AllgemeinDiskriminierung am Arbeitsplatz: Was kann man dagegen tun?

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Was kann man dagegen tun?

Eine abfällige Bemerkung eines Kollegen, eine verfrühte Absage bei einer Bewerbung oder die ungerechte Behandlung durch den Vorgesetzten – Diskriminierung am Arbeitsplatz kann viele Gesichter haben. Hier erfährst du, welche Formen Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Kollegen und Vorgesetzte annehmen kann, ob jede Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern automatisch Diskriminierung ist und was du tun kannst, wenn du am Arbeitsplatz diskriminiert wirst.

Wann ist Diskriminierung am Arbeitsplatz gegeben?

Diskriminierung ist per Definition die Benachteiligung eines Menschen wegen bestimmter tatsächlicher oder zugeschriebener individueller oder gruppenspezifischer Merkmale. Dabei muss es sich um schutzwürdige Merkmale handeln. Was genau darunterfallen kann, lässt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ableiten. Demnach zählen zu den schutzwürdigen Merkmalen eines Menschen insbesondere

  • das Geschlecht
  • der ethnische oder kulturelle Hintergrund
  • die Religion und Weltanschauung
  • das Alter
  • die sexuelle Identität
  • eine Behinderung

Diskriminierung geschieht durch Menschen, die andere ablehnen oder als minderwertig im Vergleich zu sich selbst empfinden. Für ihre diskriminierende Handlung oder Aussage haben sie keinen guten, objektiv nachvollziehbaren Grund. So wäre es etwa Diskriminierung, wenn ein Arbeitnehmer über einen Kollegen mit osteuropäischen Wurzeln sagt: „Das sind doch eh alles Diebe.“ Hat er den Kollegen hingegen auf frischer Tat beim Klauen ertappt, könnte er durchaus behaupten, dass dieser spezielle Mensch ein Dieb ist. Diskriminierend wäre eine solche Aussage dann nicht.

Diskriminierung kommt in allen Bereichen des Lebens vor. Auch am Arbeitsplatz sind Menschen davor nicht sicher. Diskriminierung am Arbeitsplatz kann durch Kollegen oder Vorgesetzte, aber auch durch Kunden und andere Geschäftskontakte geschehen, ebenso durch potenzielle Arbeitgeber. Sie kann sich subtil oder offensichtlicher äußern. Nach einer globalen Studie des IT-Dienstleisters ADP berichteten fast 40 Prozent der Befragten, sie hätten bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber Diskriminierung erlebt. Betrachtet man ausschließlich Europa, waren es 32 Prozent, die von Diskriminierung im aktuellen Job berichteten.

Nicht jede Ungleichbehandlung von Mitarbeitern ist Diskriminierung

Unterscheiden muss man zwischen Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz und Diskriminierung. Nicht jede Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, etwa bei Arbeitszeit, Gehalt oder den Aufstiegschancen, ist automatisch Diskriminierung. Es kommt auf die Umstände an. Ungleichbehandlung ist immer dann gegeben, wenn jemand Menschen unterschiedlich behandelt, ungeachtet der Beweggründe. Eine ungleiche Behandlung von Mitarbeitern kann sachlich gerechtfertigt sein. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen einem Mitarbeiter wegen seiner Aufgaben ein höheres Gehalt zahlen als einem anderen Mitarbeiter. Es könnte einen fähigen Mitarbeiter befördern und einen weniger engagierten Kollegen nicht. Oder einen vielversprechenden Bewerber einstellen und einen weniger überzeugenden ablehnen.

Manche Beschäftigtengruppen werden ungleich behandelt, um sie zu schützen. Das gilt zum Beispiel für schwangere Frauen, Menschen mit Behinderung und Jugendliche. Betroffene sind dann je nach ihrer Situation etwa gesondert vor einer Kündigung geschützt, haben einen höheren Urlaubsanspruch oder dürfen zu bestimmten Zeiten nicht arbeiten. Es handelt sich dabei eindeutig um eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz, aber sie ist begründet und dient dem Schutz der Betroffenen. Damit ist sie nicht als Diskriminierung der übrigen Mitarbeiter zu werten.

Eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern ist häufig auch beim Kündigungsschutz gegeben. Das ist gesetzlich so geregelt: Je länger ein Beschäftigter für seinen Arbeitgeber tätig ist, desto länger ist die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ein neuerer Mitarbeiter wird deshalb nicht diskriminiert, weil der Arbeitgeber ihn mit kürzerem Vorlauf vor die Tür setzen kann.

Es kommt somit auf die Begründung für die ungleiche Behandlung von Mitarbeitern an. Gibt es sie nicht – verdient etwa ein männlicher Kollege bei gleichen Tätigkeiten mehr als seine Kollegin, obwohl die Umstände vergleichbar sind –, handelt es sich um Diskriminierung am Arbeitsplatz. Gibt es keine Begründung für ungleiche Behandlungen, hängt sie oft an schutzwürdigen Persönlichkeitsmerkmalen wie der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder Alter eines Beschäftigten.

Verschiedene Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen. Sie kann zum Beispiel direkt oder indirekt geschehen. Bei einer direkten Diskriminierung wird ein Mitarbeiter unmittelbar von Kollegen, dem Chef oder Dritten benachteiligt. Indirekte, mittelbare Diskriminierung ergibt sich aus Regelungen und Strukturen, die auf den ersten Blick neutral erscheinen, aber in ihren Auswirkungen bestimmte Arbeitnehmergruppen benachteiligen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann sich auf verschiedene Persönlichkeitsmerkmale von Beschäftigten beziehen. Sie hängt zum Beispiel häufig mit dem Geschlecht zusammen. Auch Altersdiskriminierung im Beruf kommt immer wieder vor. Diskriminierung im Job betrifft außerdem überdurchschnittlich häufig Menschen mit einer Behinderung und Menschen mit Migrationshintergrund. Sie kann sich auch auf die Religion eines Arbeitnehmers oder seine Weltanschauung beziehen, aber auch auf seine sexuelle Orientierung.

Menschen können im Job mehr oder weniger offensichtlich diskriminiert werden. Manchmal wird hinter ihrem Rücken über sie getuschelt, sie nehmen abfällige Blicke wahr oder andere verdrehen die Augen, wenn sie sprechen. Ebenso können sie offen beleidigt oder sogar körperlich angegriffen werden. Auch Ausgrenzung und Mobbing können Formen der Diskriminierung sein, ebenso eine sachlich nicht gerechtfertigte ungleiche Behandlung durch den Arbeitgeber. Neben der Diskriminierung am Arbeitsplatz kommt auch Diskriminierung bei der Stellenbesetzung vergleichsweise häufig vor. Die Ablehnung bestimmter Bewerber ohne sachliche Begründung ist in vielen Fällen als diskriminierend zu werten.

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Beispiele

Konkret könnte Diskriminierung am Arbeitsplatz zum Beispiel so aussehen:

  • Eine Bewerberin mit Kopftuch wird ungeachtet ihrer Qualifikationen nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Eine weibliche Beschäftigte bekommt weniger Geld als ihr Kollege, der vergleichbar qualifiziert ist und vergleichbaren Tätigkeiten nachgeht.
  • Ein Bewerber mit einer Behinderung wird nicht eingestellt, weil man (unbegründet) Angst hat, dass ihn seine Behinderung an seiner Arbeit hindern könnte.
  • Ein Arbeitnehmer, der erst vor kurzem nach Deutschland gekommen ist, wird wegen seiner schlechten Sprachkenntnisse von Kollegen aufgezogen.
  • Ein Mitarbeiter wird befördert, ein mindestens ebenso fähiger Mitarbeiter nicht – weil er aus Sicht des Arbeitgebers zu alt ist.
  • Ein schwuler Beschäftigter muss sich von den Kollegen blöde Sprüche anhören.
  • Eine Mitarbeiterin erhält ungewollte Avancen von ihrem Chef.
  • Einem älteren Beschäftigten werden wichtige Informationen vorenthalten.
  • Eine Beschäftigte muss sich anzügliche Bemerkungen von Kollegen anhören oder vielsagende Blicke ertragen.
  • Eine Transfrau wird von männlichen Kollegen ausgegrenzt.
  • Ein dunkelhäutiger Mitarbeiter eines Kundencenters wird von einem Kunden rassistisch beleidigt.
  • Eine Frau im gebärfähigen Alter, die noch keine Kinder hat, wird nicht eingestellt, aus Angst, sie könne bald schwanger werden.
  • Zur Diskriminierung eines Schwerbehinderten am Arbeitsplatz kommt es, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, damit er seine Arbeit wie vorgesehen ausüben kann.

Wie kann es zu Diskriminierung am Arbeitsplatz kommen?

Diskriminierung am Arbeitsplatz hängt oft mit Vorurteilen zusammen, die auch durch gesellschaftliche Ansichten und Haltungen bestärkt sein können. Wer andere im Job diskriminiert, fühlt sich überlegen und empfindet die Person, die er benachteiligt, als minderwertig.

Dass sich Vorurteile auf schlechte Erfahrungen stützen, die jemand selbst gemacht hat, kommt vergleichsweise selten vor. So könnte etwa der Chef eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs die Erfahrung gemacht haben, dass weibliche Beschäftigte weniger leistungsfähig sind, und deshalb neuen Mitarbeiterinnen weniger Geld anbieten. Oder er glaubt von vornherein, dass Frauen schlechter arbeiten, ohne dass er das selbst erlebt hat. Meist sind es allgemeine Vorurteile, die nicht in Verbindung mit persönlichen Erfahrungen stehen, die zu Diskriminierung führen. Im Gegenteil: Oft ist es ein Mangel an Kontakten mit bestimmten Personengruppen, der entsprechende Vorurteile befördert – etwa über Muslime, Transmenschen oder Menschen im Rollstuhl.

Lässt sich Diskriminierung im Job verhindern?

Für die Betroffenen hat Diskriminierung oft schwerwiegende Folgen. Das Spektrum reicht von körperlichen Leiden und Krankheiten bis zu psychischen Problemen. Selbst wenn Betroffene unter der Situation im Job nicht so leiden, dass sie depressiv werden oder nicht mehr richtig schlafen können, leidet meist ihr Selbstwertgefühl unter der Benachteiligung durch Kollegen oder Vorgesetzte.

Damit es soweit nicht kommt, sind vor allem Arbeitgeber gefragt, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern. Eine wichtige gesetzliche Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird. Es gilt für Situationen im Job und dem Alltag und hilft Betroffenen, juristische Ansprüche in Fällen von Diskriminierung geltend zu machen.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine Diskriminierung von Mitarbeitern wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, einer möglichen Behinderung, ihrer Religion, Weltanschauung oder ihres Alters zu vermeiden. Sie müssen auch bei ihren Beschäftigten darauf achten, dass diese nicht Kollegen diskriminieren. Falls doch, müssen sie eingreifen, um den diskriminierten Mitarbeiter vor den Übergriffen zu schützen.

Auch Arbeitnehmer können etwas dafür tun, dass Fälle von Diskriminierung so selten wie möglich auftreten. Du kannst als Beschäftigter zum Beispiel darüber nachdenken, ob du bestimmten Personengruppen gegenüber Vorurteile hast – und wenn ja, worauf sich das stützt. Versuche, an andere Menschen so offen und unvoreingenommen wie möglich heranzugehen. Unterhalte dich mit ihnen, statt hinter vorgehaltener Hand über sie zu reden. So wirst du womöglich schnell feststellen, dass vieles nicht stimmt, was du über diese Personen angenommen hattest.

Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte oder Kollegen: Was tun?

Diskriminierung am Arbeitsplatz solltest du nicht einfach hinnehmen, sondern etwas dagegen unternehmen. Was kann man tun? Es kommt darauf an, wie die Situation genau aussieht. Vielleicht bist du auf Jobsuche und fühlst dich wegen eines persönlichen Merkmals benachteiligt – zum Beispiel, weil du Ausländer bist, als Frau ein Kopftuch trägst oder im Rollstuhl sitzt. Im Bewerbungsprozess kommt es immer wieder zu einer Diskriminierung von bestimmten Bewerbern. Das Problem ist, dass du das kaum nachweisen kannst, weshalb dein Handlungsspielraum begrenzt ist. Wenn du möchtest, kannst du aber beim Unternehmen nachfragen, warum man dich abgelehnt hat – je unbequemer es für Unternehmen ist, Bewerber zu diskriminieren, desto eher kann ein Umdenken stattfinden. Den Job wirst du aber wahrscheinlich trotzdem nicht mehr bekommen.

Vielleicht fühlst du dich im Job von deinem Vorgesetzten benachteiligt. Bei einer Diskriminierung am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber kann es eine Option sein, den Chef direkt darauf anzusprechen. Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass er dich benachteiligt, oder aber er hat gute Gründe für sein Handeln, die er dir in einem Gespräch erklärt. Wenn du sicher bist, dass die Diskriminierung absichtlich geschieht, ist der Vorgesetzte wahrscheinlich nicht der beste Ansprechpartner. Du kannst dich alternativ an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder einen höherrangigen Vorgesetzten wenden. Wenn das Problem trotz deiner Bemühungen nach einer gewissen Zeit noch besteht und du dich im Job nicht mehr wohlfühlst, kann es das Beste sein, dich nach einem anderen Job umzusehen.

Wie du dich gegen die Diskriminierung durch Kollegen wehren kannst

Häufig sind es Kollegen, die andere diskriminieren, indem sie sie ausgrenzen, mobben, nicht wirklich lustige Witze über sie machen oder blöde Sprüche bringen. Wenn dich Kollegen diskriminieren, kann es eine gute Idee sein, sie direkt anzusprechen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um Einzelfälle handelt. Du kannst auch unmittelbar in der Situation reagieren, wenn du schlagfertig bist.

Gibt es öfter Vorfälle, schreibst du dir am besten auf, was passiert ist. So kannst du gegenüber deinem Chef oder dem Betriebsrat nachweisen, was wann vorgefallen ist und wer beteiligt war – das macht deine Ausführungen glaubhafter. Vielleicht gibt es auch Zeugen, die deine Schilderungen stützen können. Wende ich an deinen Vorgesetzten oder einen Mitarbeiter aus der Personalabteilung, wenn das Problem weiterhin besteht. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einzuschreiten. Tut er das nicht, hast du gegebenenfalls sogar das Recht, die Arbeit zu verweigern. Auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht kann in gravierenden Fällen eine Option sein. Das Gericht prüft die Angelegenheit dann und spricht dir vielleicht sogar Schadensersatz zu. Lasse dich vor entsprechenden Schritten unbedingt juristisch beraten.

Bildnachweis: XiXinXing / Shutterstock.com

VERWANDTE ARTIKEL

BEWERBUNG

Bewerbungsratgeber von Lebenslauf.de

Ratgeberwissen im Buchformat - Inklusive Gutscheincode

 

NEUE BEITRÄGE