Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du aber noch länger die staatliche Unterstützung erhalten – zum Beispiel, wenn du ein Studium aufnimmst. Bekommt jeder Student Kindergeld? Bafög und Kindergeld gleichzeitig – geht das? Und was ist mit dem Anspruch auf Kindergeld bei einem Zweitstudium? Hier erfährst du alles, was zum Thema wissenswert ist.
- Können Studenten Kindergeld bekommen – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
- Gibt es Kindergeld im dualen Studium?
- Kindergeld bei Zweitstudium: Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
- Wie viel Kindergeld gibt es während des Studiums – und wie lange wird es gezahlt?
- Wird Kindergeld auf Bafög angerechnet?
- Wirken sich Einkünfte aus einem Nebenjob als Student auf den Kindergeld-Anspruch aus?
- Was ist in einem Urlaubssemester mit dem Kindergeld?
Können Studenten Kindergeld bekommen – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Kindergeld ist eine staatliche Ausgleichszahlung, die der Grundversorgung von Kindern dient und zur Förderung von Familien gedacht ist. Wenn sie rechtzeitig beantragt wird, wird sie vom ersten Lebensmonat eines Kindes an ausbezahlt, in der Regel von der Familienkasse. Normalerweise endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Leistung allerdings noch länger gezahlt werden.
Studenten haben meist nicht viel Geld zur Verfügung, so dass jegliche Einnahmen willkommen sind, um das Studium zu finanzieren. Die gute Nachricht: Als Student kannst du grundsätzlich weiterhin Kindergeld bekommen, zumindest bis zu einer gewissen Altersgrenze. Bei der Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung, aber auch in Übergangsphasen von bis zu vier Monaten – etwa in der Zeit zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums –, besteht der Kindergeldanspruch zunächst weiterhin.
Wichtig: Die Eltern müssen das Kindergeld nach der Volljährigkeit beantragen. Sie sind auch diejenigen, die das Geld erhalten. Seit kurzem kann der Antrag auch online gestellt werden. Um den Anspruch auf Kindergeld nicht zu verlieren, musst du das Studium als Student jedoch ernstnehmen. Die Familienkasse kann als Nachweis nicht nur einen Immatrikulationsnachweis fordern, sondern auch einen Leistungsnachweis. Wenn du dir mit deinem Studium zu viel Zeit lässt und zu wenige Prüfungen bestehst, kann das ein Risiko für den Anspruch auf Kindergeld sein.
Gibt es Kindergeld im dualen Studium?
Studenten können also grundsätzlich Kindergeld bekommen – gilt das auch, wenn jemand ein duales Studium macht? Schließlich verdienen duale Studenten verglichen mit regulären Studenten und Azubis vergleichsweise viel Geld. Gefährdet das den Anspruch auf Kindergeld? Nein. Auch in einem dualen Studium kannst du, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, grundsätzlich Kindergeld bekommen.
Das gilt selbst dann, wenn du die Ausbildung als Bestandteil deines dualen Studiums schon bestanden hast. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2014 gilt das duale Studium auch danach als Erstausbildung. Kindergeld bekommst du als dualer Student also, bis du beide Ausbildungen erfolgreich abgeschlossen hast – es sei denn, du erreichst vorher die Altersgrenze von 25 Jahren.
Kindergeld bei Zweitstudium: Besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld?
Wie sieht es aus, wenn ein Student sein Erststudium – zum Beispiel den Bachelor – schon beendet und ein Zweitstudium begonnen hat? Kann er trotzdem noch Kindergeld als Student erhalten? Grundsätzlich ja; der Anspruch auf Kindergeld verfällt für Studenten im Zweitstudium nicht automatisch. Nun spielt es aber eine Rolle, ob der Student nebenbei arbeitet. Eine sogenannte anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit kann den Anspruch auf Kindergeld gefährden.
Praktisch bedeutet das für dich als Student, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium arbeiten darfst. Sonst wäre dein Studium aus Sicht der Familienkasse nicht mehr deine Hauptbeschäftigung. Das heißt auf der anderen Seite, dass Teilzeitjobs mit einer geringeren Stundenzahl, zum Beispiel als Werkstudent, oder Minijobs kein Problem sind und deinen Anspruch auf Kindergeld im Zweitstudium nicht gefährden.
Wie viel Kindergeld gibt es während des Studiums – und wie lange wird es gezahlt?
Wie viel Kindergeld bekommen Studenten? Das ist bei jedem Studenten gleich, denn es hängt nicht mehr davon ab, wie viele Geschwister jemand hat und das wievielte Kind er ist. Das Kindergeld wurde zuletzt zum 1. Januar 2023 erhöht. Seither bekommen Eltern pro Kind 250 Euro im Monat. Zuvor erhielten sie für ihre ersten beiden Kinder 219 Euro pro Kind und Monat. Für das dritte Kind gab es 225 Euro, für jedes weitere 250 Euro pro Monat.
Grundsätzlich können Eltern für Kinder im Studium bis zur Vollendung von deren 25. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Ausnahmefälle betreffen Studenten, die vorher einen freiwilligen Wehr- oder Zivildienst gemacht haben oder als Entwicklungshelfer tätig waren. Die Bezugsdauer des Kindergelds kann in solchen Fällen um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. Ausnahmen bestehen außerdem für Kinder mit einer Behinderung.
Auch die Ernsthaftigkeit, mit der das Studium betrieben wird, spielt eine Rolle für den Kindergeldanspruch von Studenten. Wer zu lange braucht, dem kann von der Familienkasse unterstellt werden, dass er sein Studium nicht ernstnimmt. Du musst nicht jede Prüfung bestehen, solltest aber ausreichende Fortschritte erkennen lassen. Mit dem Abschluss des Studiums erlischt der Anspruch auf Kindergeld, wenn nicht eine weitere zulässige Ausbildung folgt. Somit kann der Kindergeldanspruch von Studenten auch schon enden, bevor sie 25 Jahre alt sind.
Wird Kindergeld auf Bafög angerechnet?
Viele Studenten haben Probleme damit, genügend Geld für ihren Lebensunterhalt zusammenzubekommen. Wer nicht von den Eltern unterstützt wird oder einen Nebenjob hat, durch den er genügend Einnahmen hat, kann oft Bafög erhalten. Die staatliche Förderung können Studenten unter bestimmten Voraussetzungen bekommen. Wirkt sich der Bezug von Kindergeld auf den Bafög-Anspruch aus oder umgekehrt? Nein, grundsätzlich ist das nicht der Fall. Kindergeld und Bafög beeinflussen sich nicht gegenseitig. Kindergeld wird auch nicht herangezogen, wenn es darum geht, die Höhe des Bafög-Satzes zu berechnen.
Wirken sich Einkünfte aus einem Nebenjob als Student auf den Kindergeld-Anspruch aus?
Viele Studenten haben einen Nebenjob, um das Studium zu finanzieren. Können die Einkünfte daraus den Anspruch auf Kindergeld gefährden? Nein, aber eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium kann dazu führen, dass die Familienkasse kein Kindergeld mehr zahlt. Im Erststudium ist es unerheblich, welche Nebeneinkünfte ein Student hat. Das gilt zwar auch noch im Zweitstudium, Studenten dürfen aber nicht zu viel arbeiten. Die Grenze liegt bei 20 Wochenstunden. Vorübergehend – für maximal zwei Monate – dürfen es auch mehr Stunden sein, zum Beispiel bei einem Job in den Semesterferien. Im Schnitt darfst du aber auch dann nicht auf mehr als 20 Stunden Arbeit pro Woche kommen.
Die Höhe der Einnahmen selbst spielt allerdings für den Anspruch auf Kindergeld als Student keine Rolle. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 sind die Nebeneinkünfte unerheblich. Bis dahin konnten Einnahmen aus einem Nebenjob auf das Kindergeld angerechnet werden, was inzwischen jedoch nicht mehr möglich ist.
Was ist in einem Urlaubssemester mit dem Kindergeld?
Kann man Kindergeld als Student auch dann noch erhalten, wenn man ein Urlaubssemester eingelegt hat? Es kommt auf die Umstände an – entscheidend ist, warum du dich für ein Urlaubssemester entschieden hast. Wenn du ohne guten Grund ein Urlaubssemester machst, gibt es keinen Anspruch mehr auf Kindergeld im Studium. Wenn du aber durch eine Krankheit zu der Unterbrechung gezwungen warst und ein entsprechendes Attest vom Arzt vorweisen kannst, kann das deinen Anspruch auf Kindergeld trotz des Urlaubssemesters sichern.
Ebenso kannst du im Urlaubssemester Kindergeld bekommen, wenn du dich auf Prüfungen vorbereitest oder deine Abschlussarbeit schreibst. Dasselbe gilt bei einem Auslandssemester, Praktikum oder im Mutterschutz. Keinen Anspruch auf Kindergeld hast du hingegen in einem Urlaubssemester, das du machst, damit du mehr arbeiten kannst. Auch während einer Elternzeit oder wenn du einfach so eine Pause vom Studium machen möchtest, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. Frage im Zweifel bei der Familienkasse nach, ob und unter welchen Voraussetzungen du in einem Urlaubssemester weiterhin Kindergeld erhalten kannst.
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