen dieser etwas schwammigen Formulierung im Teilzeitgesetz immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Wo Tarifverträge gelten, geben auch diese oft Aufschluss. Auch hier können mögliche Gründe festgehalten sein.

Antrag auf Teilzeit: Wie frage ich danach?

Deinen Wunsch, weniger zu arbeiten, musst du schriftlich formulieren und an deinen Arbeitgeber übermitteln. Das muss drei Monate vor dem gewünschten Startzeitraum deiner Teilzeit-Tätigkeit geschehen. Du musst deinen Chef nicht um Teilzeit bitten. Durch deinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf reicht es, wenn du ihm dies mitteilst. Wenn du möchtest, kannst du deinen Wunsch begründen. Ein Muss ist das aber nicht. Nun liegt es an deinem Chef, auf dein Ansinnen zu reagieren.

Antrag auf Teilzeit: Was ist, wenn mein Chef nicht konkret wird?

Auch das kommt vor: Arbeitnehmer äußern, dass sie gerne weniger arbeiten möchten. Ihr Chef sagt dazu aber nichts, nimmt schriftlich nicht Stellung oder vertagt das entsprechende Gespräch immer wieder. Dann ist die Zeit auf der Seite des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor dem Beginn der Teilzeit-Tätigkeit Rückmeldung geben – und das schriftlich.

Gibt es entsprechend keine Einigung, ist das ein Problem deines Chefs: Dein Teilzeit-Wunsch wird dann Realität. Der Vorgesetzte kann in solchen Fällen in der Regel nur noch darauf einwirken, wie du diese Stunden zeitlich gestaltest. Wenn seine Vorstellungen deinen eigenen entgegenstehen, muss dein Arbeitgeber auch das gut begründen können.

Antrag auf Teilzeit: Was ist, wenn der Chef Nein gesagt hat?

Wenn dein Chef gute Gründe hatte, dein Teilzeit-Gesuch abzulehnen, musst du das akzeptieren. Du kannst dann frühestens nach einem Ablauf von zwei Jahren wieder um eine Verringerung deiner Arbeitszeit bitten. Dieselbe Frist gilt übrigens auch, wenn du mit deiner Bitte Erfolg hattest und weiter verringern möchtest.

Stellt sich dein Chef hingegen quer, ohne dafür nachvollziehbare Gründe zu haben, hilft manchmal schon ein klärendes Gespräch. Blockiert der Arbeitgeber weiterhin, hast du darüber hinaus die Möglichkeit, dein Recht gerichtlich einzuklagen. Das Arbeitsgericht prüft dann deinen Fall – und dein Chef muss beweisen, dass wirklich betriebliche Gründe gegen deine Teilzeit-Tätigkeit sprechen.

Antrag auf Teilzeit: Um wie viele Stunden kann ich verringern?

Anders als Vollzeit steht der Begriff Teilzeit nicht für eine feste Stundenzahl. Teilzeit können 15 Stunden pro Woche ebenso sein wie 35. Bei der Frage, um wie viele Stunden du dein Arbeitspensum verringern kannst, gilt: Das ist deine Entscheidung. Vorausgesetzt, es gibt keine betrieblichen Gründe, die generell gegen Teilzeit sprechen.

Zeitlich befristet weniger arbeiten?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob es möglich ist, ein niedrigeres Stundenpensum von Anfang an zu befristen. Bei der Brückenteilzeit ist das Teil des Konzepts (siehe nächster Absatz). Hast du jedoch keinen Anspruch auf Brückenteilzeit, weil dein Arbeitgeber zu wenig Beschäftigte hat, bist du auf das Entgegenkommen deines Chefs angewiesen. Mit diesem kannst du eine Befristung vereinbaren – wenn er sich darauf einlässt.

Was ist, wenn ich wieder mehr arbeiten möchte?

Teilzeit ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance. Andererseits ist es nicht gerade der steile Weg zur Karriere. Wenn du Karriere machen möchtest, ist das auf einer Teilzeitstelle oft kaum oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Deshalb fragen sich viele Arbeitnehmer, was ist, wenn sie wieder aufstocken und mehr Stunden arbeiten möchten.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Brückenteilzeit nehmen können – wenn ihr Arbeitgeber mehr als 45 Beschäftigte hat. Der Anspruch besteht generell in Unternehmen, die mehr als 200 Mitarbeiter haben. Auch hier musst du mindestens seit sechs Monaten tätig sein. In Unternehmen, das zwischen 46 und 200 Mitarbeiter hat, können nicht alle Arbeitnehmer eine solche Brückenteilzeit beanspruchen. Die Brückenteilzeit umfasst mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre. Der Arbeitgeber muss auch hier zustimmen. Nach dieser Zeit haben die betreffenden Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Rückkehr in die Vollzeit.

Anders verhält es sich bei Arbeitnehmern, die bereits unbefristet in Teilzeit tätig sind. Einen Anspruch darauf, wieder mehr zu arbeiten, haben sie nicht. Sie können ihren Chef höchstens darum bitten. Ist eine Stelle frei, muss der Arbeitgeber den Teilzeitmitarbeiter bevorzugen.

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