Wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt, verringert sich deren Arbeitszeit. Was, wenn man krank während der Kurzarbeit wird – besteht der übliche Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit? Und wie wirkt es sich aus, wenn Beschäftigte vor dem Beginn der Kurzarbeit erkranken? Hier erfährst du, welche Ansprüche Betroffene bei Krankheit in Kurzarbeit haben und wie Sonderfälle geregelt sind.
- Kurzarbeit als Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen
- Krank während Kurzarbeit – was ist mit dem Gehalt?
- Krank vor Kurzarbeit: Wie wirkt sich das aus?
- Welche Regelungen gelten bei Kurzarbeit für Langzeiterkrankte?
- Krank in Kurzarbeit: So verhältst du dich richtig
- Krank während Kurzarbeit: Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitskräfte
- FAQ: Fragen zu besonderen Situationen in Kurzarbeit
- Krank während Kurzarbeit: Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Kurzarbeit als Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen
Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, kann Kurzarbeit eine Option sein. Dabei wird die Arbeitszeit der Beschäftigten verringert, um eine Kündigung zu umgehen. Weil jedoch nicht mehr genügend Arbeit zur Verfügung steht, wird die Arbeitszeit vorübergehend angepasst. In manchen Fällen geht das so weit, dass Beschäftigte gar nicht mehr arbeiten. Man spricht dann von „Kurzarbeit null“. Die Mitarbeiter sind in diesem Fall für einen bestimmten Zeitraum komplett freigestellt.
Der Arbeitgeber bezahlt seine Mitarbeiter bei Kurzarbeit nur noch so, wie es ihrem tatsächlichen Arbeitspensum entspricht – also etwa für 15 Wochenstunden statt der bisher üblichen 40. Den entgangenen Lohn kompensiert das Kurzarbeitergeld (KUG), das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird. Es liegt regulär bei 60 Prozent des Nettoentgelts, für Arbeitskräfte mit Kindern bei 67 Prozent dieser Summe.
Kurzarbeit kann für krisengeplagte Unternehmen ein wertvolles Instrument sein, um Arbeitsplätze zu sichern und zu verhindern, dass Mitarbeiter aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust ihrerseits kündigen. Um Kurzarbeit einführen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitgeber muss beispielsweise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, außerdem kann eine Vereinbarung darüber im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag nötig sein. Andernfalls müssen die Beschäftigten der Einführung von Kurzarbeit zustimmen.
Kurzarbeit ist von variabler, aber immer begrenzter Dauer: Gesetzlich ist die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate begrenzt. In besonderen Krisen wie während der Coronapandemie können jedoch abweichende Regelungen gelten.
Krank während Kurzarbeit – was ist mit dem Gehalt?
Es kann passieren, dass Beschäftigte krank werden, wenn sie in Kurzarbeit sind. Welche Auswirkungen hat das? Zunächst einmal besteht der übliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – vorausgesetzt, jemand arbeitet in Kurzarbeit noch. In diesem Fall muss der Arbeitgeber das während der Kurzarbeit übliche Gehalt für bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Das heißt: Auch wer krank während Kurzarbeit ist, erhält das volle Gehalt. Bei Kurzarbeit null besteht eine solche Verpflichtung für Unternehmen nicht, denn der Arbeitgeber hätte auch ansonsten nichts gezahlt.
Wer in Kurzarbeit eine Krankschreibung einreicht, hat außerdem weiterhin Anspruch auf das Kurzarbeitergeld. Die staatliche Transferleistung kann wie bei der Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen lang gezahlt werden, wenn jemand erkrankt ist.
Praktisch könnte es zum Beispiel so aussehen:
- Jemand erkrankt während Kurzarbeit. Statt 40 hat er zuletzt nur 20 Wochenstunden gearbeitet. Das entsprechende Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden zahlt ihm der Arbeitgeber bei Krankheit weiter, auch das Kurzarbeitergeld bekommt er weiterhin.
Krank vor Kurzarbeit: Wie wirkt sich das aus?
Was, wenn jemand krank wird, bevor er in Kurzarbeit ist? Wenn die Kurzarbeit noch nicht begonnen hat, besteht für Betroffene der übliche Anspruch auf Lohnfortzahlung, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dieser Anspruch umfasst das volle Gehalt, bis die Kurzarbeit beginnt.
Wenn jemand während Krankheit in Kurzarbeit geschickt wird, gilt: Mit Beginn der Kurzarbeit muss der Arbeitgeber nur noch den Teil des Gehalts an erkrankte Mitarbeiter zahlen, der dem verbleibenden Arbeitspensum in Kurzarbeit entspricht. Erkrankte Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber zusätzlich Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds.
Es gibt in solchen Fällen eine Besonderheit: Normalerweise kümmert sich die Krankenkasse um die Berechnung und Auszahlung von Krankengeld. Wenn Beschäftigte krank während Kurzarbeit sind, ist das anders. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dafür zuständig. Er zahlt das Krankengeld aus und geht somit in Vorleistung. Die entsprechenden Summen erstattet ihm die zuständige Krankenversicherung nach einem entsprechenden Antrag.
Welche Regelungen gelten bei Kurzarbeit für Langzeiterkrankte?
Angenommen, jemand ist längere Zeit erkrankt und kann deshalb nicht arbeiten. Wie beeinflusst das seine Ansprüche in Kurzarbeit? Das kommt auf die Einzelheiten des Krankheitsfalls an. Entscheidend ist zum Beispiel, ob jemand vor oder während der Kurzarbeit krank wird.
Bei einer Erkrankung vor dem Beginn einer Kurzarbeit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung, und zwar in voller Höhe. Wenn die Kurzarbeit zwischenzeitlich beginnt, verändert sich dieser Anspruch anteilig. Betroffene bekommen dann nur noch den Lohn vom Arbeitgeber, der der Arbeitszeit in Kurzarbeit entspricht. Außerdem erhalten sie Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds.
Wenn jemand krank während Kurzarbeit wird, erhält er seinen Lohn auf der Grundlage der für die Kurzarbeit geltenden Arbeitszeit vom Arbeitgeber. Zudem besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld wie bisher. Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung und wird durch Krankengeld ersetzt. Krankengeld bei Kurzarbeit bemisst sich am reduzierten Gehalt.
In Kurzarbeit sind Langzeiterkrankte manchmal auch über die Dauer der Kurzarbeit hinaus arbeitsunfähig. In solchen Fällen besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das letzte Gehalt vor dem Beginn der Erkrankung war, ob also jemand sein reguläres Gehalt erhalten hat oder schon in Kurzarbeit war.
Krankengeld kann bei Langzeiterkrankungen höchstens 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren ausgezahlt werden. Das gilt, soweit es sich um dieselbe Erkrankung handelt. Nach Ablauf von drei Jahren beginnt ein neuer Bezugszeitraum, in dem die Betroffenen wieder Krankengeld erhalten können.
Krank in Kurzarbeit: So verhältst du dich richtig
Um Anspruch auf Lohnfortzahlung und Kurzarbeitergeld im Krankheitsfall zu haben, ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden. Das heißt für Betroffene, dass sie ihrem Vorgesetzten so schnell wie möglich Bescheid sagen müssen. Zudem müssen sie, falls nötig, ein Attest vom Arzt besorgen und sich rechtzeitig um Folgebescheinigungen kümmern.
Wer erkrankt ist und seinen Chef oder seine Chefin darüber informieren möchte, kann das bei Kurzarbeit auf den üblichen Wegen tun – telefonisch, per E-Mail oder Nachricht. Was möglich ist, hängt von den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab. Entscheidend ist, dass die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn erfolgt.
Ob ein ärztliches Attest erforderlich ist, hängt davon ab, wann der Arbeitgeber es verlangt. In vielen Fällen muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am vierten Fehltag vorgelegt werden, sie kann aber auch schon am ersten Krankheitstag fällig sein.
Wenn die Erkrankung länger andauert als ursprünglich gedacht, sollten Betroffene das ihrem Vorgesetzten so früh wie möglich mitteilen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen bei längeren Ausfällen lückenlos sein. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig wieder zum Arzt zu gehen oder telefonisch ein Folgeattest anzufordern, bevor das alte ausläuft.
Krank während Kurzarbeit: Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitskräfte
Wenn Beschäftigte während Kurzarbeit krank sind, hat das sowohl für Unternehmen als auch die betroffenen Arbeitskräfte Folgen. Für Unternehmen bedeuten Krankheitsfälle bei Kurzarbeit, dass der betroffene Mitarbeiter aus der Kurzarbeit ausscheidet. Für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann das Unternehmen kein Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit für den Beschäftigten geltend machen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Lohn für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen.
Kurzarbeit ist ein Instrument, das in Zeiten genutzt wird, in denen weniger zu tun ist als sonst. Dennoch kann es für Unternehmen problematisch sein, wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen. Dadurch kann es sein, dass andere Mitarbeiter mehr arbeiten müssen. Es kann erforderlich sein, umzuplanen und Aufgaben neu zu organisieren. Besonders problematisch kann es für Firmen sein, wenn Beschäftigte länger erkrankt sind.
Wenn eine Krankheit für finanzielle Probleme sorgt
Für Beschäftigte hat es zunächst einmal finanzielle Folgen, wenn sie in der Kurzarbeit eine Krankschreibung bekommen. Der Arbeitgeber zahlt ihnen nur den Lohn weiter, den sie während der Kurzarbeit erhalten hätten. Von der Krankenkasse gibt es Krankengeld, das in der Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht. Das ist niedriger, als es bei einer regulären Beschäftigung der Fall gewesen wäre. Besonders schwierig ist die Situation in Kurzarbeit für Langzeitkranke, da sich die Höhe des Krankengelds womöglich am niedrigeren Kurzarbeitergeld orientiert.
Eine längere Krankheit kann bei Betroffenen für erhebliche finanzielle Belastungen sorgen. Zugleich ist die Sorge um den Arbeitsplatz oft groß. Dass der Arbeitgeber Kurzarbeit eingeführt hat, zeigt, dass sich das Unternehmen in einer schwierigen Lage befindet. Wer länger ausfällt, ist womöglich verunsichert, ob sich der Arbeitgeber nicht lieber von ihm trennt, wenn ohnehin Umstrukturierungen erforderlich sind.
FAQ: Fragen zu besonderen Situationen in Kurzarbeit
Hier findest du Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit Kurzarbeit aufkommen können, wenn es um bestimmte Thematiken und Situationen geht.
Welche Unterlagen brauche ich, um Krankengeld zu beantragen?
Wer länger krank ist, kann Krankengeld bei der Krankenversicherung beantragen. Dafür sind bestimmte Nachweise erforderlich:
- Bescheinigung vom Arzt, in dem dieser die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, mit Informationen zur Erkrankung, ihrem Beginn, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Prognose
- Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Bescheinigung vom Arbeitgeber zur Krankengeldzahlung mit Angaben zu den Arbeitsstunden während der Kurzarbeit, dem Einkommen und dem verringerten Gehalt
- Gehaltsnachweise
- Bescheinigung über Kurzarbeit
Was, wenn ich während Kurzarbeit schwanger werde?
Im Fall einer Schwangerschaft gelten in Kurzarbeit besondere Regeln. Für schwangere Beschäftigte gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Das kann Beschäftigungsverbote mit sich bringen oder die zulässigen Arbeitszeiten und -tätigkeiten einschränken. Der gesetzliche Mutterschutz bleibt durch Kurzarbeit unberührt, außerdem besteht Anspruch auf die üblichen Mutterschaftsleistungen.
Wenn ein individuelles oder gesetzliches Beschäftigungsverbot greift, haben schwangere Frauen Anspruch auf den Lohn, den sie ohne Kurzarbeit bekommen hätten. Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers dazu berechnen sich wie üblich an den letzten Gehältern, wobei verringerte Entgelte in Kurzarbeit nicht berücksichtigt werden.
Kann man während Kurzarbeit Urlaub nehmen?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlich verankerten Urlaubsanspruch. Das ist in Kurzarbeit nicht anders – Arbeitnehmer können auch in solchen Zeiten grundsätzlich Urlaub nehmen. Kurzarbeit führt nicht dazu, dass der Urlaubsanspruch sich verringert. Die Kurzarbeit bleibt währenddessen jedoch bestehen.
Das heißt, dass der Lohn, den der Arbeitgeber während des Urlaubs zahlt, entsprechend niedriger ausfällt, als es ohne Kurzarbeit der Fall gewesen wäre. Es besteht weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Falls Resturlaub ausbezahlt wird – zum Beispiel bei einer Kündigung –, berechnet sich die Höhe der Abgeltung an der verringerten Arbeitszeit in Kurzarbeit.
Krank während Kurzarbeit: Die wichtigsten Regelungen im Überblick
- Wenn Beschäftigte in Kurzarbeit erkranken, haben sie wie üblich Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Diese fällt jedoch entsprechend geringer aus.
- Neben der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird auch das Kurzarbeitergeld weitergezahlt.
- Längerfristig Erkrankte erhalten nach sechs Wochen Krankengeld, das zumeist deutlich niedriger ausfällt, als es ohne Kurzarbeit der Fall gewesen wäre. Es bemisst sich an den letzten Arbeitsentgelten.
- Wer vor einer Kurzarbeit erkrankt, bekommt das übliche Gehalt, bis die Kurzarbeit beginnt. Ab dann erhalten Betroffene eine verringerte Lohnfortzahlung plus Krankengeld, das der Arbeitgeber auszahlt.
- Wer während Kurzarbeit krank wird, muss seinem Arbeitgeber möglichst schnell Bescheid sagen. Auch ein ärztliches Attest kann erforderlich sein. Wer sich an diese Regelungen nicht hält, dem drohen finanzielle Nachteile.
Bildnachweis: Pixel-Shot / Shutterstock.com