AllgemeinUmschulung Arbeitsamt: Wann zahlen Arbeitsagentur und Jobcenter?

Umschulung Arbeitsamt: Wann zahlen Arbeitsagentur und Jobcenter?

Wenn der erlernte Beruf nicht mehr der richtige ist, kannst du über eine Umschulung einen neuen Beruf erlernen. Im besten Fall wird das Vorhaben von Arbeitsagentur oder Jobcenter gefördert, so dass dir dafür keine Kosten entstehen. Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch Arbeitsagentur oder Jobcenter möglich ist und was beim Kontakt mit dem Arbeitsamt wichtig ist.

Umschulung: Was ist das?

Es gibt viele Situationen, die dazu führen können, dass Menschen ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Dazu zählen eine Krankheit, die die bisherige Arbeitstätigkeit unmöglich macht, oder eine anderweitig bedingte Berufsunfähigkeit. In anderen Fällen sehen Betroffene keine Perspektive mehr in ihrem Beruf, weil etwa Arbeitsplätze wegfallen, die Situation am Arbeitsmarkt angespannt ist oder sie inhaltlich etwas anderes machen möchten.

In solchen Fällen kommt eine Umschulung infrage. Dabei handelt es sich um eine Form der Weiterbildung, bei der die Teilnehmer Kenntnisse und Kompetenzen in einem für sie neuen Bereich erwerben. Eine Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre und ist damit kürzer als eine reguläre zweite Ausbildung oder ein Studium. Wer sich in Teilzeit umschulen lässt, braucht meist 24 bis 30 Monate. Dabei ist eine solche Zweitausbildung nicht weniger anerkannt als eine normale Berufsausbildung. Wer sie mit der bestandenen Abschlussprüfung erfolgreich abschließt, qualifiziert sich für den Einstieg im gewählten Bereich.

Eine Umschulung kannst du in einem Betrieb machen, wenn dies angeboten wird. Häufiger besuchen Umschüler eine Berufsschule, eine Berufsfachschule oder ein Berufskolleg, wo sie sowohl Theorie als auch Praxis lernen. Hinzu kommen meist Praktika. In vielen Fällen kannst du dich auch online umschulen lassen, wenn du dich an einer Fernschule anmeldest. Das kann es leichter machen, die Umschulung und eine Berufstätigkeit unter einen Hut zu bekommen.

Umschulung: Wann zahlt das Arbeitsamt?

Eine Umschulung ist eine gute Möglichkeit, einen neuen Beruf zu erlernen und so eine berufliche Veränderung zu ermöglichen. Allerdings kostet sie Zeit – und Geld. Wer eine Umschulung selbst zahlt, ist doppelt belastet: Er muss die Kursgebühren bezahlen, hat aber durch die Umschulung womöglich auch keine Zeit, nebenher zu arbeiten und sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dieser Umstand kann dazu führen, dass das Vorhaben Umschulung nicht umsetzbar ist.

Du bist jedoch nicht zwingend darauf angewiesen, die Umschulung selbst finanzieren zu können. In vielen Fällen zahlen Arbeitsagentur oder Jobcenter für die Weiterbildungsmaßnahme. Dafür musst du entweder arbeitslos sein oder es muss dir in absehbarer Zeit Arbeitslosigkeit drohen. Alternativ kann deine Umschulung auch gefördert werden, wenn du einen Beruf ergreifen möchtest, in dem Fachkräfte dringend gesucht werden, und du gute Gründe für den geplanten Wechsel vorbringen kannst.

Voraussetzungen für die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt

Um eine Förderung durch das Arbeitsamt beantragen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und eine Erstausbildung gemacht haben. Damit ist nicht unbedingt eine Ausbildung gemeint; du kannst auch studiert haben. Falls du Ausbildung oder Studium abgebrochen hast, ist eine Kostenübernahme unter Umständen trotzdem möglich. Es hängt dann allerdings davon ab, aus welchen Gründen du die Bildungsmaßnahme nicht abgeschlossen hast. Wenn du etwa gemerkt hast, dass die Chancen am Arbeitsmarkt schlecht sind, kann das ein hinreichender Grund sein, genau wie eine Krankheit, die dich an der Ausübung des jeweiligen Berufs hindert. Dass du festgestellt hast, dass der Ausbildungsberuf doch nichts für dich ist, überzeugt das Arbeitsamt hingegen vermutlich nicht.

Gegebenenfalls kann das Arbeitsamt eine Umschulung auch fördern, wenn du keine Erstausbildung hast, aber du bereits einige Jahre gearbeitet hast oder eine reguläre Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. Umschulungen werden in solchen Fällen zwar nur ausnahmsweise genehmigt, eine Nachfrage beim Arbeitsamt ist aber nichtsdestotrotz sinnvoll.

Das Arbeitsamt ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Umschulung zu tragen. Ob dein Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wird, hängt deshalb von deinen individuellen Umständen ab. Es kommt darauf an, wie aussichtsreich eine Umschulung in deinem Fall ist. Die Chancen für eine Kostenübernahme durch das Arbeitsamt sind am besten, wenn die Perspektive in deinem jetzigen Beruf schlecht ist. Zudem übernimmt das Amt die Kosten für eine Umschulung nur, wenn die dafür gewählte Bildungseinrichtung akkreditiert ist.

Welche Kosten übernimmt das Arbeitsamt bei einer Umschulung?

Arbeitsagentur und Jobcenter fördern Umschulungen durch einen Bildungsgutschein. Er dient als Beleg dafür, dass das Arbeitsamt die Kosten für die Maßnahme tatsächlich übernimmt und gibt Aufschluss darüber, wo und in welchem Zeitraum man sich umschulen lassen kann. Durch den Bildungsgutschein des Arbeitsamts sind die Kosten für die Umschulung gedeckt, sofern mit der Weiterbildung Gebühren verbunden sind.

Das Arbeitsamt übernimmt bei einer Umschulung auch die Sozialversicherungsbeiträge. Wer bisher Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten hat, tut dies prinzipiell auch während der Umschulung – sofern die Maßnahme vom Arbeitsamt genehmigt wurde. Unter Umständen ist es außerdem möglich, wegen einer Umschulung Wohngeld bei der Kommune zu beantragen oder mit Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“) aufzustocken. Für Letzteres ist das Jobcenter zuständig.

Kosten für Fahrten, Unterkunft und Kinderbetreuung

Jobcenter oder Arbeitsagentur kommen bei einer Umschulung auch für weitere Kosten auf. Das kann etwa Fahrtkosten betreffen. Das Arbeitsamt beteiligt sich dann etwa an den Kosten für ein Ticket im öffentlichen Nahverkehr oder an Ausgaben für das Tanken. Nicht immer kann ein Umschüler während der Umschulung an seinem Wohnort bleiben. Ist die Entfernung zum Ausbildungsort zu groß, trägt das Arbeitsamt die Kosten für eine Unterkunft am Ausbildungsort. Die Förderung ist jedoch auf 420 Euro im Monat begrenzt. Für die Verpflegung kommen pro Monat bis zu 168 Euro dazu. Wer auswärts lebt und regelmäßig nach Hause fährt, kann sich die Reisekosten hierfür für eine Fahrt im Monat erstatten lassen.

Kosten können während einer Umschulung auch für die Kinderbetreuung entstehen. Wenn die Kinder nicht bei der Familie oder anderweitig privat betreut werden können, zahlt das Arbeitsamt bei einer Umschulung pro Kind und Monat pauschal 160 Euro. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Kosten für die Kinderbetreuung tatsächlich sind. Im Rahmen einer Umschulung müssen Umschüler häufig Unterrichtsmaterial und Arbeitskleidung kaufen. Die Kosten hierfür erstattet das Arbeitsamt ebenfalls.

Neben den genannten Förderungen gibt es auch variable Prämien. Das Arbeitsamt zahlt bei einer Umschulung eine Weiterbildungsprämie, wenn ein Umschüler seine Zwischenprüfung besteht. Die Prämie beträgt dann einmalig 1.000 Euro. Für eine bestandene Abschlussprüfung erhalten Umschüler einmalig 1.500 Euro vom Arbeitsamt. Arbeitslose können zudem ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich erhalten, wenn sie eine abschlussorientierte Weiterbildung absolvieren.

Umschulung beantragen: Tipps für den Kontakt zum Arbeitsamt

Wenn du darüber nachdenkst, eine Umschulung zu machen, solltest du frühzeitig einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter vereinbaren. Vorab solltest du dir überlegt haben, welchen Beruf du über eine Umschulung erlernen möchtest. Zwar kannst du dir auch von deinem Ansprechpartner beim Arbeitsamt Vorschläge unterbreiten lassen. Die Mitarbeiter dort wissen schließlich, in welchen Berufen Arbeitskräfte gesucht werden. Es ist aber sinnvoll, dir auch selbst Gedanken darüber zu machen, was infrage kommt und was du dir vorstellst.

Nimm dir Zeit dafür, einen neuen Beruf auszusuchen. Dabei solltest du einerseits deine Interessen und Talente sowie mögliche Vorerfahrungen berücksichtigen. Andererseits darfst du die Lage am Arbeitsmarkt nicht außer Acht lassen. Ob das Arbeitsamt deine Umschulung finanziert, hängt entscheidend davon ab. Nur, wenn du einen Beruf mit guten Zukunftsaussichten anstrebst, hast du Chancen auf einen Bildungsgutschein.

Noch ein Argument spricht dafür, schon vor dem Termin beim Arbeitsamt zu wissen, was du willst: Du zeigst damit, dass du dir Gedanken über die Umschulung gemacht hast. Außerdem kannst du dir Argumente für die jeweilige Richtung überlegen, die den Sachbearbeiter davon überzeugen, deinen Antrag auf Kostenübernahme zu bewilligen.

Gute Gründe für die geplante Umschulung vorbringen

Ein Termin beim Arbeitsamt ist auch dann anzuraten, wenn du nicht sicher bist, ob eine Förderung infrage kommt. Der Bildungsgutschein ist eine Kann-Leistung, einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Sachbearbeiter sind aber nicht völlig frei in ihrer Entscheidung, wer einen Bildungsgutschein erhält und wer nicht. Sie müssen sich an der aktuellen Rechtsprechung orientieren.

Demnach kommt es vor allem auf die Situation am Arbeitsmarkt – sowohl in Bezug auf den alten als auch den möglichen neuen Beruf – und die persönliche Eignung an. Die Aussicht auf eine erfolgreiche Eingliederung in das Berufsleben nach der Umschulung muss gut sein. Die Mitarbeiter des Arbeitsamts haben allerdings einen gewissen Spielraum, weshalb es sich im Zweifel lohnt, zumindest nachzufragen.

Ein persönlicher Termin beim Arbeitsamt ist die Voraussetzung dafür, dass du einen Bildungsgutschein beantragen kannst. In dem Gespräch solltest du deinem Ansprechpartner erläutern, warum du dich umschulen lassen möchtest und weshalb deine Erfolgsaussichten gut sind. Überlege dir vorher gut, was du sagen möchtest. Je deutlicher du machen kannst, dass mit einer Umschulung eine bessere Perspektive als bisher verbunden wäre, desto besser.

Wichtig ist auch, darzulegen, warum du in deinem jetzigen Beruf keine Zukunft mehr siehst. Dabei muss es nicht zwingend um externe Faktoren wie schlechte Aussichten am Arbeitsmarkt in deinem jetzigen Beruf gehen. Du kannst auch darlegen, dass dir in deinem Beruf ein Burnout droht oder du körperlich immer stärker durch deinen Beruf beeinträchtigt wirst – etwa durch permanente Rückenschmerzen, die von deinem Job kommen.

Was tun, wenn das Arbeitsamt den Antrag auf Kostenübernahme ablehnt?

Es ist vorteilhaft, wenn du schon erste Erfahrungen im angestrebten Bereich gesammelt hast. Vielleicht hattest du einen entsprechenden Nebenjob oder hast in früheren Jobs ähnliche Tätigkeiten ausgeübt. Idealerweise hast du sogar schon ein Praktikum gemacht, um festzustellen, ob die neue Richtung wirklich zu dir passt. Falls du kein Praktikum gemacht hast, dies aber gerne tun würdest, kannst du dich diesbezüglich beim Arbeitsamt beraten lassen. Dein Ansprechpartner kann dir helfen, einen passenden Praktikumsplatz zu finden.

Dass ein Antrag auf Umschulung von Jobcenter oder Arbeitsamt abgelehnt wird, kann passieren. Dann liegt es meist daran, dass der Sachbearbeiter glaubt, dass die Umschulung nicht notwendig oder nicht sinnvoll ist. In diesem Fall kannst du deinen Antrag umformulieren und erneut einreichen. Du kannst etwa die Begründung überarbeiten, weshalb du in deinem jetzigen Beruf keine Zukunft mehr siehst oder warum du glaubst, dass die angestrebte Umschulung dir bessere Chancen bieten kann.

Es kann sich auch lohnen, noch einmal mit deinem Sachbearbeiter zu sprechen – vielleicht gab es ein Missverständnis, das sich im persönlichen Gespräch beheben lässt. Möglicherweise findet ihr gemeinsam auch eine alternative Lösung, die dir neue Jobmöglichkeiten beschert. Wenn weder ein erneuter Antrag noch ein persönliches Gespräch zu etwas führen, ist der Gang zum Anwalt nur bedingt empfehlenswert. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung einer Umschulung durch das Arbeitsamt gibt es schließlich nicht.

Bildnachweis: nitpicker / Shutterstock.com

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