AllgemeinDie Kündigungsfalle: So erkennst du sie

Die Kündigungsfalle: So erkennst du sie

Es kann für Arbeitgeber schwer sein, ungeliebte Mitarbeiter loszuwerden – Arbeitnehmer genießen schließlich einen Kündigungsschutz. Will der Arbeitgeber sich von ihnen trennen, braucht er dafür einen rechtssicheren Grund. Ist der nicht vorhanden, setzen manche Unternehmen auf Tricks. Welche Kündigungsfallen es gibt, woran du sie erkennst und wie du dich dagegen wehren kannst, erklären wir dir hier.

Kündigungsfalle: Was ist damit gemeint?

Arbeitgeber können sich in den meisten Fällen nicht einfach so von ihren Mitarbeitern trennen. Beschäftigte genießen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Das gilt zumindest nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten in Betrieben, die regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur mit einem triftigen Grund möglich, der personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Natur sein kann. Außerdem muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen: Nur, wenn seine Interessen denen des Mitarbeiters am Erhalt seines Jobs überwiegen, ist eine Kündigung denkbar. Es darf auch kein milderes Mittel geben.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist damit in der Praxis mit vergleichsweise hohen Hürden verbunden. Das dient dem Schutz von Arbeitnehmern, für die eine Kündigung ein gravierender Einschnitt wäre. Dieser Kündigungsschutz kann für Arbeitgeber zum Problem werden, wenn sie sich von einem Mitarbeiter trennen möchten, aber dafür keinen objektiv nachvollziehbaren Grund angeben können – zum Beispiel, wenn sie nicht zufrieden mit einem Mitarbeiter sind oder ihn nicht mögen.

Viele Arbeitgeber stellen sich in so einer Situation die Frage, wie sie den ungeliebten Mitarbeiter trotz seines Kündigungsschutzes loswerden können. So manches Unternehmen greift dann zu Tricks, um den Beschäftigten in eine Kündigungsfalle tappen zu lassen. Das Ziel ist dann eine Kündigung, obwohl diese eigentlich rechtlich nicht ohne Weiteres machbar ist. In vielen Fällen soll der betroffene Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung gedrängt werden.

Strategien, um Mitarbeiter loszuwerden: Diese Methoden von Arbeitgebern solltest du kennen

Um Mitarbeiter loszuwerden, entwickeln manche Arbeitgeber ausgefeilte Methoden. Dabei ist prinzipiell jeder Ansatz denkbar, der den Arbeitnehmer mehr oder weniger subtil aus dem Unternehmen befördert. Die meisten Strategien, um Mitarbeiter loszuwerden, zielen darauf ab, dass dieser von sich aus – „freiwillig“ – kündigt. Es kommt jedoch auch vor, dass Arbeitgeber Mitarbeitern kündigen, obwohl sie sich damit rechtlich auf höchst unsicherem Boden bewegen. Welche Tricks und Kündigungsfallen es gibt und wie du sie erkennen kannst, zeigen die folgenden Beispiele.

Unrechtmäßige Kündigung

Versuchen kann man es ja mal – das scheint sich so mancher Arbeitgeber zu denken, der einem Mitarbeiter eine unrechtmäßige Kündigung auftischt. Der Arbeitgeber kündigt dann, obwohl er keinen hinreichenden Grund für diesen Schritt hat oder obwohl es mildere Mittel gäbe – in der Hoffnung, dass der betroffene Mitarbeiter die Kündigung hinnimmt und man ihn auf diese Weise loswird. Das kann mit Drohungen, Lügen und Unterstellungen verbunden sein, die den Beschäftigten davon abhalten sollen, sich gegen die illegitime Kündigung zu wehren.

Fehlverhalten provozieren

Eine weitere Taktik kann sein, den ungeliebten Mitarbeiter zu Fehlverhalten zu provozieren. Häufig geht es dann darum, ihm verbale Ausrutscher zu entlocken. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass der Vorgesetzte eine Diskussion anzettelt, die sich zu einem hitzigen Gespräch voller unzutreffender Unterstellungen und Provokationen entwickelt. Wenn der Mitarbeiter dadurch so in die Enge gedrängt wird, dass er verbal zurückschlägt, kann das als Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung genommen werden.

Es kommt auch vor, dass der Arbeitgeber einen anderen Mitarbeiter als Spion einsetzt. Wendet sich der betroffene Mitarbeiter im Vertrauen an diesen Kollegen, gibt der dessen Äußerungen an den Arbeitgeber weiter. Bei einer solchen Kündigungsfalle kann auch auf andere Art und Weise ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung provoziert werden. Vielleicht schickt der Chef seinen Mitarbeiter früher heim, weil wenig los ist, behauptet aber später, der Mitarbeiter habe ohne Erlaubnis früher Feierabend gemacht. Oder es gibt einen Umtrunk im Team und der Vorgesetzte versucht, den Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss zu Fehlverhalten zu verleiten.

Wichtige Informationen vorenthalten

Die Strategie, um einen Mitarbeiter loszuwerden, kann auch darin bestehen, dass ihm wichtige Informationen vorenthalten werden. Auch das zielt darauf ab, dass der Arbeitnehmer einen Fehler macht, der ihm jedoch gar nicht bewusst war. Das kann über unklare Absprachen geschehen: Der Arbeitnehmer soll dann etwa plötzlich eine Aufgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig haben, obwohl das vorher nicht klar kommuniziert wurde.

Deadlines können bewusst vage gehalten werden, bis sie auf einmal fällig sein sollen. Oder der Vorgesetzte nennt seinem Mitarbeiter wichtige Termine so kurzfristig, dass dieser in Bedrängnis gerät. Ebenso kann die Strategie sein, dass dem Mitarbeiter bestimmte Informationen vorenthalten werden, die er braucht, um seinen Job richtig zu machen. Auf solche Fehler bezieht sich der Arbeitgeber dann in seiner Kündigung.

Druck erhöhen

Häufig versuchen Arbeitgeber, einen ungeliebten Mitarbeiter zu einer Eigenkündigung zu drängen. Dafür können sie zum Beispiel so hohen Druck auf diesen Mitarbeiter aufbauen, dass er irgendwann aufgibt und die Kündigung einreicht. Mögliche Ansätze sind dabei ein sehr hohes Arbeitsvolumen, das zu ständigen Überstunden führt, unrealistisch hohe Erwartungen an den Beschäftigten oder auch häufige Anrufe oder E-Mails außerhalb der Arbeitszeit. Eine solche Zermürbungstaktik kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Bossing

Bei einer weiteren Kündigungsfalle setzt der Arbeitgeber auf Bossing. Dabei handelt es sich um Mobbing, das vom Vorgesetzten ausgeht. Es kann gezielt eingesetzt werden, um einen Mitarbeiter zu einer Kündigung zu drängen. Der Chef kritisiert den Betroffenen dann etwa vor versammelter Mannschaft, oft für kleinste Fehler, zweifelt seine Kompetenzen immer wieder an oder unterstellt ihm Dinge, die gar nicht wahr sind. Eine schlechte Beziehung zum Chef, besonders in Verbindung mit gezielter Schikane, belastet die Betroffenen oft so sehr, dass sie früher oder später das Handtuch werfen.

Arbeitsbedingungen verschlechtern

Die Taktik des Arbeitgebers kann auch darin bestehen, dass er für eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sorgt. Zum Beispiel kürzt er dann das Gehalt, streicht Boni oder Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Er teilt dem Mitarbeiter in einem Schichtbetrieb immer wieder schlechte Schichten zu, versetzt ihn an einen anderen Arbeitsplatz oder an einen anderen Standort. Das kann zum Beispiel auch ein Wechsel aus einem geschlossenen Büro mit wenigen Kollegen in ein hektisches Großraumbüro sein, wenn der Arbeitgeber weiß, dass der Mitarbeiter durch solche Bedingungen stark gestresst wird.

Wenn vertragliche Änderungen nötig sind, wird dem Mitarbeiter womöglich eine Änderungskündigung vorgelegt. Stimmt er den geplanten Veränderungen nicht zu, wird die Kündigung wirksam.

Abfindung anbieten

Eine beliebte Strategie von Arbeitgebern, um Mitarbeiter loszuwerden, besteht darin, ihnen eine Abfindung anzubieten. Dann wird ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und die Mitarbeiter erhalten eine Abfindung, wenn sie sich darauf einlassen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Oft ist diese Taktik von hohem Druck durch den Arbeitgeber begleitet. Nicht selten werden die betroffenen Arbeitnehmer dazu gedrängt, sich mehr oder weniger sofort auf das Angebot des Arbeitgebers einzulassen.

Diebstahl unterstellen

Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter anbietet, Firmeneigentum mit nach Hause zu nehmen. Oft heißt es dann, Gegenstand X wird nicht mehr gebraucht. Später könnte der Arbeitgeber aber unterstellen, man habe das Firmeneigentum gestohlen. Darauf folgt dann die Kündigung.

Zu unrechtmäßigem Verhalten drängen

Der Arbeitnehmer kann bei einer Kündigungsfalle auch dazu verleitet werden, sich unrechtmäßig zu verhalten. Vielleicht gibt es im Betrieb illegale Praktiken, die üblich sind und zu denen der Mitarbeiter gedrängt wird – zum Beispiel, Gäste im Restaurant schwarz abzukassieren oder bestimmte Geschäfte aus den Büchern fernzuhalten. Anschließend bezieht sich der Arbeitgeber auf das illegale Verhalten seines Mitarbeiters, um ihm zu kündigen.

Arbeitszeitbetrug im Homeoffice

Im Homeoffice halten sich viele Arbeitnehmer nicht genau an ihre eigentlichen Arbeitszeiten. Sie sind zwar womöglich zu diesen Zeiten immer erreichbar, machen aber ansonsten zwischendurch auch mal etwas anderes – zum Beispiel eine längere Mittagspause, das Kind aus der Kita holen oder die Wäsche aufhängen. Das kann ernste Folgen haben, und das nicht nur, wenn die Beschäftigten am Ende weniger gearbeitet haben als vertraglich vereinbart. Auch eine Abweichung von den vereinbarten Arbeitszeiten bei gleicher Stundenzahl ist nicht in Eigenregie erlaubt, sondern muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Kommt der Arbeitgeber dahinter, kann eine Kündigung die Folge sein.

Äußerungen in sozialen Netzwerken

Riskant sind für Arbeitnehmer auch fragwürdige Äußerungen in sozialen Netzwerken. Auch sie könnten ein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber sein. Entsprechend vorsichtig sollten Beschäftigte mit Kommentaren und Posts auf Social-Media-Plattformen sein, vor allem, wenn sie öffentlich einsehbar sind. Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber eine andere Person damit beauftragt, den Mitarbeiter gezielt zu provozieren – oder dies selbst unter einem anderen Namen tut. Lässt sich der Mitarbeiter zu Beleidigungen oder Drohungen hinreißen, tappt er in die Kündigungsfalle.

So kannst du dich gegen die Kündigungsfalle wehren

Wenn du das Gefühl hast, dass dein Arbeitgeber dich in eine Kündigungsfalle tappen lassen möchte, solltest du in erster Linie vor allem eins tun: einen kühlen Kopf bewahren. Triff keine vorschnellen Entscheidungen oder handele kopflos, sondern überlege dir in Ruhe, wie du mit dem Verhalten des Arbeitgebers am besten umgehst. Dafür kann es wichtig sein, emotional Abstand zu gewinnen. Falls dein Leidensdruck im Job sehr hoch ist, kann es eine gute Idee sein, dich einige Tage krankschreiben zu lassen. Diese Zeit kannst du dann nutzen, um dir eine Strategie zurechtzulegen.

Grundsätzlich hast du immer die Option, dich bei Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber an den Betriebsrat zu wenden, sofern es einen gibt. Alternativ oder zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Das ist auch dann unbedingt zu empfehlen, wenn du bereits eine Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten hast, an deren Rechtmäßigkeit aber Zweifel bestehen.

Wenn du die Taktik deines Arbeitgebers durchschaut hast, solltest du alles tun, um nicht in die Kündigungsfalle zu tappen. Lasse dich zum Beispiel nicht vorschnell auf einen Aufhebungsvertrag ein. Wenn der Arbeitgeber sicher wäre, dass er dich loswerden könnte, würde er dir keine Abfindung anbieten, sondern dir einfach kündigen. Bedenke bei deinen Überlegungen aber, dass du wahrscheinlich keine Zukunft im Unternehmen hast. Es geht also eher darum, das Arbeitsverhältnis zu deinen Konditionen zu beenden.

Bildnachweis: Elnur / Shutterstock.com

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