Wenn das eigene Kind krank ist, stehen arbeitstätige Eltern vor einem Problem: Sie müssen zwar arbeiten, sich aber zugleich auch um ihr krankes Kind kümmern. Wenn das Kind nicht von einer anderen Person gepflegt werden kann, müssen Eltern in einer solchen Situation zuhause bleiben und „Kindkranktage“ nehmen. Bloß: Ist das auch erlaubt? Drohen vielleicht sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen? Wie der Umgang mit einer Erkrankung des Kindes bei Arbeitnehmern gesetzlich geregelt ist, erfährst du hier.
- Krankes Kind: Dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben?
- Dürfen Eltern mitten am Arbeitstag gehen, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern?
- Zahl der Kindkranktage: Zusätzliche Kinderkrankentage seit der Corona-Pandemie
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kinderkrankheitstage nehmen zu können?
- Krankes Kind und Gehalt: Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?
- Drohen Abmahnung oder Kündigung, wenn man wegen eines kranken Kindes zuhause bleibt?
- Was, wenn das Kind länger krank ist?
Krankes Kind: Dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben?
Arbeitstätige Eltern kennen das Problem: Die Arbeit ruft, aber plötzlich hat das Kind Fieber, Husten oder erbricht sich. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob man als Elternteil zuhause bleiben darf, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Das ist grundsätzlich der Fall. Aus rechtlicher Sicht bist du als Elternteil in diesem Fall an deiner Arbeit gehindert, ohne das selbst verschuldet zu haben. Der Arbeitgeber muss dich deshalb von der Arbeit freistellen. Es ist also nicht nötig, Urlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen.
Zur Freistellung von Arbeitnehmern, deren Kind krank ist, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Gesetzlich versicherten Beschäftigten stehen außerdem sogenannte Kinderkrankentage zu. Diese können genommen werden, wenn ein Kind krank wird, das nicht älter als zwölf Jahre ist.
Seit Januar 2024 haben Eltern außerdem einen Anspruch auf Kindkranktage, wenn sie als Begleitperson mit ihrem erkrankten Kind stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Eine gesetzliche Höchstdauer gibt es in diesem Fall nicht, sodass die anfallenden Tage unabhängig von den eigentlichen Kindkranktagen betrachtet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass medizinische Gründe die Mitaufnahme im Krankenhaus notwendig machen.
Dürfen Eltern mitten am Arbeitstag gehen, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern?
Wenn du ein krankes Kind zuhause hast und deshalb nicht arbeiten kannst, solltest du deinem Arbeitgeber möglichst schnell Bescheid sagen – so, als wärst du selbst erkrankt und könntest deshalb nicht zur Arbeit kommen. Außerdem brauchst du ein ärztliches Attest über die Krankheit des Kindes. Es wird schon am ersten Tag fällig.
Es kann passieren, dass du schon an der Arbeit bist und dann erst erfährst, dass dein Kind krank ist und du zuhause gebraucht wirst. Wie ist es dann – darf man einfach so aufspringen und gehen, oder muss man den Arbeitstag noch durchziehen, weil man schon vor Ort ist? In diesem Fall musst du natürlich nicht stundenlang am Arbeitsplatz bleiben, obwohl du dich eigentlich um dein krankes Kind kümmern musst. Du darfst allerdings auch nicht einfach sang- und klanglos verschwinden, sondern musst dem Arbeitgeber Bescheid sagen, dass du gehen musst.
Zahl der Kindkranktage: Zusätzliche Kinderkrankentage seit der Corona-Pandemie
Kindkranktage sind normalerweise Tage, an denen das Kind krank ist und ein Elternteil deshalb zuhause bleibt. Pro Kind und Elternteil sind eigentlich bis zu zehn solcher Kinderkranktage im Jahr möglich, bei alleinerziehenden Eltern 20. Insgesamt sind pro Elternteil maximal 25 und für Alleinerziehende bis zu 50 Kindkranktage möglich.
Während der Corona-Pandemie kam es jedoch zu vorübergehenden Änderungen. Eltern erhielten nicht nur mehr Kinderkrankentage, es wurde auch nicht länger zwingend eine Erkrankung des Kindes vorausgesetzt. So konnten Eltern auch dann Kindkranktage nehmen, wenn zum Beispiel die Kita oder eine andere Betreuungseinrichtung geschlossen war – etwa wegen Covid-Fällen. Bis zum 7. April 2023 galt diese Sonderregelung.
Pro Elternteil wurde die Zahl der Kindkranktage im Jahr 2021 auf 30 Tage pro Kind erhöht, bei Alleinerziehenden auf maximal 60 Tage. Bei mehreren Kindern konnten es bei nicht alleinerziehenden Eltern höchstens 65 Kinderkrankheitstage insgesamt sein, bei alleinerziehenden Eltern maximal 130 Tage im Jahr. Das galt noch im gesamten Jahr 2023.
In den Jahren 2024 und 2025 besteht auf Grundlage des Pflegestudiumstärkungsgesetzes ebenfalls ein erhöhter Anspruch. Je Elternteil gibt es 15 Kindkranktage. Alleinerziehenden stehen 30 Tage zu. Bei mehreren Kindern sind insgesamt bis zu 35 Tage pro Elternteil und 70 Tage für Alleinerziehende möglich. Ab 2026 sollen wieder die regulären Bestimmungen gelten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kinderkrankheitstage nehmen zu können?
Du kannst Kindkranktage bei deiner Krankenkasse beantragen. Dazu musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- du musst gesetzlich krankenversichert sein
- es muss sich um das eigene Kind handeln, also ein leibliches Kind, ein Stief- oder Adoptivkind – du kannst somit keine Kindkranktage nehmen, um dein Patenkind zu betreuen oder ein Kind aus der erweiterten Familie
- es darf keine andere Betreuungsmöglichkeit geben
- das Kind ist nicht älter als zwölf Jahre
Zudem musst du einen ärztlichen Nachweis liefern, der die Erkrankung des Kindes bestätigt.
Krankes Kind und Gehalt: Lohnfortzahlung, wenn das Kind krank ist?
Was ist mit dem Gehalt, wenn man wegen des Kindes zuhause bleiben muss? Wenn du gesetzlich versichert bist und Kindkranktage nehmen kannst, erhältst du von der Krankenkasse Kinderkrankengeld. Es entspricht in der Regel 90 Prozent des üblichen Nettogehalts. Die Obergrenze liegt jedoch bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Das Kinderkrankengeld beträgt somit maximal 120,75 Euro pro Tag. Die gesetzliche Grundlage für das Kinderkrankengeld findet sich in § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), wo es um das „Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“, wie die Lohnersatzleistung offiziell heißt, geht.
Kinderkrankengeld musst du bei deiner Krankenkasse beantragen. Wenn du privat versichert bist, kannst du diese Leistung nicht erhalten – es sei denn, in deinem Tarif ist eine vergleichbare Leistung vereinbart.
In diesem Fall kann es jedoch sein, dass du Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hast. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer freizustellen, wenn diese für einen überschaubaren Zeitraum unverschuldet nicht zur Arbeit kommen können. Nach der gängigen Rechtsprechung müssen Arbeitgeber für bis zu fünf solcher Tage im Jahr den Lohn fortzahlen.
Allerdings gilt das Recht von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung durch Sonderurlaub nicht absolut. Individual- und kollektivvertragliche Regelungen wie Arbeits- oder Tarifverträge können davon abweichende Regelungen vorsehen. Dadurch kann es sein, dass du gar keinen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub hast.
Wichtig ist: Wenn dein Arbeitgeber dir den Lohn fortzahlt, während du dein krankes Kind betreust, kannst du nicht gleichzeitig Kinderkrankengeld von der Krankenkasse beziehen – und umgekehrt. Es geht also nur eines von beiden zu einem Zeitpunkt.
Drohen Abmahnung oder Kündigung, wenn man wegen eines kranken Kindes zuhause bleibt?
So mancher Arbeitgeber ist wenig erfreut, wenn ein Mitarbeiter plötzlich ausfällt, weil dessen Kind erkrankt ist und betreut werden muss. Das wiederum verunsichert Arbeitnehmer, die nicht selten arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn sie wegen des Kindes zuhause bleiben. Hat der Arbeitgeber in diesem Fall die Möglichkeit, eine Abmahnung zu erteilen oder gar zu kündigen?
Nein, darüber brauchst du dir keine Sorgen zu machen – sofern du dich korrekt verhältst. Wichtig ist, dass du deinem Chef schnellstmöglich Bescheid sagst, wenn du wegen deines kranken Kindes nicht zur Arbeit kommen kannst. Außerdem musst du schon am ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen – auch dann, wenn du selbst im Krankheitsfall dafür mehr Zeit hättest.
Wenn du dich hingegen nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber meldest oder deinen Arbeitsplatz mitten am Tag einfach verlässt, ohne Bescheid zu sagen, kann der Arbeitgeber durchaus mit einer Abmahnung reagieren. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, wenn es nicht schon öfter solche Situationen gab.
Was, wenn das Kind länger krank ist?
Meistens ist die Erkrankung eines Kindes schnell wieder auskuriert und arbeitstätige Eltern fehlen nur einen Tag oder wenige Tage im Job. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Krankheit des Kindes hartnäckig und langwierig ist. Zugleich ist die Zahl der Kindkranktage begrenzt. Was ist, wenn das Maximum erreicht ist? Welche Möglichkeiten haben berufstätige Eltern dann?
Wenn die Kindkranktage die Höchstzahl der Kindkranktage übersteigen, kannst du der Arbeit nicht ohne Weiteres fernbleiben, um dein Kind zu betreuen. Dir bleibt dann womöglich nur die Option, Urlaub zu nehmen.
In solchen Fällen solltest du das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um zusammen eine Lösung zu finden. Vielleicht hast du noch Überstunden, die du nutzen kannst. Oder dein Arbeitgeber ermöglicht dir eine unbezahlte Freistellung. Wenn du von zuhause aus zumindest einige Stunden arbeiten könntest, käme vielleicht auch eine vorübergehende Tätigkeit aus dem Homeoffice infrage.
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