Allgemein13. Monatsgehalt: Alles, was du darüber wissen musst

13. Monatsgehalt: Alles, was du darüber wissen musst

Viele Unternehmen leisten Sonderzahlungen an ihre Mitarbeiter. Eine Variante ist das 13. Monatsgehalt. Hier erfährst du alles, was zum Thema wichtig ist, darunter: Was ist ein 13. Monatsgehalt eigentlich genau? Wann wird das 13. Monatsgehalt ausbezahlt? Und was ist im Fall einer Kündigung – besteht trotzdem Anspruch auf das 13. Gehalt?

Was ist ein 13. Monatsgehalt?

Normalerweise ist die Sache klar: Wer arbeitet, bekommt jeden Monat sein Gehalt oder seinen Lohn. In manchen Fällen gibt es jedoch nicht nur Geld für zwölf Monate im Jahr, sondern für 13 – mit einem 13. Monatsgehalt, mitunter auch als 13. Gehalt bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers in Form einer Sonderzahlung.

Dass ein 13. Monatsgehalt gezahlt wird, kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Es kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Ist das 13. Monatsgehalt im Jahresgehalt enthalten? Nein, es kommt zum Jahresgehalt dazu.

Üblicherweise wird ein 13. Monatsgehalt gesondert einmal im Jahr ausgezahlt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich jedoch auch darauf einigen, dass das 13. Gehalt über das ganze Jahr verteilt mit dem Gehalt überwiesen wird. So haben Beschäftigte schon im Laufe des Jahres jeden Monat mehr Geld zur Verfügung.

13. Monatsgehalt – dasselbe wie Weihnachtsgeld?

Das 13. Monatsgehalt wird mitunter mit dem Weihnachtsgeld gleichgesetzt. Genau genommen handelt es sich aber nicht um dasselbe. Beides sind Sonderzahlungen, auf die Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch haben. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede.

Das gilt zum Beispiel für den Charakter der Zahlung: Mit Weihnachtsgeld wollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor Weihnachten finanziell unterstützen, schließlich geben viele Menschen viel Geld für Geschenke aus. Das 13. Gehalt hingegen dient als Kompensation für die geleistete Arbeit. Zugleich ist beim 13. Monatsgehalt von vornherein klar, wie hoch es ausfällt: Es entspricht dem üblichen Monatsgehalt. Anders beim Weihnachtsgeld, dessen Höhe variabel ist.

Wer hat Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt?

Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt sind bei Arbeitnehmern immer willkommen. Wer hat Anspruch auf die zusätzliche Leistung des Arbeitgebers? Einen allgemeingültigen gesetzlichen Anspruch auf ein 13. Gehalt gibt es nicht. Damit ist die Zahlung für Arbeitgeber grundsätzlich freiwillig. Dennoch kann sich im Einzelfall für Beschäftigte ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt ergeben.

Ein Anspruch auf die Sonderzahlung kann zum Beispiel im Arbeitsvertrag verankert sein, sich aber auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einem geltenden Tarifvertrag ergeben. In solchen Fällen sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Ein Anspruch kann auch durch betriebliche Übung entstehen: Wenn Sonderzahlungen mehrmals in Folge gewährt werden, kann sich dadurch ein dauerhafter Anspruch für die Mitarbeiter ergeben. Arbeitgeber können das verhindern, indem sie explizit betonen, dass die Leistung freiwillig ist, wenn sie ausgezahlt wird.

Dürfen bestimmte Mitarbeiter ausgeschlossen werden, wenn ansonsten ein 13. Monatsgehalt in einem Unternehmen bezahlt wird – zum Beispiel Minijobber, Teilzeitkräfte oder Beschäftigte mit befristeten Verträgen? Beschäftigte mit befristeten Verträgen dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als ihre Kollegen mit unbefristeten Verträgen. Somit besteht in der Regel auch für sie Anspruch auf Sonderzahlungen wie das 13. Gehalt. Auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber erhalten üblicherweise ein 13. Monatsgehalt, wenn es in der Firma allgemein gezahlt wird. Entscheidend ist aber letztlich, was im Arbeitsvertrag individuell vereinbart wurde.

13. Monatsgehalt: Steuer-Regelungen

Ist das 13. Monatsgehalt steuerfrei? Nein, das 13. Gehalt muss versteuert werden. Wie beim regulären Gehalt werden davon Lohnsteuer und auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Wie wird ein 13. Monatsgehalt versteuert? In steuerlicher Hinsicht gilt ein 13. Gehalt als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Sonderzahlung freiwillig gezahlt wird oder der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, zum Beispiel durch einen anwendbaren Tarifvertrag. Versteuert werden muss die Sonderzahlung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie tatsächlich gezahlt wird. Das ist auch als Zuflussprinzip bekannt.

13. Monatsgehalt: Wann wird es ausgezahlt?

Ein 13. Monatsgehalt wird üblicherweise zum Jahresende ausgezahlt, in der Regel im November oder Dezember. Es liegt aber am Arbeitgeber, wann die Zahlung an die Mitarbeiter überwiesen wird – das Entgelt könnte beispielsweise auch im Januar gezahlt werden.

In manchen Fällen wird das 13. Gehalt nicht auf einen Schlag zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr ausgezahlt, sondern über das Jahr verteilt gewährt. Es kommt dann meist jeden Monat anteilig zum üblichen Arbeitsentgelt dazu.

13. Monatsgehalt: Vorteile & Nachteile

Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bietet ein 13. Gehalt Vorteile, es kann aber auch mit Nachteilen einhergehen. Die wichtigsten Aspekte, die für beziehungsweise gegen ein 13. Monatsgehalt sprechen, findest du hier im Überblick.

Vorteile des 13. Monatsgehalts

  • Für Arbeitnehmer gibt es mehr Geld, wenn ihnen der Arbeitgeber ein 13. Monatsgehalt zahlt. Dadurch ist der finanzielle Spielraum im Alltag größer.
  • Arbeitgeber können mit einem 13. Monatsgehalt dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter zufriedener und motivierter sind und sich stärker wertgeschätzt fühlen. Das erhöht die Mitarbeiterbindung.
  • Es kann außerdem dafür sorgen, dass die Beschäftigten sich an der Arbeit stärker ins Zeug legen und bessere Leistungen erbringen.
  • Wenn Arbeitgeber ein 13. Gehalt zahlen, kann das dafür sorgen, dass das Unternehmen attraktiver für Fachkräfte wird.

Nachteile des 13. Monatsgehalts

  • Durch ein 13. Monatsgehalt verdienen Arbeitnehmer Das ist erstmal positiv, kann aber dafür sorgen, dass sich der Steuersatz wegen der höheren Gesamteinnahmen erhöht.
  • Ist die Zahlung für Arbeitgeber freiwillig, kann es sein, dass Beschäftigte wieder darauf verzichten müssen, wenn das Unternehmen wirtschaftlich nicht so gut dasteht.
  • Für Arbeitgeber ergeben sich durch eine Sonderzahlung in Form eines 13. Monatsgehalts höhere Lohnkosten.
  • Die höheren Betriebskosten können die Führung des Unternehmens weniger wirtschaftlich machen.
  • Mit der Zahlung eines 13. Gehalts ist außerdem ein gewisser Verwaltungsaufwand verbunden.
  • Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt können bei den Mitarbeitern für Unmut sorgen, wenn manche Beschäftigte sie bekommen und andere nicht.

Was ist mit dem 13. Monatsgehalt bei Kündigung?

Angenommen, der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigt das Arbeitsverhältnis – was ist dann mit dem 13. Monatsgehalt? Haben Beschäftigte trotzdem Anspruch darauf? Muss ein schon ausgezahltes 13. Gehalt vielleicht sogar wieder zurückgezahlt werden?

Wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, haben Arbeitnehmer nichtsdestotrotz Anspruch auf das 13. Monatsgehalt – anteilig zumindest. Es kommt darauf an, wann jemand das Unternehmen verlässt. Welche Summe der Arbeitgeber noch überweisen muss, hängt vom Zeitpunkt des Austritts ab. Wenn jemand seinen letzten Arbeitstag kurz nach dem Erhalt des 13. Monatsgehalts hat, muss er nicht befürchten, dass der Arbeitgeber das Geld zurückfordern dürfte. Das 13. Gehalt ist als Teil des Gehalts zu sehen und wird für erbrachte Leistungen gezahlt.

Nach demselben Prinzip besteht Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt auch bei einer Neueinstellung. Die Sonderzahlung muss auch in solchen Fällen anteilig gewährt werden, auch wenn ein Beschäftigter noch kein ganzes Jahr im Unternehmen ist. Eine mögliche Kündigung darf allerdings nicht in der Probezeit erfolgt sein.

Andere Sonderzahlungen als Alternativen zum 13. Monatsgehalt

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen gewähren möchten, haben neben dem 13. Monatsgehalt noch andere Optionen. Sie können sich ergänzend oder als Alternative zu einem 13. Gehalt anbieten. Infrage kommen können zum Beispiel die folgenden Sonderzahlungen:

  • Urlaubsgeld: Urlaub ist teuer – umso praktischer, wenn sich der Arbeitgeber an den Reisekosten beteiligt. Über Urlaubsgeld ist das möglich. Die Zahlung wird jährlich in der Sommerzeit ausgezahlt. Was die Beschäftigten damit machen, ist natürlich ihnen überlassen.
  • Weihnachtsgeld: Eine weitere beliebte Sonderzahlung ist Weihnachtsgeld, das zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt gezahlt wird. Während Beschäftigte früher oft mit einem ganzen Monatslohn rechnen konnten, zahlen Arbeitgeber heute meist zwischen 45 und 90 Prozent des üblichen Gehalts. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im November.
  • Leistungsprämien: Um Mitarbeiter zu besseren Leistungen anzuspornen, entscheiden sich manche Arbeitgeber dazu, Leistungsprämien zu zahlen. Dabei handelt es sich um Boni, die zusätzlich zum üblichen Gehalt oder Lohn gewährt werden. Sie stellen eine Wertschätzung für gute Leistungen dar. Die Höhe einer Leistungsprämie ist variabel; oft werden unternehmensinterne Kriterien dafür zusammen mit dem Betriebsrat festgelegt.
  • Gewinnbeteiligungen: Positiv auf die Motivation der Mitarbeiter kann sich auch eine Gewinnbeteiligung auswirken. Die Beschäftigten erhalten dabei einen Anteil am Jahresüberschuss des Unternehmens. Somit lohnt es sich für Arbeitnehmer unmittelbar finanziell, sich im Job ins Zeug zu legen, damit das Unternehmen erfolgreich ist.

Fazit: 13. Monatsgehalt – beliebte Sonderzahlung für Arbeitnehmer

  • Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die zum regulären Arbeitsentgelt hinzukommt. Ein Anspruch besteht nicht grundsätzlich, kann sich aber aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben.
  • Ein 13. Gehalt kann für mehr Zufriedenheit und Motivation bei Beschäftigten sorgen. Das Geld kann dadurch für Arbeitgeber gut investiert sein.
  • Auf ein 13. Monatsgehalt fallen wie beim normalen Gehalt Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.
  • Auch bei einer Kündigung besteht grundsätzlich Anspruch auf das 13. Monatsgehalt. Es kann aber sein, dass nur noch ein anteiliger Anspruch gegeben ist.
  • Als Alternativen können zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld infrage kommen.

Bildnachweis: nito / Shutterstock.com

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