Arbeitsleben & BerufVaterschaftsurlaub: Rechte und Pflichten für Väter

Vaterschaftsurlaub: Rechte und Pflichten für Väter

Wenn ein Baby geboren wird, ist die Rechtslage für berufstätige Mütter eindeutig: Sie haben einige Wochen frei – mindestens. Dabei bekommen sie in der Regel ihren vollen Lohn. Haben auch Väter eine Art Vaterschaftsurlaub, den sie beanspruchen können? Wie das Thema gesetzlich geregelt ist und welche Rechte Betroffene haben, erfährst du hier.

Was ist Vaterschaftsurlaub – und gibt es ihn in Deutschland?

Werdende und frischgebackene Mütter sind in Deutschland durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) umfassend abgesichert. Gesetzliche Regelungen sorgen nicht nur davor, dass Mütter vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Ihnen steht auch ein finanzieller Ausgleich für die übliche Jobpause in den Wochen vor und nach der Geburt ihres Kindes zu.

Die engere Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit müssen Arbeitgeber schwangere Beschäftigte freistellen. Ein Beschäftigungsverbot gilt darüber hinaus regulär für die ersten acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit müssen sich Frauen keine Sorgen machen, denn sie sind finanziell abgesichert. Sie erhalten Mutterschaftsgeld, welches anteilig von der Krankenkasse finanziert wird und durch einen Zuschuss des Arbeitgebers ergänzt wird. So ändert sich am Gehalt trotz der Unterbrechung nichts.

Ganz anders sieht die Situation von (werdenden) Vätern aus: Obwohl die Geburt eines Kindes auch für sie ein einschneidendes Ereignis ist, besteht kein genereller Anspruch auf eine Freistellung oder einen Vaterschaftsurlaub. Bislang sind Männer vom Entgegenkommen ihres Arbeitgebers abhängig, wenn sie sich nicht auf einen Tarifvertrag stützen können. Einen allgemeinen Anspruch auf einige Tage oder Wochen Vaterschaftsurlaub gibt es auch im Jahr 2025 in Deutschland nicht. Wer dennoch Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt seines Kindes nehmen möchte, muss sich individuell mit dem Arbeitgeber darüber verständigen, wie lange und zu welchen Bedingungen das möglich ist.

Vaterschaftsurlaub: Wie ist der Stand 2025?

Während Mütter von der Arbeit freigestellt werden müssen, wenn sie ein Kind bekommen haben, gibt es kein entsprechendes Pendant für frischgebackene Väter. Einen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub, der allen jungen Vätern zustünde, gibt es auch im Jahr 2025 in Deutschland nicht. Und das, obwohl dringend Handlungsbedarf besteht. Nicht nur aus Sicht vieler Väter, die sich ärgern, dass sie Urlaub nehmen müssen, um nach der Geburt bei Frau und Kind bleiben zu können. Sondern auch aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union, die diese bereits im Jahr 2019 erlassen hat. Demnach müssen die Mitgliedstaaten Männern nach der Geburt eine bezahlte Freistellung von mindestens zehn Arbeitstagen zugestehen.

Diese Richtlinie hat Deutschland bislang nicht umgesetzt, obwohl die Frist dazu schon verstrichen ist. Geplant war zuletzt das sogenannte Familienstartzeitgesetz, das einen Anspruch auf einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vorgesehen hat. Innerhalb der inzwischen zerbrochenen Ampel-Regierung gab es jedoch Gegenwind aus der FDP. Nach dem Bruch der Ampel ist offen, ob das Gesetz in dieser Form noch zur Abstimmung eingebracht werden kann. 

Praktisch bedeutet die aktuelle Rechtslage, dass Väter bislang meist Urlaub – bezahlt oder unbezahlt – nehmen müssen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes für einige Tage oder Wochen zu Hause bei ihrer Familie bleiben möchten. Dabei sind sie häufig auf das Entgegenkommen ihres Arbeitgebers angewiesen.

Elternzeit statt Vaterschaftsurlaub

Wo Tarifverträge gelten, gibt es oft den Anspruch auf einen bis drei freie Tage nach einer Geburt, eine Art Vaterschaftsurlaub ultra light. Ein Recht auf Sonderurlaub bei einer Geburt kann auch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden – es ist sinnvoll, in solchen Regelungen nachzuschauen, was im Einzelfall gilt.

Väter haben darüber hinaus die Möglichkeit, direkt Elternzeit zu nehmen, wenn ihr Kind geboren wurde. Das geht allerdings nicht völlig spontan: Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt werden, und zwar mit einem Vorlauf von mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn. Durch eine neue Regelung gilt außerdem für Kinder, die seit April 2024 geboren wurden: Eltern dürfen sich die Elternzeit nicht mehr flexibel aufteilen und auf Wunsch auch gleichzeitig nehmen, jedenfalls nicht, wenn sie ihren Elterngeldanspruch nicht gefährden wollen. Maximal einen Monat darf das Basiselterngeld noch parallel von beiden Elternteilen im ersten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. 

Elternzeit statt Vaterschaftsurlaub hat noch einen Nachteil: Wenn das Kind früher geboren wird als erwartet, kann es sein, dass Väter nach der Geburt noch arbeiten müssen. Oft sind aber einvernehmliche Lösungen in Absprache mit dem Arbeitgeber möglich, durch die eine gewisse Flexibilität ermöglicht werden kann.

Vaterschaftsurlaub: Wie viel Geld steht mir zur Verfügung?

Viele Väter möchten zumindest einige Tage oder Wochen zu Hause bleiben, wenn ihr Kind geboren wurde. Wenn der Arbeitgeber mitmacht oder entsprechende tarifliche Vereinbarungen gelten, können sie dafür Vaterschaftsurlaub beantragen. Ansonsten bleibt oft nur die Möglichkeit, sich unbezahlt freistellen zu lassen, wenn die Urlaubstage schon anderweitig verplant sind. Oder schon ab der Geburt des Kindes in Elternzeit zu gehen. Einen Monat lang ist das parallel mit der Mutter des Kindes möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu gefährden.

Die individuellen Absprachen zum Vaterschaftsurlaub – wie lange er dauert und ab wann er beginnt – hängen von der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. In der Praxis spielt auch der finanzielle Aspekt oft eine wichtige Rolle. Viele junge Eltern können oder wollen sich keine unbezahlte Auszeit leisten. Stattdessen sind sie darauf angewiesen, weiterhin Einkünfte zu haben – zum Beispiel durch eine Lohnfortzahlung während ihres Vaterschaftsurlaubs oder Elterngeld.

Davon hängt es ab, mit wie viel Geld Väter nach der Geburt rechnen können

Die Frage „Wer zahlt Vaterschaftsurlaub?“ lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Es kommt auf das spezifische Modell an:

  • Jemand geht ab der Geburt seines Kindes in Elternzeit. Dann bekommt er in der Regel Elterngeld.
  • Eltern dürfen im Regelfall nur noch maximal einen Monat in den ersten zwölf Lebensmonaten ihres Kindes gemeinsam Basiselterngeld beziehen. Das kann dazu führen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Väter im ersten Lebensmonat in Elternzeit gehen. Wollen sie trotzdem frei haben, brauchen sie eine Alternative.
  • Diese kann in einem bezahlten Vaterschaftsurlaub – in Form von regulärem Erholungsurlaub – bestehen. Väter wenden dann einen Teil ihres Jahresurlaubs für die Zeit nach der Geburt ihres Kindes auf.
  • Manche Unternehmen gewähren freiwillig einen bezahlten Vaterschaftsurlaub, der zum regulären Urlaubskontingent hinzukommt. 
  • Eine weitere Variante: Die Betroffenen lassen sich unbezahlt freistellen, etwa, weil sie ihre Urlaubstage schon anderweitig verplant haben. Dann bekommen sie allerdings auch kein Geld für den Zeitraum, in dem sie nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben.

Ein bezahlter Vaterschaftsurlaub sorgt in der Regel dafür, dass die Betroffenen keine Lohneinbußen haben. Elternzeit und das damit verbundene Elterngeld sind hingegen im Normalfall mit finanziellen Abstrichen verbunden. Praktisch kommt es darauf an, ob es sich um Basiselterngeld oder Elterngeld Plus handelt. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 65 Prozent des bisherigen Einkommens. Es liegt im Minimalfall bei 300 Euro im Monat und ist auf 1.800 Euro im Monat begrenzt. Das Elterngeld Plus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, weil es doppelt so lange bezogen werden kann. 

Elterngeld hat steuerliche Vorteile: Die Leistung ist steuerfrei. Sie unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie in der Steuererklärung angegeben werden muss und durch ein höheres Gesamteinkommen für einen höheren Steuersatz sorgen kann. 

Vaterschaftsurlaub planen und beantragen: Tipps für werdende Väter

Es ist sinnvoll, sich rechtzeitig mit dem Thema Vaterschaftsurlaub (oder Elternzeit) auseinanderzusetzen. Sowohl regulärer Urlaub als auch Elternzeit muss frühzeitig geplant werden: Beides muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen und beantragt werden.

Eine Grundentscheidung für (werdende) Väter betrifft die Frage, wann sie Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit nehmen möchten. Dabei ist eine enge Absprache in der Familie nötig. Abhängig von den Erfordernissen und gemeinsamen Präferenzen entscheidet sich, ob und in welcher Form die Betroffenen freinehmen können und sollten.

Um finanzielle Aspekte zu klären, können Rechner im Internet helfen, etwa Online-Rechner zur Berechnung der voraussichtlichen Höhe des Elterngelds. Bei Fragen zum Elterngeld helfen die Elterngeldstellen der Kommunen, die Elterngeld-Hotline des Bundesfamilienministeriums und die Krankenkassen.

Im nächsten Schritt empfiehlt es sich, den entsprechenden Antrag zu stellen – für Elternzeit oder Vaterschaftsurlaub. In diesem Zusammenhang kann es zusätzlich sinnvoll sein, persönlich mit einem Vorgesetzten darüber zu sprechen. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn unklar ist, welche Ansprüche bestehen und wozu der Arbeitgeber bereit ist.

Elterngeldantrag vor der Geburt vorbereiten

Im Fall einer Elternzeit muss auch Elterngeld beantragt werden. Das ist erst ab der Geburt des Kindes möglich, der Antrag ist aber vergleichsweise umfangreich. Deshalb ist es empfehlenswert, mit der Bearbeitung schon vorher zu beginnen. Dazu gehört es auch, Unterlagen zusammenzusammeln – etwa den Geburtsnachweis des Kindes und Einkommensnachweise.

Wer eine längere Auszeit plant, etwa im Rahmen der Elternzeit, sollte auch frühzeitig an die Zeit danach denken – die Rückkehr in den Job. Auch in dieser Hinsicht ist es wichtig, sich eng mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Ein offenes Gespräch hilft, Optionen aufzuzeigen und Missverständnisse zu vermeiden.

Die Planung des Vaterschaftsurlaubs umfasst noch einen weiteren Aspekt: Das offene Gespräch mit der Mutter des Kindes, wie die Zeit nach der Geburt gestaltet werden kann. Geklärt werden können etwa, wie sich beide Beteiligten diese Zeit vorstellen, wie Aufgaben verteilt und Lasten gemeinsam geschultert werden können. Das hilft, Frust und Konflikten vorzubeugen.

Und was ist mit der Karriere? Wie sich Vaterschaftsurlaub auf den Job auswirken kann

Viele Männer möchten nach der Geburt ihres Babys Zeit mit ihrem Kind verbringen. Zugleich scheuen viele Betroffene davor zurück, längere Zeit im Job zu pausieren. Manche Väter belassen es deshalb bei einigen wenigen Wochen Vaterschaftsurlaub, und wer als Mann Elternzeit nimmt, nimmt oft nur die zwei Monate, die für einen Bezug des Basiselterngelds über insgesamt 14 Monate erforderlich sind.

Dass Männer sich schwerer damit tun, sich auf ihre neue Rolle als Vater zu konzentrieren, indem sie beruflich vorübergehend kürzertreten, kann mit Sorgen um die Karriere zusammenhängen. Es kann sein, dass der Arbeitgeber es nicht gerne sieht, wenn männliche Mitarbeiter längere Zeit in Elternzeit gehen. Das mag moralisch fragwürdig sein, ändert aber nichts daran, dass solche Arbeitgeber im Zweifel andere Beschäftigte bevorzugen könnten, wenn es beispielsweise um Beförderungen geht.

Schwer tun sich häufig auch Männer in Führungspositionen, die generell viel arbeiten und fürchten, nicht so lange fehlen zu können, ohne einen Karriereknick zu riskieren. Inwieweit sich Männer „trauen“, länger in Elternzeit zu gehen, hängt darüber hinaus von der Branche, der Unternehmenskultur und nicht zuletzt von ihrem eigenen Verständnis ihrer Rolle als Mann und Vater ab.

Elternzeit muss dabei nicht bedeuten, im Job vollkommen auszusetzen. Das Elterngeld Plus lässt sich etwa mit einer Teilzeitbeschäftigung kombinieren. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter zusätzlich unterstützen, indem er ihnen flexible Arbeitszeiten oder die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice ermöglicht. Das kommt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch der Work-Life-Balance zugute – ein wichtiges Thema im oft stressigen, anstrengenden Alltag einer jungen Familie. 

Vaterschaftsurlaub: FAQ

Hier findest du Antworten auf Fragen, die sich rund um den Vaterschaftsurlaub ergeben können – von der aktuellen Gesetzeslage bis zur Frage, wie viel Geld Väter in einer Jobpause bekommen können.

Gibt es für Vaterschaftsurlaub 2025 ein Gesetz?

Nein, derzeit gibt es kein Gesetz, das das Thema Vaterschaftsurlaub in Deutschland konkret regelt. Es gab einen entsprechenden Vorstoß mit dem geplanten Familienstartzeitgesetz, welches bislang aber nicht beschlossen werden konnte.

Vaterschaftsurlaub: Ab wann ist er möglich?

Da Vaterschaftsurlaub nicht rechtlich geregelt ist, gibt es auch keine allgemeingültige Vorgabe, ab wann er möglich ist. Entscheidend ist, was im Einzelfall gilt, etwa durch tarifvertragliche Regelungen oder Übereinkünfte zwischen werdenden Vätern und dem Arbeitgeber.

Kann man Vaterschaftsurlaub rückwirkend beantragen?

Nein, es ist nicht möglich, Vaterschaftsurlaub rückwirkend zu beantragen. Urlaub muss beispielsweise frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, wobei es auf die individuellen Vereinbarungen ankommt. Elternzeit muss mit einem Vorlauf von mindestens sieben Wochen beantragt werden. Es ist jedoch möglich, Elterngeld rückwirkend zu beantragen – bis zu drei Monate haben Eltern nach der Geburt ihres Kindes dafür Zeit. 

Welche Rechte haben Alleinerziehende?

Alleinerziehende haben dieselben Rechte auf Elternzeit und Urlaub wie Paare. Das heißt, auch sie können Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen sowie in Absprache mit ihrem Arbeitgeber Urlaub nehmen, um sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern zu können.

Wie lange ist Vaterschaftsurlaub möglich?

Da es keinen gesetzlich festgelegten Vaterschaftsurlaub in Deutschland gibt, ist auch die Dauer eines solchen Urlaubs nicht generell begrenzt. Wiederum gilt: Entscheidend ist, worauf sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen. Eine längere Auszeit ist meist kein Urlaub mehr, sondern eine Elternzeit.

Vaterschaftsurlaub: Wie viel Geld gibt es?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn es kommt auf die Form des Vaterschaftsurlaubs an. Elterngeld macht zwischen 65 und 100 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens aus, ist jedoch auf 1.800 Euro im Monat begrenzt. Minimal liegt die Höhe des Elterngelds bei 300 Euro monatlich. Ist der Vaterschaftsurlaub ein regulärer Urlaub, erhalten Betroffene das übliche Gehalt. Eine Freistellung kann jedoch auch unbezahlt sein.

Wann kommt der gesetzliche Vaterschaftsurlaub?

Nach wie vor gibt es in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub. Die Bundesregierung hat noch kein entsprechendes Gesetz erlassen, obwohl sie durch Vorgaben auf EU-Ebene dazu verpflichtet ist. Ein geplantes Gesetz ist auch am Widerstand der FDP innerhalb der Ampel-Regierung vorerst gescheitert. Es sah einen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen vor, auf den sich Väter und gleichgestellte zweite Elternteile berufen konnten.

Alleinerziehende Eltern sollten die Möglichkeit haben, eine alternative Person zu nennen, die den Vaterschaftsurlaub nutzen kann. Der Vaterschaftsurlaub sollte automatisch nach der Geburt des Kindes in Kraft treten und hätte somit nicht gesondert beantragt werden müssen. Wie lange jemand schon im Betrieb tätig ist, sollte keine Rolle spielen.

Nach dem Aus der Ampel-Regierung ist offen, wie es mit dem Vaterschaftsurlaub weitergeht. In anderen Ländern ist man teilweise schon weiter als hierzulande. In Schweden haben Väter etwa Anspruch auf 90 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub, die sie im Rahmen einer Elternzeit nutzen können. Norwegische Väter können 15 Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen. In Island gilt: Vätern steht ein dreimonatiger bezahlter Vaterschaftsurlaub zu. Und in Großbritannien ist ein Vaterschaftsurlaub von bis zu zwei Wochen möglich.

Auf das Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen

Wer Stand heute Vaterschaftsurlaub in Deutschland nehmen möchte, muss sich mit seinem Arbeitgeber abstimmen – und häufig auf dessen Entgegenkommen hoffen. Alternativ nimmt er gleich nach der Geburt seines Kindes Elternzeit. Dem darf sich der Arbeitgeber nicht verweigern, wenn der Antrag korrekt und fristgerecht erfolgt ist. Andernfalls könnte ein Betroffener für den entgangenen „Elternzeit-Vaterschaftsurlaub“ Schadensersatz verlangen. Was möglich ist, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Wie sich die Gesetzeslage in Deutschland entwickelt, hängt somit von der künftigen Regierung ab und davon, als wie dringlich das Thema von den zuständigen Ministerinnen und Ministern empfunden wird. Auf den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub könnten auch Klagen Einfluss haben. Väter, die sich diskriminiert fühlen, weil es keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt, könnten rechtlich dagegen vorgehen. Das könnte Druck auf die Regierung ausüben, mit einem Gesetz rasch für Klarheit zu sorgen.

Bildnachweis: Prostock-studio / Shutterstock.com

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