AllgemeinFreiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Lohnt sie sich?

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Lohnt sie sich?

Die Arbeitslosenversicherung schützt Beschäftigte, die ihren Job verlieren oder kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei einem Jobverlust ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bestimmte Gruppen von Beschäftigten sind davon jedoch ausgenommen. Das gilt insbesondere für Selbstständige, die normalerweise nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. In solchen Fällen kann sich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige oder andere Personen lohnen. Was du darüber wissen solltest.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Warum sie sinnvoll sein kann

Für angestellt Beschäftigte stellt sich die Frage nicht, ob sie sich über die Arbeitslosenversicherung absichern wollen oder nicht. Sie sind über ihren Arbeitgeber automatisch in diesem Zweig der Sozialversicherung versichert. Wenn sie ihren Job verlieren oder kündigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten, das die fehlenden Einkünfte kompensiert.

Andere Beschäftigte sind hingegen nicht abgesichert. Wenn sie arbeitslos werden, haben sie schlimmstenfalls gar keine Einnahmen mehr – und stehen womöglich vor einem finanziellen Problem. Das kann zum Beispiel Selbstständige betreffen, die im Normalfall nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Reguläres Arbeitslosengeld nach einer Selbstständigkeit ohne Arbeitslosenversicherung gibt es nicht. So kann es auch Menschen so gehen, die eine Umschulung machen, in Elternzeit gehen oder einen Job im Ausland annehmen.

Menschen, die nicht dazu verpflichtet sind, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, können sich in bestimmten Fällen für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden. Das ist zwar mit Kosten verbunden, kann sich aber lohnen, um sich für den Fall einer Arbeitslosigkeit abzusichern. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen: Für wen kommt die freiwillige Arbeitslosenversicherung infrage?

Wer darüber nachdenkt, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, darf sich mit seinen Überlegungen nicht allzu lange Zeit lassen: Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn einer Tätigkeit oder einer neuen Lebenssituation beantragt werden. Das bedeutet: Wer sich selbstständig macht, muss sich spätestens nach drei Monaten entschieden haben, ob er sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern möchte. Dasselbe gilt für Personen in Elternzeit, Menschen, die eine Umschulung machen oder im Ausland einen Job antreten.

Um sich freiwillig über die Arbeitslosenversicherung absichern zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. In den folgenden Fällen ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung möglich:

  • Jemand macht sich selbstständig und übt seine Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche aus
  • Jemand betreut in Elternzeit ein über drei Jahre altes Kind
  • Jemand macht eine Weiterbildung (zum Beispiel, weil er einen Berufswechsel anstrebt oder einen bestimmten Abschluss erreichen möchte)
  • Jemand beginnt eine neue Stelle im Ausland, soweit dieser Job außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz angesiedelt ist (auch hier werden mindestens 15 Wochenstunden vorausgesetzt)

Wann eine freiwillige Absicherung keine Option ist

Soweit einer dieser Aspekte gegeben ist, kommt eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und andere Personen grundsätzlich infrage. Zusätzlich wird verlangt, dass die betreffende Person in den 30 Monaten vor dem Beginn ihrer jeweiligen Tätigkeit (oder Elternzeit etc.) mindestens zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Alternativ kommt eine freiwillige Arbeitslosenversicherung auch infrage, wenn jemand vor dem Beginn seiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Lohnersatzleistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) hatte.

In manchen Fällen ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung keine Option. Das gilt für Personen, die versicherungspflichtig sind, etwa aufgrund einer Beschäftigung, und für Menschen, die versicherungsfrei sind. Dieses Szenario kann zum Beispiel Rentner betreffen.

Leistungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Wenn sich jemand freiwillig gegen Arbeitslosigkeit über Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung abgesichert hat, hat er im Bedarfsfall ebenso Ansprüche wie andere Versicherte auch. Wer arbeitslos wird, kann – soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – Arbeitslosengeld erhalten.

Bei einer Pflichtversicherung gilt für das Arbeitslosengeld: Es entspricht 60 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens bei Menschen ohne Kinder. Wer Kinder hat, kann 67 Prozent dieser Summe bekommen. Bei freiwillig versicherten Selbstständigen ist das etwas anders. Hierbei kommt es darauf an, zu welcher Qualifikationsgruppe jemand gezählt wird. Es gibt vier Kategorien, die von Personen ohne Ausbildung bis zu Menschen mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung reichen. Was jemand vor seiner Arbeitslosigkeit verdient hat, ist damit bei einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht entscheidend.

Falls das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, haben Betroffene die Option, zusätzlich die Grundsicherung in Form des Bürgergelds zu beantragen. Auch Leistungen wie Sozialhilfe oder Wohngeld können ergänzend infrage kommen.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung: So hoch sind die Beiträge

Ob sich eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige oder andere Personen lohnt, die nicht automatisch versichert sind, kommt auch darauf an, wie viel Geld man dafür erübrigen müsste. Wie hoch sind die Beiträge für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung? Entscheidend ist nicht das Einkommen; stattdessen werden pauschale Beträge angesetzt.

Im Jahr 2024 liegt der monatliche Beitrag für die Arbeitslosenversicherung bei 91,91 Euro in den westdeutschen Bundesländern. In den ostdeutschen Ländern sind es 90,09 Euro pro Monat. Wichtig zu wissen: Wer in Elternzeit ist oder eine Weiterbildung macht, muss nur die Hälfte der Beiträge zahlen. Dasselbe gilt im ersten und zweiten Jahr einer Selbstständigkeit.

Vor- und Nachteile einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Wer darüber nachdenkt, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger einzuzahlen, sollte die Vor- und Nachteile bedenken, die mit diesem Schritt verbunden sein können.

Diese Vorteile kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bieten

  • Normalerweise bekommen Selbstständige kein Arbeitslosengeld. Dasselbe gilt auch für andere Personengruppen. Mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung kann das Risiko von finanziellen Nachteilen durch eine Arbeitslosigkeit verringert werden.
  • Das kann nicht nur im Ernstfall sehr nützlich sein, sondern auch für mehr Gelassenheit sorgen – oder eine Voraussetzung sein, damit jemand das Abenteuer Selbstständigkeit überhaupt erst wagt.
  • In bestimmten Fällen ist der Beitragssatz verringert, zum Beispiel nach einer Existenzgründung oder bei einer Weiterbildung. Das kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung attraktiver machen.

Mögliche Nachteile einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung

  • Wer selbstständig ist und in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat dadurch höhere Kosten. Das kann zum Problem werden, wenn jemand nur sehr geringe Einkünfte hat.
  • Nach einer Änderung der Lebensverhältnisse ist die Zeitspanne gering, in der sich jemand für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden kann. Das kann die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige unattraktiv machen, die zu Beginn ihrer Tätigkeit oft noch wenig verdienen. Für die Arbeitslosenversicherung ist dann womöglich schlicht kein Geld übrig. Später, wenn die Betroffenen mehr Geld zur Verfügung haben, besteht die Option einer freiwilligen Versicherung nicht mehr.
  • Dasselbe Problem kann während einer Elternzeit bestehen, wenn die Einnahmen ohnehin knapp sind.
  • Die Beiträge für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sind vergleichsweise hoch.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Lohnt es sich?

Die Selbstständigkeit birgt gewisse Risiken. Dazu zählt das Risiko, dass sich die Auftragslage verschlechtert und Selbstständigen essenzielle Einnahmen wegbrechen. Um sich davor zu schützen, kann es sehr hilfreich sein, wenn Selbstständige Arbeitslosengeld bekommen können, weil sie sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit abgesichert haben. Andererseits verursacht dieses Modell jeden Monat Kosten – Kosten, die man vielleicht unnötig ausgibt, weil man gar nicht arbeitslos wird. Was also ist die beste Vorgehensweise für Selbstständige?

Die Entscheidung für oder gegen eine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige sollten Betroffene im Einzelfall treffen. Dabei kommt es zum Beispiel darauf an, wie groß das Risiko einer Selbstständigkeit ist, aber auch, welche Einkünfte jemand monatlich zur Verfügung hat. Je mehr Geld jemand erübrigen kann, desto weniger fallen Kosten für eine Arbeitslosenversicherung bei Freiberuflern und anderen Selbstständigen ins Gewicht. Wer hingegen jeden Euro zweimal umdrehen muss, für den ist eine freiwillige Arbeitslosenversicherung als Selbstständiger ein größeres Problem.

Möglicherweise gibt es Alternativen zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Eine simple Variante könnte darin bestehen, Monat für Monat einen gewissen Betrag beiseitezulegen. Kommt es zu einer Auftragsflaute, kann die angesparte Summe helfen, Durststrecken zu überbrücken. Falls nicht, ist das Geld – anders als bei einer Versicherung – nicht verloren. Es steht schließlich immer noch zur Verfügung. Das zurückgelegte Geld kann auch angelegt werden, so dass es Zinsen bringt.

Eine freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen: So geht’s

Wer sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern möchte, muss die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragen. Das ist innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit (oder der Veränderung der Lebensumstände) möglich. Wie kann man einen Antrag auf Aufnahme in der Arbeitslosenversicherung als Freiberufler stellen?

Der richtige Ansprechpartner für den Antrag auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung ist die zuständige Agentur für Arbeit. Wer selbstständig ist und sich für die Arbeitslosenversicherung entscheidet, muss seine selbstständige Tätigkeit nachweisen können, die mindestens 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Das ist zum Beispiel über die Gewerbeanmeldung möglich.

Wer Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung hat, kann sich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden. Bei allgemeinen Fragen helfen auch die Mitarbeiter der Servicehotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) weiter.

Fazit: Bessere Absicherung dank freiwilliger Arbeitslosenversicherung

  • Nicht jeder Beschäftigte ist gesetzlich arbeitslosenversichert. Das kann im Fall einer Arbeitslosigkeit zum Problem werden, wenn kein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht.
  • Eine Lösung kann darin bestehen, als Selbstständiger oder anderer Betroffener freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Diese Option besteht nach Beginn einer neuen Tätigkeit oder wenn sich die persönliche Situation verändert.
  • In manchen Fällen können Beitragszahlungen an die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und andere Beschäftigte sinnvoll sein.
  • Ob sich eine Absicherung über die Arbeitslosenversicherung lohnt, hängt von der individuellen Situation ab. Für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung spricht die Sicherheit, die sie bietet. Dagegen sprechen die vergleichsweise hohen Beiträge.
  • Vor der Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Arbeitslosenversicherung sollten auch mögliche Alternativen – zum Beispiel private Rücklagen oder Geldanlagen – geprüft werden.

Bildnachweis: tsyhun / Shutterstock.com

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