Über vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers können Arbeitnehmer Geld ansparen. Wie geht das? Welche Möglichkeiten gibt es beim VL-Sparen? Und lohnt es sich überhaupt, vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen? Hier erfährst du alles, was du über vermögenswirksame Leistungen wissen solltest.
- Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- VwL: Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?
- Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen aufstocken
- Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Welche Optionen gibt es?
- Staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen
- Vermögenswirksame Leistungen: Kann man sich die angesparte Summe vorzeitig auszahlen lassen?
- Vorteile und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Der Staat möchte Arbeitnehmer dabei unterstützen, Rücklagen anzusparen. Ein Instrument dafür sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers auf Grundlage des Fünften Vermögensbildungsgesetzes. So funktioniert das Konzept der VL oder VwL – wie vermögenswirksame Leistungen abgekürzt werden: Der Arbeitnehmer beantragt die vermögenswirksamen Leistungen bei seinem Arbeitgeber und entscheidet sich für eine Form des VL-Sparens. Der Arbeitgeber führt daraufhin jeden Monat einen gewissen Betrag für den Arbeitnehmer ab und überweist ihn direkt an eine Bank, Versicherung oder ein anderes Unternehmen, bei dem das Geld angelegt wird. Der Arbeitgeber zahlt diese Summe allein oder der Arbeitnehmer beteiligt sich daran mit einem eigenen Beitrag.
Wie hoch der monatlich abgeführte Betrag ist, hängt von der individuellen Vereinbarung oder einer geltenden Rechtsgrundlage ab. Meist bewegt er sich zwischen 10 und 40 Euro im Monat. Dabei spielt es eine Rolle, wie viele Stunden ein Arbeitnehmer pro Woche arbeitet. Den Höchstbetrag, wie er etwa in Tarifverträgen vorgesehen sein kann, gibt es meist nur bei einer Vollzeit-Beschäftigung. Bei einer Tätigkeit in Teilzeit reduziert sich diese Summe anteilig.
Grundsätzlich kommen vermögenswirksame Leistungen für Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit infrage. Üblicherweise aber erst nach der Probezeit. Viele VL-Verträge haben eine Laufzeit von sieben Jahren, können aber auch zeitlich unbegrenzt sein. Wichtig zu wissen: Im Hinblick auf Steuern und Sozialversicherung gelten VwL als Bestandteil des Lohns und damit als Arbeitsentgelt; es fallen also Sozialversicherungsabgaben darauf an und der Betrag muss voll versteuert werden.
VwL: Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet?
Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen? Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, VL zu zahlen? Es kommt darauf an. In der Regel sind diese Extra-Leistungen für Arbeitgeber freiwillig. Es kann aber auch sein, dass es eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf VwL gibt. Das kann der Arbeitsvertrag sein, aber auch eine Betriebsvereinbarung. Zudem enthalten einige Tarifverträge entsprechende Regelungen, auf die sich Arbeitnehmer berufen können. Daraus geht dann auch hervor, in welcher Höhe Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für die Beschäftigten abführen müssen. Diese Höhe kann je nach Branche stark schwanken.
Falls du keinen Rechtsanspruch auf vermögenswirksame Leistungen hast, sprichst du am besten trotzdem mit deinem Arbeitgeber. Frage ihn, ob er dazu bereit ist, VwL für dich abzuführen und wenn ja, in welcher Höhe – Fragen kostet schließlich nichts. Wenn du unsicher bist, ob die Möglichkeit von VL besteht, kannst du auch beim Betriebsrat nachfragen, wie die Modalitäten im Unternehmen sind.
Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen aufstocken
Arbeitnehmer haben in vielen Fällen die Möglichkeit, den Betrag, den der Arbeitgeber im Rahmen vom VL-Sparen zahlt, aufzustocken. Das ist oft eine Überlegung wert: Es kann zum Beispiel sein, dass man die Voraussetzungen für einen staatlichen Zuschuss wie die Arbeitnehmersparzulage erfüllt, allerdings aufgrund der Sparsumme nur anteilig gefördert wird. Wer aufstockt, erhält dann die volle Förderung vom Staat. Arbeitnehmer können dann bis zum Maximalbetrag aufstocken, gegebenenfalls auch darüber hinaus.
Nötig kann ein Aufstocken von vermögenswirksamen Leistungen durch Arbeitnehmer auch sein, wenn man ansonsten nicht auf den Mindest-Sparbetrag für die jeweilige Geldanlage kommt. Auch davon abgesehen kann ein Aufstocken eine gute Idee sein, weil man so mehr Zinsen erwirtschaften kann. Am besten prüfst du im Einzelfall, ob es sich für dich lohnen würde, Geld in den VL-Vertrag zu stecken.
Vermögenswirksame Leistungen anlegen: Welche Optionen gibt es?
Wer sich für VL-Sparen entscheidet, hat verschiedene Möglichkeiten: Es gibt für vermögenswirksame Leistungen unterschiedliche Anlageformen, die mit unterschiedlich hohen Erträgen und Risiken verbunden sind. In der Regel können Arbeitnehmer selbst entscheiden, in welchen VwL-Vertrag das Geld fließen soll. Entsprechend wichtig ist es, sich vor dieser Entscheidung gut zu informieren oder beraten zu lassen.
Die vier gängigsten Formen beim VL-Sparen sind der Banksparplan, der Fondssparplan, der Bausparvertrag und die Baukredittilgung. Wir stellen sie dir hier kurz vor.
Banksparplan
Bei einem Banksparplan wird das Geld meist für sieben Jahre – sechs Jahre Einzahlung und ein Jahr Ruhezeit – bei einer Bank angelegt. Darauf gibt es Zinsen, die fest oder variabel sein können. Manche Banken zahlen am Ende der Vertragslaufzeit einen Bonus. Ein Banksparplan ist eine sichere Form, VwL anzulegen, allerdings ist aktuell trotz steigender Zinsen nicht mit einer hohen Rendite zu rechnen. Außerdem ist diese Form des VL-Sparens von staatlicher Förderung ausgenommen.
Fondsparplan
Eine weitere Möglichkeit ist es, vermögenswirksame Leistungen in einem Fondssparplan anzulegen. Wer das Geld in einen Investmentfonds steckt, spart über mehrere Jahre an. Danach können die angesparten Fondsanteile verkauft werden. Bei dieser Variante gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die miteinander verglichen werden sollten. Mit Fondssparplänen ist eine höhere Rendite möglich, aber es besteht auch ein höheres Risiko für den Fall, dass Aktienkurse einbrechen. Bei Geringverdienern kann ein Fondssparplan staatlich bezuschusst werden, wobei dann eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren plus einem Jahr Ruhezeit vorgesehen ist.
Bausparvertrag
Wer plant, ein Haus zu bauen oder zu kaufen, kann sich bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen für einen Bausparvertrag entscheiden. Diese Option ist relativ sicher, wirft aber keine allzu große Rendite ab. Dafür kann ein VL-Bausparvertrag staatlich gefördert werden, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Baukredittilgung
VwL können auch interessant sein, um einen bestehenden Baukredit abzuzahlen. Arbeitnehmer können durch die Beträge vom Arbeitgeber zum Beispiel ihre eigenen Tilgungen ersetzen oder aber mehr Geld in kürzerer Zeit zurückzahlen, wenn die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers ihre eigenen Rückzahlungen ergänzen. Beides kann lohnenswert sein. Falls der Kredit dadurch schneller zurückgezahlt werden kann, können Arbeitnehmer Zinsen sparen. Diese Ersparnis kann günstiger sein als die Rendite von anderen VL-Anlageformen.
Neben diesen vier gängigen Formen des VL-Sparens gibt es weitere Optionen, vermögenswirksame Leistungen anzulegen – zum Beispiel Genossenschaftssparen, Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Unternehmensbeteiligungen.
Staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen
Für Geringverdiener können vermögenswirksame Leistungen auch deshalb interessant sein, weil sie in vielen Fällen staatlich gefördert werden können – unter anderem in Form der Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe des staatlichen Zuschusses beträgt je nach Anlageform neun oder 20 Prozent, wodurch sich der Sparbetrag entsprechend erhöht.
So sieht die staatliche Förderung bei der Arbeitnehmersparzulage aus:
- Neun Prozent extra gibt es vom Staat für Bausparverträge und Baukredittilgungen. Maximal förderfähig sind dabei Einzahlungen in Höhe von 470 Euro pro Jahr, die maximale jährliche Förderung beläuft sich auf 43 Euro für Ledige. Für zusammenveranlagte Paare verdoppeln sich diese Summen.
- 20 Prozent obendrauf gibt es dank der Arbeitnehmersparzulage bei Fondssparplänen. Maximal können Einzahlungen in Höhe von 400 Euro im Jahr gefördert werden, wobei es dann höchstens 80 Euro pro Jahr vom Staat extra gibt. Diese Summe gilt für Ledige und ist bei Ehepaaren doppelt so hoch.
Die Arbeitnehmersparzulage kommt bei anderen Anlageformen von vermögenswirksamen Leistungen allerdings nicht in Betracht, etwa bei Banksparverträgen. Außerdem müssen die geltenden Einkommensgrenzen berücksichtigt werden, die von der Anlageform abhängen. Relevant ist dabei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.
Beim Fondssparen dürfen Arbeitnehmer für eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage höchstens 20.000 Euro im Jahr verdienen (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Paaren). Bei den VL-Anlageformen Bausparvertrag und Baukredittilgung gelten Grenzen von jeweils 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Paare.
Gut zu wissen: Es ist möglich, mehrere Fördersätze parallel in Anspruch zu nehmen, wenn man mehrere VL-Verträge hat. Um die Arbeitnehmersparzulage nutzen zu können, müssen Arbeitnehmer sie zusammen mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragen.
Vermögenswirksame Leistungen: Kann man sich die angesparte Summe vorzeitig auszahlen lassen?
Ist es möglich, vermögenswirksame Leistungen vorzeitig in Anspruch zu nehmen? Das kommt auf die VL-Anlage und ihre Konditionen an. Oft haben die Verträge keine feste Laufzeit und können relativ kurzfristig gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn Beschäftigte beim VL-Sparen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Dann beträgt die Einzahlphase meist fix sechs Jahre, ein Jahr Ruhezeit kommt hinzu. Daran sind Arbeitnehmer gebunden, wenn sie die Förderung erhalten wollen.
Nach § 4 Absatz 4 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) sind Ausnahmen jedoch möglich, und zwar beim Tod des Arbeitnehmers oder von seinem Partner, nach einer Heirat, bei einer längeren Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr, wenn man das Geld in eine Weiterbildung stecken möchte, wenn man sich selbstständig machen möchte, bei einer völligen Erwerbsunfähigkeit und unter bestimmten Bedingungen auch beim Verkauf von Wertpapieren.
Vorteile und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen
Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen? Das kommt darauf an, wie die Bedingungen sind, und sollte immer im Einzelfall geprüft werden. Bei deiner Entscheidung für oder gegen vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber solltest du wissen, welche Vorteile und Nachteile das Modell haben kann.
Die Vorteile von vermögenswirksamen Leistungen:
- Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt. Du bekommst also mehr Geld und sparst dir eine nicht unbedeutende Summe an, ohne dafür selbst etwas zurücklegen zu müssen.
- Dieses Geld wird verzinst beziehungsweise erwirtschaftet dir Rendite, die zu der ursprünglich angelegten Summe hinzukommt.
- Vor allem Geringverdiener können häufig eine staatliche Förderung für VwL erhalten – neben der Arbeitnehmersparzulage kommt auch die Wohnungsbauprämie in Betracht.
Die Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen:
- Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dadurch gehen höhere Abgaben vom Gehalt ab.
- Die staatliche Förderung besonders in Form der Arbeitnehmersparzulage kann vermögenswirksame Leistungen attraktiv machen, sie kommt aber nicht für jeden Arbeitnehmer infrage. Hinzu kommt: Wer sich nicht an die vereinbarte Laufzeit hält, bei dem kann der staatliche Zuschuss wegfallen.
- Wenn ein Beschäftigter früher aus einem VL-Vertrag herauswill, können Gebühren dafür anfallen.
- Der Ertrag ist bei risikoarmen Anlageformen von vermögenswirksamen Leistungen oft gering. VL-Anlageformen wie Investmentfonds sind zwar potenziell ertragreicher, aber auch riskanter.
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