Arbeitsleben & BerufUrlaubsplanung: Wenn der Chef sich querstellt

Urlaubsplanung: Wenn der Chef sich querstellt

Das Urlaubsziel steht fest, günstige Flüge sind gefunden, und das Wunsch-Hotel hat noch ein Zimmer frei. Eigentlich steht der Urlaubsplanung kaum noch etwas im Weg. Wenn da nicht der Chef wäre, der mal wieder einen Strich durch die Rechnung macht. Regelmäßig sorgen abgelehnte Urlaubswünsche für Unmut bei Arbeitnehmern. Dabei darf der Chef nicht allein bestimmen, wann Urlaub genommen wird. Welche Rechte du hast, wenn dein Vorgesetzter sich bei deinen Urlaubswünschen querstellt, erklären wir dir in diesem Ratgeber.

Wie ernst muss der Arbeitgeber einen Wunschzeitraum eines Angestellten nehmen?

Die Wünsche von Arbeitnehmern zum Zeitpunkt ihres Urlaubs sind wichtig. So wichtig, dass der Chef davon nicht ohne Weiteres abweichen darf. Wenn du einen bestimmten Zeitraum frei haben möchtest, muss dein Arbeitgeber dem grundsätzlich entsprechen. Das ist gesetzlich verankert. Im Bundesurlaubsgesetz (Paragraf 7, Absatz 1) heißt es: „Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen“.

Aber: Wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, kann der Chef deine Bitte auch ablehnen. In Paragraf 7 heißt es nämlich weiter: „[…]es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen“. Es kommt häufig vor, dass mehrere Kollegen zum selben Zeitpunkt verreisen möchten. Dann kann es dir passieren, dass du leer ausgehst.

Je nach Betrieb kann es auch sein, dass du Probleme hast, in bestimmten Zeiträumen Urlaub zu bekommen. Das kann etwa im Einzelhandel in Phasen der Fall sein, wo sehr viel zu tun ist – etwa zum Ende des Jahres.

Was ist, wenn andere Kollegen im selben Zeitraum Urlaub haben möchten?

Nach welchen Kriterien muss der Chef den Urlaub unter Mitarbeitern aufteilen, die im selben Zeitraum Urlaub planen möchten? Es kommt darauf an. Wer Kinder hat, ist in der Regel auf die Schulferien angewiesen, wenn er wegfahren möchte. Das hat im Zweifel Vorrang vor den Vorstellungen anderer Mitarbeiter, die keine Kinder haben. Häufig gibt der Arbeitgeber auch Mitarbeitern den Vorzug, die schon länger im Unternehmen sind. Es ist sinnvoll, wenn du dich bei deiner Urlaubsplanung mit deinen Kollegen absprichst. So kannst du Streitigkeiten vermeiden.

Was, wenn der Arbeitgeber Urlaub zuweist?

Wenn wichtige Gründe dagegensprechen, dass dein Chef dir den gewünschten Urlaub zuteilt, wählt er womöglich selbsttätig einen anderen Zeitpunkt aus. Möglicherweise passt dir das nicht – oder du hast sogar schon Urlaub im eigentlich gewünschten Zeitraum gebucht.

Manchmal hilft in solchen Fällen ein Gespräch mit dem Chef. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit, auf die ihr euch gemeinsam einigen könnt. Oder du suchst das Gespräch mit Kollegen, in deren Urlaubszeitraum du gerne Urlaub hättest – vielleicht sind sie noch flexibel und können mit dir tauschen.

Wenn es in deiner Firma einen Betriebsrat gibt, ist dieser dein Ansprechpartner. Der Chef muss ihn beteiligen, wenn es um die Urlaubsplanung geht. Ist eine Einigung nicht möglich, kann auch eine Lösung über eine Einigungsstelle in Betracht kommen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum wieder ändern möchte?

Du hast rechtzeitig Urlaub eingereicht, das Okay vom Chef bekommen – und nun möchte der Arbeitgeber diesen Zeitraum doch noch ändern. Ist das erlaubt? Auch hier kommt es auf die Umstände an. Wenn dringende betriebliche Belange dies erfordern, kann dir der Chef den Urlaub im Wunschzeitraum wieder streichen.

In der Praxis kommt es jedoch selten vor, dass der Arbeitgeber tatsächlich berechtigte Gründe dafür geltend machen kann. Kommt es zu einem Rechtsstreit, muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er mit diesem Schritt einen existenziellen Notfall auffangen musste. Falls der Arbeitgeber deinen Urlaub verschiebt, hast du Anspruch darauf, dass er Kosten trägt, die dir aus der Verschiebung eines gebuchten Urlaubs entstehen – etwa für die Stornierung eines Flugs oder Hotelzimmers.

Was ist während der Probezeit?

In der Probezeit kannst du nicht ohne Weiteres Urlaub nehmen. Es gibt eine gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten nach Eintritt in den Betrieb. Erst danach kannst du deine Urlaubsansprüche voll geltend machen. Vorher hast du lediglich Anspruch auf ein Zwölftel des normalen Jahresurlaubs pro Monat der Betriebszugehörigkeit. Oft ist es aber möglich, dich trotzdem mit dem Chef zu einigen.

Wie sieht es mit kurzfristigen Urlaubswünschen aus?

Nicht immer ist schon lange vorher abzusehen, wann du Urlaub brauchst. Geht es um deine normale Urlaubsplanung, musst du dich aber wohl oder übel frühzeitig melden, um den Zuschlag zu bekommen. Was aber ist, wenn du dringend frei brauchst? Dann musst du dafür gute Gründe vorbringen können, etwa, weil ein Familienmitglied schwer erkrankt ist.

Aber Vorsicht: Wenn du dir eigenmächtig Urlaub nimmst, riskierst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Lasse dir Urlaub immer schriftlich genehmigen.

Wie lange du Urlaub am Stück machen darfst

Auch bei der Frage, wie lange Arbeitnehmer am Stück fehlen dürfen, gibt es regelmäßig Diskussionen. Dabei ist es gesetzlich klar geregelt: Der Urlaub ist nach Bundesurlaubsgesetz Paragraf 7, Absatz 1 zusammenhängend zu gewähren. Das gilt nur dann nicht, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen oder es Gründe gibt, die mit deiner Person zusammenhängen. Nichtsdestotrotz hast du Anspruch auf mindestens zwölf Werktage Urlaub am Stück.

Wenn der Chef dich aus dem Urlaub zurückholen möchte

Es kommt vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Urlaub kontaktieren – mit der Bitte, den Urlaub frühzeitig abzubrechen. Damit haben sie jedoch schlechte Karten. Rechtlich ist umstritten, ob es überhaupt Gründe gibt, die das rechtfertigen. Wenn überhaupt, muss es sich um einen gravierenden Notstand handeln, der die Existenz des Unternehmens gefährdet, wenn du nicht aus dem Urlaub zurückkommst. Es reicht nicht, wenn ein Kollege ausfällt. Ohne triftigen Grund hat der Chef keine Handhabe gegen dich. Falls ihr euch dennoch einigt, muss er dir alle dadurch entstandenen Kosten erstatten.

Welche rechtlichen Möglichkeiten du hast

Wenn es Streit um die Urlaubsplanung gibt, kannst du auch versuchen, eine einstweilige Verfügung von einem Gericht zu bekommen, die dir grünes Licht für den gewünschten Urlaub gibt. Dafür musst du aber gute Gründe vorbringen können – und dein Arbeitgeber darf seinerseits keine guten Gründe für die Ablehnung deines Urlaubswunsches haben. Dass du schon Urlaub gebucht hast, reicht als Grund nicht aus.

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE