Bewerbung & KarriereBei einer Abwerbung richtig verhalten: Tipps für Arbeitnehmer

Bei einer Abwerbung richtig verhalten: Tipps für Arbeitnehmer

Einen neuen Job kannst du nicht nur finden, wenn du ihn suchst. Manchmal kommen Arbeitgeber oder Headhunter auf dich zu und versuchen, dich für eine Mitarbeit bei einem bestimmten Unternehmen zu gewinnen. Womöglich fühlst du dich geschmeichelt – weißt nun aber nicht, wie du am besten vorgehst. Erfahre hier, was zu beachten ist und warum du nicht übereilt entscheiden solltest, wenn du für eine Abwerbung kontaktiert wirst.

Wenn andere Arbeitgeber Interesse anmelden

Wenn du den Anruf eines Headhunters oder von einem interessierten Arbeitgeber erhältst, fühlst du dich wahrscheinlich geschmeichelt. Damit wird dir signalisiert, dass deine Leistungen geschätzt werden – so sehr, dass du diese, aus Sicht deines Kontakts, an anderer Stelle einbringen solltest. Wenn du auf diese Art kontaktiert wirst, kann das daran liegen, dass sich dein Talent in der Branche herumgesprochen oder du dir bereits einen Namen gemacht hast. Auch der Fachkräftemangel in bestimmten Branchen kann der Grund für den Abwerbungsversuch sein.

In jedem Fall gilt: Bleib zunächst ruhig, egal, wie aufregend du es findest, dass man dich für eine Mitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber gewinnen möchte. Die erste Kontaktaufnahme findet oft telefonisch, per Mail oder in Form einer Nachricht in einem Karrierenetzwerk statt. Gerade ein Anruf ist ein Stück weit heikel – wenn er nämlich in deiner Arbeitszeit stattfindet.

Es spricht zwar nichts dagegen, einen solchen Anruf anzunehmen. Dann aber eine halbe Stunde mit dem Headhunter oder möglichen Arbeitgeber zu sprechen, während du in deinem Büro sitzt, ist kein guter Stil. Außerdem riskierst du, dass Kollegen oder gar dein Vorgesetzter etwas vom Angebot der Konkurrenz mitbekommen.

Triff keine übereilten Entscheidungen

Vereinbare mit deiner Kontaktperson lieber ein Gespräch zu einem anderen Zeitpunkt, der nicht in deiner Arbeitszeit liegt. Ein solches Gespräch findet häufig telefonisch statt, kann aber auch persönlich erfolgen. In jedem Fall gilt: Höre dir in Ruhe an, welches Angebot man dir machen möchte. Um welchen Arbeitgeber geht es? Um welche Position? Und wie sind die Details der gewünschten Zusammenarbeit? Mache dir unbedingt Notizen – sie sind später als Entscheidungsgrundlage wichtig. Vermeide es, bereits im Gespräch ein zu großes Interesse zu zeigen.

Außerdem solltest du auf keinen Fall Interna von deinem jetzigen Arbeitsplatz preisgeben. Damit würdest du nicht nur womöglich gegen die Bestimmungen deines Arbeitsvertrags verstoßen. Ein solches Verhalten kommt wahrscheinlich auch bei deinem Gesprächspartner nicht gut an – denn es kann ja sein, dass du dich beim interessierten Arbeitgeber später ganz genauso verhältst.

Wenn du grundsätzlich Interesse an einer Mitarbeit hast, kannst du einen zweiten Gesprächstermin vereinbaren. Sorge dafür, dass du zwischenzeitlich genügend Zeit hast, das Angebot zu überdenken – mit allen Vor- und Nachteilen. Eine solche Entscheidung solltest du nie überhastet treffen, damit du sie später nicht bereust.

Das Angebot im Detail: Wie vielversprechend wäre ein Jobwechsel?

Vielleicht hast du das Gespräch mit dem Headhunter oder Personaler nur aus Höflichkeit geführt und kannst dir gar nicht vorstellen, den Arbeitgeber zu wechseln. Oder aber man hat dein Interesse geweckt – und nun bist du unschlüssig, was du machen sollst. Eine so schwerwiegende Entscheidung wie einen Jobwechsel solltest du nur nach reiflicher Überlegung treffen. Das weiß auch der Interessent und wird dir die nötige Bedenkzeit gerne einräumen. Setzt dich der Personaler oder Headhunter hingegen unter Druck, ist das wenig seriös. Auch aggressive Kontaktversuche sind negativ zu werten und sind ein Warnsignal.

Wenn du Interesse an dem Angebot hast, kläre unbedingt im Vorfeld alle Fragen. Lasse dir genau erklären, um welche Stelle es konkret geht, was deine Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten wären und wie die Strukturen vor Ort aussehen. Auch das Gehalt spielt natürlich eine Rolle – im Normalfall solltest du dich in dieser Hinsicht verbessern, wenn du das Angebot annimmst. Bietet man dir zu wenig, mach dir klar, dass du eine ausgezeichnete Verhandlungsposition hast. Schließlich hast du schon einen Job und nichts zu verlieren, das andere Unternehmen aber hat dich ganz bewusst angesprochen. Allein am Verdienst solltest du dich jedoch nicht orientieren.

Auch das Drumherum ist wichtig: Von der Arbeitszeit bis zum Betriebsklima

Bedenke, dass nicht nur die Inhalte des Jobs, die Position an sich und das Gehalt darüber entscheiden, ob ein Wechsel sich als gute Entscheidung entpuppt oder nicht. Auch das Drumherum ist wichtig für deine Zufriedenheit. Vielleicht weißt du aus erster Hand, wie entscheidend etwa ein gutes Betriebsklima ist – und was für ein Zufriedenheitskiller es sein kann, wenn es im Betrieb nur Stress gibt. Das gilt auch dann, wenn du selbst nicht unmittelbar betroffen bist.

Nun kannst du das Betriebsklima bei einem neuen Arbeitgeber natürlich vorher nicht kennen, wenn du nicht zufällig Kontakte zu Mitarbeitern des Konkurrenten hast. Du kannst dir aber Bewertungen des Arbeitgebers auf entsprechenden Portalen im Internet durchlesen. Damit erhältst du zumindest eine gute Vorstellung davon, was auf dich zukommen könnte.

Auch die äußere Ausgestaltung des Jobs spielt eine Rolle. Vielleicht arbeitest du jetzt in Teilzeit oder strebst das an. Oder du machst einen oder zwei Tage pro Woche deine Arbeit aus dem Home-Office. Das kann sich bei einem Wechsel schwieriger gestalten – zumindest in der Anfangszeit. Solche ganz praktischen Fragen solltest du nicht vernachlässigen, denn auch sie beeinflussen, ob der neue Job das Richtige für dich ist.

Ebenfalls wichtig ist, inwieweit sich die angebotene Position mit deinen beruflichen Zielen deckt. Hilft sie dir dabei, diese zu erreichen? Achte auch darauf, ob die Stelle befristet ist. Sonst stehst du nach einem Wechsel im schlimmsten Fall schon nach kurzer Zeit ganz ohne Job da.

Ist ein Wechsel überhaupt möglich? Auf den Arbeitsvertrag kommt es an

In den meisten Fällen liegt es an dir, welchen Job du ausübst – und damit auch, welches Angebot du annimmst oder nicht. Nicht in jedem Fall ist das jedoch allein deine Entscheidung. In vielen Arbeitsverträgen stehen Wettbewerbsverbote. Diese beziehen sich prinzipiell nur auf die Zeit, in der dein Arbeitsverhältnis besteht und enden nach der Kündigung.

Manchmal finden sich in Arbeitsverträgen jedoch auch Klauseln zu einem sogenannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbot. Damit wollen Arbeitgeber verhindern, dass du für einen Konkurrenten tätig wirst, nachdem die Mitarbeit bei ihnen geendet hat. Solche Bestimmungen haben eine maximale Gültigkeit von zwei Jahren. Hast du eine solche Klausel unterschrieben, bist du prinzipiell auch daran gebunden – die Zulässigkeit des entsprechenden Passus vorausgesetzt. Meist sind gültige Klauseln so formuliert, dass sich das Wettbewerbsverbot auf bestimmte Inhalte oder Tätigkeiten oder einen bestimmten Arbeitsort bezieht.

Mit dem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot verbunden ist die Zahlung einer Entschädigung. Diese ist als Karenzentschädigung bekannt und gilt für die Zeit, in der die Klausel wirksam ist. Wie hoch diese Zahlung ist, hängt nicht vom Gutdünken des Arbeitgebers ab, sondern ist gesetzlich festgelegt.

Laut Handelsgesetzbuch steht dir pro Jahr des Verbots mindestens die Hälfte der Leistungen zu, die du zuletzt vertragsgemäß bezogen hast. Dabei fließen auch zusätzliche Leistungen wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Gehalt mit ein. Weicht der Arbeitgeber davon ab, indem er dir zu wenig zahlt, macht er das Wettbewerbsverbot damit in der Regel unwirksam. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Das Angebot annehmen: Was jetzt wichtig ist

Wenn du zu dem Schluss gekommen bist, dass du das Angebot der Konkurrenz annehmen möchtest, solltest du den neuen Arbeitgeber um Diskretion bitten. Sprich selbst mit deinem Chef, bevor es sich herumgesprochen hat, dass du das Unternehmen wechselst.

Natürlich musst du bei einem solchen Schritt auch die geltenden Kündigungsfristen beachten. Wie früh du deinem bisherigen Arbeitgeber Bescheid geben musst, geht aus deinem Arbeitsvertrag hervor. Steht dort nichts, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen zur Mitte oder dem Ende eines Monats, wenn du als Arbeitnehmer kündigst. Auch tarifvertragliche Bestimmungen können die Kündigungsfrist beeinflussen.

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