AllgemeinSteuererklärung als Student: Warum es sich lohnt & was du wissen solltest

Steuererklärung als Student: Warum es sich lohnt & was du wissen solltest

Steuererklärung? Damit befassen sich viele Studenten nicht. Das hängt auch damit zusammen, dass man von der Steuererklärung oft hört, wie lästig sie ist, was nicht gerade nahelegt, sie freiwillig abzugeben. Das kann sich für Studenten aber lohnen. Wie du als Student von einer Steuererklärung profitieren kannst, wie du sie machst und welche Kosten du absetzen kannst – das und mehr erfährst du hier.

Steuererklärung als Student: Lohnt es sich?

Die meisten Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben. Als Student bist du dazu nur verpflichtet, wenn du neben dem Studium erfolgreich selbstständig bist oder ein Gewerbe betreibst. Ansonsten ist die Steuererklärung für Studenten freiwillig. Viele Studenten haben gar nicht auf dem Schirm, dass sie eine Steuererklärung machen könnten, oder haben keine Lust auf den Aufwand, der damit verbunden ist. Das führt dazu, dass wohl die wenigsten Studenten eine Steuererklärung abgeben. Dabei könnte es sich für viele Studenten lohnen.

Wenn du eine Steuererklärung als Student abgibst, kannst du Kosten, die dir im Rahmen deines Studiums entstehen, von der Steuer absetzen. Dadurch bekommst du in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück. Mit einem entsprechenden Rechner im Internet kannst du überschlagen, wie hoch der Ertrag für dich sein könnte. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, verpflichtest du dich außerdem zu nichts. Du musst dann nicht etwa automatisch im nächsten Jahr wieder eine Steuererklärung machen.

Verlustvortrag bei Studenten: Was ist das?

Eine Steuererklärung lohnt sich bei Studenten vor allem dann, wenn sie einen Nebenjob haben und dabei Steuern zahlen. Vielleicht gehen als Werkstudent Steuern von deinem Gehalt ab, oder du zahlst im Rahmen eines anderen Nebenjobs in Teilzeit Steuern. Eine Steuererklärung abzugeben kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn du nicht arbeitest und somit noch gar keine Steuern zahlst. Je nachdem, wie deine persönlichen Umstände sind, kannst du in solchen Fällen einen Verlustvortrag beim Finanzamt geltend machen. Du machst dann die Steuererklärung, und die Ausgaben, die du von der Steuer absetzen möchtest, werden angerechnet. Sie werden berücksichtigt, wenn du tatsächlich Steuern zahlen musst. Du profitierst also zwar nicht unmittelbar, aber dafür später.

Der Haken daran: Wenn es sich um deine Erstausbildung handelt, also etwa dein erstes Bachelor-Studium ohne vorherige Berufsausbildung, ist ein solcher Verlustvortrag in der Regel nicht möglich. Bei einer Erstausbildung gelten die Kosten fürs Studium als Sonderausgaben. Die entsprechenden Posten sind zwar anrechenbar, müssen aber im selben Jahr mit deinen Einkünften verrechnet werden. Das heißt, du musst im selben Zeitraum Steuern gezahlt haben, um deine Studienkosten absetzen zu können.

Bei einer Zweitausbildung ist das anders: Wenn du zum Beispiel einen Master machst oder einen Bachelor, nachdem du schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du die Ausgaben fürs Studium als Werbungskosten ansetzen. Werbungskosten im Studium können für einen Verlustvortrag angerechnet werden.

Wie viel Zeit hat man für die Steuererklärung als Student?

Wie zeitnah muss man eine Steuererklärung als Student abgeben? Es kommt darauf an, ob du zu einer Steuererklärung verpflichtet bist oder nicht. Die meisten Studenten müssen keine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung kann ein Student dann rückwirkend noch bis zu vier Jahre später einreichen. Du kannst auch rückwirkend einen Verlustvortrag geltend machen. Die Verjährungsfrist liegt dabei bei sieben Jahren.

Wenn du als Student eine Steuererklärung machen musst, kommt es bei der Frist darauf an, ob du sie mit oder ohne Steuerberater machst. Ohne Steuerberater hast du für deine Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist, und zwar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fristen allerdings verlängert. Auch für die Steuererklärung 2022 und 2023 gelten noch Sonderregeln. So konntest du ausnahmsweise bis zum 30. September 2023 deine Steuererklärung abgeben. Mit Steuerberater oder der Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins bleibt dir sogar noch Zeit: In diesem Fall muss die Steuererklärung für 2022 erst zum 31. Juli 2024 abgegeben werden. Die Frist für die Steuererklärung für 2023 endet am 31. August 2024 beziehungsweise am 31. Mai 2025, wenn dich ein Steuerberater unterstützt.

Die Steuererklärung für 2024 ist wieder nach der gewohnten Frist fällig, also am 31. Juli 2025. Wenn du dich beraten lässt, hast du allerdings noch immer länger Zeit als gewöhnlich, nämlich bis zum 30. April 2026.

Wie macht man eine Steuererklärung?

Du möchtest eine Steuererklärung als Student machen – aber wie geht das eigentlich? Grundsätzlich nutzt du dafür den elektronischen Weg über die Plattform ELSTER. Dabei handelt es sich um ein spezielles Online-Portal für die elektronische Steuererklärung der Finanzbehörden. Eine Steuererklärung in Papierform wird immer mehr zur Ausnahme und viele Menschen dürfen auf diesem Weg keine Steuererklärung mehr einreichen.

Bevor du die Steuererklärung machst, solltest du dir überlegen, ob du dabei Hilfe benötigst. Du kannst dir einen Ratgeber kaufen und findest auch online zahlreiche detaillierte Tipps. Solche Ratgeber leiten dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, so dass dir bei jedem Feld erklärt wird, was genau gefragt ist. Du kannst außerdem eine Software für den PC oder dein Smartphone nutzen. Und du hast die Möglichkeit, einen Steuerberater zu beauftragen oder einem Lohnsteuerhilfeverein beizutreten. Bei einem Lohnsteuerhilfeverein musst du einen Mitgliedsbeitrag zahlen und bekommst dafür Unterstützung bei der Steuererklärung.

Egal, ob du die Steuererklärung alleine machst oder nicht: Sorge dafür, dass du alle wichtigen Dokumente und Belege beisammenhast, bevor du mit der Steuererklärung anfängst. Du brauchst sie, um Beträge angeben zu können, und solltest sie für etwaige Rückfragen des Finanzamts bereithalten.

Welche Anlagen muss man ausfüllen?

Bei der Steuererklärung müssen Studenten mindestens den Hauptvordruck ausfüllen. Das ist quasi das Deckblatt deiner Steuererklärung mit allgemeinen Angaben. Darin machst du Angaben zu deiner Person, zu deinem Familienstand und deiner Veranlagung. Neben dem Hauptvordruck stehen dir noch verschiedene Anlagen zur Verfügung, die du je nach Bedarf nutzen kannst.

Wenn du einen Nebenjob hast, ist etwa die Anlage N relevant für dich. Hierbei geht es um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wenn du neben dem Studium freiberuflich tätig bist, ist hingegen die Anlage S wichtig – hier geht es um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bei der Anlage G sind Einkünfte aus einem angemeldeten Gewerbe gefragt, während sich die Anlage KAP um Einkünfte aus Kapitalvermögen dreht. In der Anlage Vorsorgeaufwand kannst du Beiträge an Versicherungen, etwa deine Kranken- und Pflegeversicherung, eintragen.

Wenn du alle relevanten Angaben gemacht hast, kannst du deine Steuererklärung noch einmal prüfen und dann abschicken. Das zuständige Finanzamt schickt dir dann innerhalb einiger Wochen einen Steuerbescheid zu.

Studienkosten absetzen: Welche Kosten können bei einer Steuererklärung geltend gemacht werden?

Die Kosten, die mit deinem Studium zusammenhängen, sind in vielen Fällen steuerlich absetzbar, und zwar je nach deinen Umständen als Werbungskosten oder Sonderausgaben. Wenn es sich um deine Erstausbildung handelt, kannst du die Studienkosten als Sonderausgaben absetzen. Maximal kannst du in diesem Fall 6.000 Euro pro Jahr ansetzen. In einer Zweitausbildung sind die entsprechenden Ausgaben hingegen Werbungskosten im Studium. Der absetzbare Betrag ist hierbei nicht nach oben beschränkt.

Hier sind einige Beispiele für Ausgaben, die du im Rahmen deiner Steuererklärung als Studienkosten absetzen kannst:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Kosten für Kurse und Prüfungen
  • Kosten für Fachliteratur
  • Anschaffungskosten für nötige Geräte wie Computer, Laptop oder Drucker (wichtig: die Geräte müssen ausschließlich für das Studium und nicht für private Zwecke genutzt werden, sonst kannst du die Kosten nur anteilig von der Steuer absetzen)
  • Kosten für Software
  • Kosten für Büromaterial
  • Umzugskosten
  • Fahrtkosten
  • Mietkosten
  • Kosten für ein Auslandssemester
  • Zinsen für einen Studienkredit
  • bei einem Nebenjob: Fahrten zur Arbeit, Berufskleidung, gegebenenfalls weitere Ausgaben für den Job

Wenn du deine Steuererklärung machst, musst du dich entscheiden, ob du Pauschalen nutzen möchtest oder nicht. Der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1.230 Euro wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, ohne dass du das gesondert beantragen müsstest. Wenn deine Kosten höher waren, kannst du sie alternativ einzeln geltend machen.

Steuererklärung Student: Braucht man Belege – und wenn ja, welche?

Wenn du eine Steuererklärung machst, ist das wesentlich einfacher, wenn du alle Unterlagen griffbereit hast. Du brauchst Dokumente und Nachweise sowohl, um zu wissen, welche Ausgaben du jeweils ansetzen kannst, als auch als Nachweis, wenn das Finanzamt Belege sehen möchte. Hefte also deine Unterlagen immer gut ab, so dass du weißt, wo du nach bestimmten Sachen suchen musst. Dadurch verlierst du nicht unnötig Zeit mit der Suche nach Dokumenten.

Seit einigen Jahren ist es nicht mehr nötig, der Steuererklärung Belege beizufügen. Es gibt lediglich eine Belegvorhaltepflicht, was bedeutet, dass das Finanzamt von dir Belege einfordern kann. Das kann passieren, wenn du keine Pauschbeträge nutzt, kommt aber eher stichprobenartig vor.

Welche Belege wichtig sind beziehungsweise sein können, hängt von deinen Einkünften und Ausgaben ab. Relevant können etwa die folgenden Unterlagen sein:

  • Belege über Einnahmen, etwa in Form von Lohnsteuerbescheinigungen, Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen, Belege über erhaltene Unterhaltsleistungen oder erhaltene Leistungen zum Versorgungsausgleich
  • Belege über Bewerbungskosten
  • Nachweise über Fahrtkosten
  • Nachweise über Aufwendungen für Geräte und Arbeitsmittel
  • Belege über Arbeitskleidung
  • Nachweise über Umzugskosten oder Kosten für doppelte Haushaltsführung
  • Rechnungen für Steuersoftware oder vom Steuerberater
  • Belege über Kindergeld
  • Nachweise über Kinderbetreuungskosten
  • Nachweise über gezahlte Unterhaltsleistungen oder gezahlte Leistungen zum Versorgungsausgleich
  • Nachweise über private Altersvorsorge
  • Spendenbescheinigungen

Muss man Bafög in der Steuererklärung angeben?

Mit dem Berufsausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, unterstützt der Staat junge Menschen bei ihrer Ausbildung. Studenten, die Bafög erhalten, bekommen die Hälfte des Geldes als Zuschuss, die andere Hälfte als zinsfreies Darlehen. Diesen Teil ihres Bafögs müssen sie nach dem Ende ihres Studiums zurückzahlen.

Bafög dient der Sicherung des Lebensunterhalts und ist steuerfrei. Es gilt in steuerlicher Hinsicht nicht als steuerpflichtiges Einkommen und muss damit nicht in der Steuererklärung als Student angegeben werden.

Duales Studium und Steuer: Besonderheiten der Steuererklärung als dualer Student

Für duale Studenten gelten bei der Steuererklärung besondere Regeln. Anders als etwa ein Bachelor-Studium (ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung) gilt ein duales Studium als Zweitausbildung, obwohl es für die meisten Studenten eigentlich die erste Ausbildung ist. Das heißt für dich: Du kannst deine Studienausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben anstatt als Sonderausgaben. Dadurch kannst du diese Kosten für einen Verlustvortrag anrechnen lassen, was ansonsten nicht möglich wäre. Wenn deine Ausgaben deine Einnahmen also übersteigen, kannst du später davon profitieren.

Kosten für ein Fernstudium von der Steuer absetzen

Das Modell Fernstudium wird immer beliebter. Du kannst dabei von zuhause aus studieren und oft eine Berufstätigkeit mit dem Studium unter einen Hut bringen. Auch als Fernstudent lohnt sich eine Steuererklärung, denn du kannst auch in diesem Fall deine Studienkosten von der Steuer absetzen. Du kannst zum Beispiel Kosten für dein Arbeitszimmer, den PC oder Fachliteratur in der Steuererklärung angeben, ebenso Kosten für Übernachtungen, doppelte Haushaltsführung, Reise- und Fahrtkosten. Auch Studiengebühren und Semesterbeiträge, Bewerbungskosten und Verpflegungspauschalen kannst du steuerlich geltend machen. Dadurch kannst du deine Steuerlast senken.

Ob die Studienkosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben angegeben werden müssen, hängt davon ab, ob es sich um deine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Bei einer Erstausbildung gelten sie als Sonderausgaben und sind auf eine maximale Höhe von 6.000 Euro pro Jahr beschränkt. Bei einer Zweitausbildung gibst du sie als Werbungskosten an – hier gibt es keine Obergrenze.

Bildnachweis: Mahir KART / Shutterstock.com

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