AllgemeinCybermobbing: Kein Kavaliersdelikt

Cybermobbing: Kein Kavaliersdelikt

Mobbing muss nicht immer von Angesicht zu Angesicht stattfinden. Das Internet und die verschiedenen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten machen es Tätern einfach, ihr Opfer online zu schikanieren. Das ist auch als Cybermobbing bekannt. Wie Cybermobbing aussehen kann, ob es strafbar ist und was du tun kannst, wenn du selbst davon betroffen bist, erfährst du hier.

Cybermobbing Definition: Was ist Cybermobbing?

Mobbing war bis vor einigen Jahrzehnten in den meisten Fällen auf den persönlichen Kontakt begrenzt; es kam dazu etwa in der Schule, an der Uni oder im Büro. Das Internet und die damit einhergehenden weitreichenden digitalen Möglichkeiten haben dafür gesorgt, dass Mobbing heute nicht zwingend persönlich geschehen muss, sondern auch über diverse andere Plattformen und Kommunikationskanäle stattfinden kann. Geht es um Mobbing im Internet, lautet der Fachbegriff Cybermobbing oder auch Cyberbullying (vom englischen Wort „bullying“ für „Mobbing“).

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend definiert Cybermobbing als Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen mithilfe von Kommunikationsmedien. Dazu zählen soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook und YouTube, aber auch andere Webseiten, Smartphones, Textnachrichten und Chats, Foren und E-Mails.

Betroffene werden beim Cybermobbing durch Einzelpersonen oder Gruppen schikaniert oder ausgegrenzt, es wird sich über sie lustig gemacht oder sie werden bloßgestellt. Dabei handelt es sich um eine Form der psychischen Gewalt. Anders als beim Mobbing im persönlichen Kontakt ist die Reichweite von Cybermobbing oft deutlich größer. Das gilt vor allem dann, wenn das Cybermobbing öffentlich in sozialen Netzwerken stattfindet. Abfällige Kommentare oder Fotos sind dort oft noch lange für diverse User zu sehen. Manchmal weiß die betroffene Person gar nicht, dass sie über digitale Kanäle gemobbt wird. Ebenso kann es sein, dass der Täter anonym agiert.

Cybermobbing-Beispiele: Diese Formen kann Cybermobbing annehmen

Cybermobbing ist besonders unter Jugendlichen relativ weit verbreitet. Laut Statistischem Bundesamt haben 15 Prozent der Jugendlichen zwischen 14 und 15 Jahren schon einmal Cybermobbing erlebt, und zwar als Opfer. Bezogen auf alle Internetnutzer haben demnach zwölf Prozent der weiblichen Befragten und elf Prozent der männlichen Befragten Cybermobbing schon am eigenen Leib erlebt.

Häufig kennen sich Opfer und Täter aus der Schule oder dem erweiterten Freundeskreis. Cybermobbing ist aber nicht auf junge Menschen begrenzt; es kann ebenso gut in allen übrigen Altersgruppen auftreten, wobei es bei älteren Menschen wegen deren geringerer Affinität zur Internetnutzung entsprechend seltener ist. Auch in einem beruflichen Kontext kann es zu Cybermobbing kommen, wenn etwa ein Kollege einen anderen in sozialen Netzwerken schlechtmacht oder ihm drohende Textnachrichten schreibt.

Cybermobbing kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Manchmal handelt es sich um einen direkten Austausch, bei dem der Täter dem Opfer etwa in Nachrichten oder E-Mails immer wieder mitteilt, wie wenig er von ihm hält. Beleidigungen und Drohungen sind typisch für Cybermobbing. Entsprechende Kommentare können auch unter einem Post des Betroffenen auf einem Social-Media-Portal hinterlassen werden, so dass sie für weitere Personen sichtbar sind.

Lästereien in geschlossenen Gruppen

Die abschätzigen Nachrichten und Kommentare müssen jedoch nicht direkt an das Opfer gerichtet sein. Es ist auch denkbar, dass jemand über eine andere Person auf digitalen Kanälen herzieht, ohne dass die betroffene Person das unmittelbar mitbekommt. Dann können etwa Gerüchte oder Lügen über sie verbreitet werden.

Cybermobbing kann auch so aussehen, dass jemand anderes durch die Veröffentlichung von vertraulichen Informationen oder privaten Fotos bloßgestellt wird. Auch Fotomontagen und verunglimpfende Videos sind denkbar. Diese sind entweder, in sozialen Netzwerken, öffentlich einsehbar oder es hat nur eine bestimmte Gruppe von Personen Zugriff darauf, etwa in geschlossenen Gruppen. Mitunter werden solche geschlossenen Gruppen oder Chat-Gruppen eigens dafür eröffnet, um über das Cybermobbing-Opfer herzuziehen.

Eine weitere Variante von Cybermobbing geht mit einem Identitätsdiebstahl einher: Der Täter gibt sich dabei als das Opfer aus und setzt in dessen Namen Posts ab, schreibt Nachrichten oder veröffentlicht Fotos. Täter können auch Handynummern oder andere private Kontaktdetails des Opfers veröffentlichen. Bei Cybermobbing kann es sich um einzelne Vorfälle handeln. Häufig kommt es aber über einen längeren Zeitraum immer wieder zu Beleidigungen und Schikane.

Welche Folgen Cybermobbing haben kann

Cybermobbing bleibt für die Betroffenen meist nicht ohne Folgen. Wie gravierend die Auswirkungen von Beleidigungen und Schikane im Internet sind, hängt davon ab, was konkret vorgefallen ist und welches Ausmaß das Cybermobbing angenommen hat. Cybermobbing kann man sich, anders als bei persönlichem Mobbing, kaum entziehen. Die verletzenden Nachrichten oder Kommentare sind jederzeit verfügbar und damit einsehbar – und das oft öffentlich, was ihre Wirkung verstärkt.

Für die Opfer ist das häufig sehr belastend. Typische Reaktionen auf Cybermobbing sind Wut, Ohnmachtsgefühle, Verzweiflung, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bauchschmerzen. Hält das Cybermobbing über einen längeren Zeitraum an, können sich solche Symptome verfestigen und weitere hinzukommen.

Menschen, die schon als Jugendliche oder gar Kinder Opfer von Cybermobbing wurden, haben oft noch im Erwachsenenalter mit den Folgen der Übergriffe zu kämpfen. Sie haben dann etwa ein schwach ausgeprägtes Selbstwertgefühl, leiden an Angststörungen, haben Schlafprobleme oder entwickeln Depressionen. Auch, wer als Erwachsener zum ersten Mal mit Cybermobbing in Kontakt gerät, kann solche Auswirkungen spüren.

Ist Cybermobbing strafbar?

Im Zusammenhang mit Beleidigungen im Internet stellt sich die Frage, ob Cybermobbing strafbar ist. Die kurze Antwort: Jein. Cybermobbing ist für sich genommen kein eigener Straftatbestand und deshalb nicht unmittelbar strafbar, allerdings kann es durch die Art und Weise des Mobbings nichtsdestotrotz eine Straftat darstellen.

Es kann sich zum Beispiel um Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. Hierfür drohen Tätern bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Ist die Beleidigung hingegen öffentlich, wird sie in einer Versammlung geäußert oder durch Verbreitung eines Inhalts begangen, liegt das Strafmaß bei bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe.

Dieselben Strafen drohen auch für üble Nachrede gemäß § 186 StGB. Sie ist dann gegeben, wenn jemand Tatsachen über andere behauptet oder verbreitet, die dazu geeignet sind, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, sofern die Tatsache nicht nachweislich wahr ist. Auch hier wird beim Strafmaß differenziert, ob die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts geschehen ist.

Cybermobbing kann auch den Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB erfüllen. Diese ist gegeben, wenn jemand wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet, die dazu geeignet sind, diesen verächtlich zu machen, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden. Hierfür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Wenn die Verleumdung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts stattfindet, kann das Strafmaß bis zu fünf Jahre Haft betragen, wobei auch hier eine reine Geldstrafe denkbar ist.

Wann eine Anzeige bei Cybermobbing möglich ist

Hinzu kommen weitere Rechtsverstöße, die im Fall von Cybermobbing angezeigt und geahndet werden können, darunter

  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, etwa bei unbefugten Tonaufnahmen und deren Verbreitung
  • Nötigung, wobei jemand durch Gewalt oder Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird
  • Bedrohung
  • Gewaltdarstellung
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, etwa Fotos oder heimliche Videoaufnahmen aus der Umkleidekabine
  • Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild, also eine unerlaubte Veröffentlichung von Bildern anderer Menschen ohne deren Einverständnis

Somit ist es möglich, Cybermobbing anzuzeigen, wenn einer der genannten Straftatbestände (wahrscheinlich) erfüllt ist. Hierbei solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen. Ein Problem ist bei der Anzeige von Cybermobbing-Fällen jedoch häufig, dass die Täter in vielen Fällen anonym vorgehen. Die Betroffenen haben zwar meist eine sehr gute Vorstellung davon, um wen es sich handeln könnte, aber diesen Verdacht muss man auch nachweisen können, um die Person für Cybermobbing anzuzeigen.

Was kann man gegen Cybermobbing tun?

Angenommen, du bist selbst von Cybermobbing betroffen oder bekommst mit, wie andere Menschen im Internet beleidigt oder schikaniert werden – was kann und sollte man dann tun? Grundsätzlich ist es wichtig, möglichst gut zu dokumentieren, was vorgefallen ist. Hierzu kannst du zum Beispiel Screenshots machen und solltest dir auch zeitliche Angaben und Angaben zum Täter notieren.

Cybermobbing findet häufig in sozialen Netzwerken statt. In diesem Fall solltest du dich an den Betreiber des Angebots wenden. Beschreibe möglichst detailliert, was passiert ist. Die Betreiber solcher Portale sind dazu verpflichtet, Verunglimpfungen zu löschen. Die meisten sozialen Netzwerke haben hierfür eine Meldefunktion, die du unter Beiträgen anklicken kannst.

Vielleicht hast du einen Verdacht, wer dich oder andere online mobbt. Dann kann es eine gute Idee sein, diese Person zur Rede zu stellen – zum Beispiel, wenn es sich um einen Kollegen handelt. Bei Cybermobbing am Arbeitsplatz solltest du außerdem nicht zögern, mit deinem Vorgesetzten zu sprechen. Er hat eine Fürsorgepflicht und muss den Vorwürfen nachgehen. Das kann auch dazu führen, dass die andere Person eine Abmahnung erhält oder ihr gekündigt wird. Auch der Betriebsrat ist ein möglicher Ansprechpartner bei Cybermobbing im Job.

In vielen Fällen hast du auch die Option, bei Cybermobbing eine Anzeige zu erstatten. Ob das möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Für diesen Schritt ist eine genaue Dokumentation unerlässlich, um möglichst viele Beweise vorbringen zu können. Du solltest dich außerdem unbedingt an einen Fachanwalt wenden, der dich im Hinblick auf deine Aussichten bei einer Klage und die nächsten Schritte individuell beraten kann.

Lässt sich Cybermobbing verhindern?

Es wäre natürlich wünschenswert, dass es gar nicht erst zu Cybermobbing kommt. Kann man präventiv etwas tun? Das ist in vielen Fällen schwierig – es gibt schließlich soziale Netzwerke und andere Kommunikationskanäle, in der erstmal jeder seine Meinung kundtun kann. Diese Kommentare mögen nicht immer erlaubt sein, was aber viele Menschen nicht davon abhält, andere im Internet zu beleidigen.

Wer sich in sozialen Netzwerken und auf anderen digitalen Kanälen bewegt, hat jedoch ein Stück weit Einfluss darauf, wie leicht es für andere ist, ihn online zu schikanieren. Du kannst zum Beispiel vorsichtig damit sein, welche privaten Informationen, Fotos und Videos du online veröffentlichst. Auf Social-Media-Portalen kannst du außerdem einstellen, welche Personen deine Posts und bestimmte Angaben sehen dürfen – sie können öffentlich sein oder auch nur für deine Freunde sichtbar.

Für Eltern ist es wichtig, ihre Kinder dafür zu sensibilisieren, wie viel sie online von sich preisgeben und welche Folgen das haben kann. Ebenso ist es wichtig, Kinder und Jugendliche dazu zu ermuntern, mit den Eltern zu sprechen, wenn im Internet etwas vorfällt, was sie belastet.

Im beruflichen Kontext ist es hilfreich, wenn der Vorgesetzte auf einen respektvollen Umgang mit und unter den Mitarbeitern achtet. Auch er sollte seine Mitarbeiter dazu ermutigen, sich an ihn zu wenden, wenn sie von anderen beleidigt werden oder mitbekommen, dass andere beleidigt werden – egal, ob das Mobbing im persönlichen Kontakt stattfindet oder im Internet. Auch Schulungen zur Aufklärung der Mitarbeiter sind zur Prävention nützlich.

Bildnachweis: Farknot Architect / Shutterstock.com

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