AllgemeinFreelancer-Vertrag: Aufbau, Bestandteile & Tipps

Freelancer-Vertrag: Aufbau, Bestandteile & Tipps

Viele Unternehmen setzen für bestimmte Arbeiten auf Freelancer. Die Regeln, Rechte und Ansprüche, die mit einer solchen Zusammenarbeit einhergehen, werden häufig in einem Freelancer-Vertrag festgehalten. Warum ein Freelancer-Vertrag wichtig ist, welche Inhalte typisch sind und worauf du achten solltest, bevor du ihn unterschreibst – das erfährst du hier.

Freelancer: Beliebt bei Unternehmen

In den letzten Jahrzehnten ist der Arbeitsmarkt flexibler geworden. Das gilt nicht nur auf Seiten der Beschäftigten, die Jobs oft nach einigen Jahren wechseln und sich weniger stark als früher an einen Arbeitgeber und Standort gebunden fühlen. Auch Arbeitgeber schätzen Flexibilität. Deshalb setzen immer mehr Firmen neben den eigenen, festangestellten Mitarbeitern auch auf die Unterstützung von Freelancern.

Was ist ein Freelancer? Das englische Wort bedeutet übersetzt Freiberufler, Freischaffender oder auch freier Mitarbeiter. Freelancer sind Selbstständige, die als freie Mitarbeiter regelmäßig oder zeitweise mit Unternehmen zusammenarbeiten. Sie sind dabei nicht angestellt und nicht in die Organisation vor Ort eingegliedert. Ein Unternehmen beauftragt Freelancer für bestimmte Aufgaben und zahlt ihnen dafür ein vorher vereinbartes Honorar. Dabei kann es sich um ein pauschales Entgelt handeln, Freelancer können aber auch nach Stunden bezahlt werden. Anders als Arbeitnehmer werden Freelancer nur für das bezahlt, was sie tatsächlich geleistet haben.

Mitunter werden die beiden Begriffe Freelancer und Freiberufler synonym verwendet. Das ist aber nicht ganz richtig, denn zwischen beiden gibt es Unterschiede. Während Freelancer grundsätzlich in jedem Wirtschaftszweig und jeder Sparte tätig sein können, ist der Begriff Freiberufler auf bestimmte Berufe beschränkt, nämlich auf die sogenannten Freien Berufe. Beispiele hierfür sind etwa Künstler, Musiker, Steuerberater, Notare, Journalisten, Übersetzer und Architekten. Das heißt, dass ein Freelancer zwar ein Freiberufler sein kann, wenn er im entsprechenden Tätigkeitsfeld arbeitet, aber nicht jeder Freelancer automatisch ein Freiberufler ist.

Das spricht aus Sicht von Unternehmen für Freelancer

Freelancer können in allen Wirtschaftszweigen arbeiten. In manchen Bereichen gibt es allerdings besonders viele Freelancer. Das gilt zum Beispiel für den Journalismus, Fotografie, Übersetzungen, IT, Marketing und Vertrieb, Coaching, Erziehung und Betreuung, Kunst und Kultur, Physiotherapie und Projektmanagement.

Viele Unternehmen setzen grundsätzlich oder zu bestimmten Zeiten auf die Unterstützung von Freelancern. Das kann zum Beispiel bestimmte Aufgaben betreffen oder als Hilfe in Zeiten gedacht sein, wo besonders viel zu tun ist. Dabei spricht aus Sicht von Unternehmen viel dafür, die Dienste von Freelancern in Anspruch zu nehmen. Als Auftraggeber bleiben sie flexibel. Es gibt keine Kündigungsfrist, die sie einhalten müssten – wenn sie nicht zufrieden sind oder keine Hilfe mehr benötigen, ist die Trennung von einem Freelancer unkompliziert und oft jederzeit möglich.

Außerdem sparen Unternehmen mit einem freien Mitarbeiter Sozialversicherungsabgaben, die auf solche Kooperationen nicht anfallen. Dadurch sind Freelancer günstigere Arbeitskräfte als reguläre Mitarbeiter. Darüber hinaus haben Freelancer keinen Urlaubsanspruch, und wenn sie krank werden, muss der Auftraggeber anders als bei Arbeitnehmern nichts zahlen.

Darum ist ein Freelancer-Vertrag sinnvoll

In Arbeitsverhältnissen ist die Sache (in der Regel) klar: Wie sich die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgestaltet, regelt ein Arbeitsvertrag. Darin geht es zum Beispiel um die Höhe und Zusammensetzung des Gehalts, den Urlaubsanspruch, das Thema Überstunden, Kündigung und Ausschlussfristen für gegenseitige Ansprüche, die aus dem Arbeitsverhältnis entstehen können.

Wenn Unternehmen Freelancer beauftragen, werden analog zum Arbeitsvertrag häufig Honorarverträge genutzt. Darauf besteht zwar nicht jeder Arbeitgeber, es ist aber für beide Seiten sinnvoll, die Details der Kooperation vertraglich zu regeln – besonders bei einer längeren oder wiederkehrenden Zusammenarbeit. In einem Honorarvertrag können wichtige Themen eindeutig geregelt werden, so dass beide Seiten jederzeit wissen, woran sie sind. Dadurch gibt es später keine Diskussionen oder gar Streitigkeiten um bestimmte Aspekte, über die zuvor nicht gesprochen wurde. Ein Freelancer-Vertrag ist somit eine Absicherung für beide Seiten.

Kann man auf einen Freelancer-Vertrag auch verzichten?

Ein Freelancer-Vertrag kann auch ein Schutz vor Scheinselbstständigkeit sein. Viele Auftraggeber sichern sich auf diese Weise ab, indem sie mithilfe von vertraglichen Bestimmungen den Verdacht von sich weisen, Scheinselbstständige zu beschäftigen. Eindeutige Formulierungen in Freelancer-Verträgen können tatsächlich ein wichtiges Kriterium sein, wenn der Status des Freelancers überprüft werden sollte.

Letztlich ist ein Freelancer-Vertrag natürlich kein Muss, und nicht jeder Freelancer nutzt für jede Kooperation einen Vertrag. Trotzdem bietet eine solche Vereinbarung mit Auftraggebern mehr Sicherheit. Alternativ kannst du auch schriftlich fixieren, was du mit dem Auftraggeber für die Zusammenarbeit besprochen hast, und dieses Protokoll eurer Absprache an den Auftraggeber schicken. Eine weitere Möglichkeit, sich als Freelancer abzusichern, sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Du kannst zum Beispiel auf deiner Webseite festlegen, zu welchen Bedingungen du für deine Kunden tätig wirst. Geht ein Auftraggeber eine Zusammenarbeit mit dir ein, stimmt er deinen AGB zu.

Unterschiedliche Formen von Freelancer-Verträgen: Werkvertrag und Dienstvertrag

Es gibt bei Freelancer-Verträgen unterschiedliche Varianten. Vielleicht hast du schon die Begriffe Honorarvertrag, Werkvertrag und Dienstvertrag gehört und fragst dich, wo die Unterschiede zwischen diesen Vertragsformen liegen.

Ein Honorarvertrag hält Vereinbarungen zwischen einem Freelancer und einem Auftraggeber fest. Er ersetzt den Arbeitsvertrag, der bei einer Kooperation zwischen Unternehmen und Freiberuflern oder anderen Freelancern nicht passend wäre. Genau wie ein Arbeitsvertrag regelt ein Honorarvertrag die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit. Dabei ist der Begriff Honorarvertrag ein Überbegriff – sowohl Werkverträge als auch Dienstverträge sind Varianten des Honorarvertrags. 

Ein Werkvertrag wird besonders bei werkgebundenen Aufträgen genutzt. In einem Werkvertrag verpflichtet sich der Freelancer, eine bestimmte Sache herzustellen oder zu bearbeiten. Dass die jeweilige Aufgabe erfolgreich abgeschlossen wird, ist dabei zentral. Solche Freelancer-Verträge können zum Beispiel genutzt werden, wenn es darum geht, eine bestimmte Software zu programmieren oder Fehler in einer Software zu beheben. Soweit der Freelancer die vertraglich festgelegte Leistung erbringt, schuldet der Auftraggeber ihm im Gegenzug das vereinbarte Honorar.

Spielt der Erfolg keine solch zentrale Rolle, ist ein freier Dienstvertrag, auch Dienstleistungsvertrag, meist die bessere Wahl. Er kann für Dienste aller Art genutzt werden. In einem Dienstvertrag vereinbaren Auftraggeber und Freelancer, dass der Freelancer eine bestimmte Leistung erbringt. Dass der Erfolg des Projekts bei dieser Variante nicht maßgeblich ist, heißt nicht, dass die Leistung des Freelancers egal wäre. Er ist dazu verpflichtet, seine Arbeit gewissenhaft und sorgfältig zu erbringen – er schuldet dem Auftraggeber sein bestes Bemühen.

Inhalte des Freelancer-Vertrags: Was gehört hinein?

Wie ein Arbeitsvertrag kann ein Freelancer-Vertrag alle Themen regeln, die im Rahmen einer Kooperation zwischen Auftraggeber und Freelancer relevant sind oder relevant sein könnten. Welche Angaben sind für Freelancer-Verträge typisch? Welche Inhalte sollten nicht fehlen? Analog zum Arbeitsvertrag sollte es in einem Freelancer-Vertrag mindestens um die folgenden Aspekte gehen:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner
  • Laufzeit des Vertrags: Dauer der Zusammenarbeit, soweit bei Vertragsschluss bekannt
  • eine Beschreibung der zu erbringenden Leistung und eine Angabe der zu leistenden Arbeitsstunden (pro Tag/Woche/Monat)
  • die Höhe des Honorars und seine Berechnung (pauschales Honorar oder Abrechnung nach Stunden- oder Tagessätzen?)
  • Angaben zur Ausweisung der Umsatzsteuer

Welche Angaben ein Freelancer-Vertrag darüber hinaus enthalten sollte oder kann, hängt von der konkreten Zusammenarbeit ab. Es kann in so einem Vertrag beispielsweise auch um Zahlungsbedingungen gehen, etwa, ob und wann der Auftraggeber zu Teilzahlungen oder zur Zahlung von Vorschüssen verpflichtet ist. Ebenso kann in einem Freelancer-Vertrag geregelt werden, ob dem Freelancer Spesen erstattet werden, zum Beispiel für Fahrtkosten.

Vielleicht werden – insbesondere bei freier Mitarbeit auf regelmäßiger Basis – auch Themen wie Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsanspruch thematisiert. Möglicherweise einigen sich die Vertragsparteien auf eine Kündigungsfrist oder regeln das Thema Kündigung anderweitig. Typisch sind auch Ausschlussfristen und die Beschreibung einer Verschwiegenheitspflicht in einem Freelancer-Vertrag.

Anders als ein Arbeitsvertrag fehlen in einem Honorarvertrag bestimmte Angaben. Weil der Arbeitgeber als Auftraggeber eines Freelancers kein Weisungsrecht hat, kann er seinem freien Mitarbeiter nicht vorschreiben, wann, wo und wie genau er seine Arbeit zu erledigen hat. Angaben zur Arbeitszeit oder dem Arbeitsort fehlen also in einem Freelancer-Vertrag in aller Regel. Wie ein Arbeitsvertrag wird auch ein Freelancer-Vertrag von beiden Seiten unter Angabe von Ort und Datum unterschrieben, bevor er in Kraft tritt.

Freelancer-Vertrag: Worauf achten?

Freelancer-Verträge können nützlich sein – auch für dich als Freelancer. Wie vorteilhaft ein Werk- oder Dienstvertrag ist, hängt allerdings davon ab, wie genau bestimmte Themen darin geregelt sind und was der Freelancer-Vertrag überhaupt für Inhalte hat. Deshalb solltest du einen solchen Vertrag unbedingt genau prüfen, bevor du ihn unterschreibst – andernfalls könntest du dich mit deiner Unterschrift dazu verpflichten, Vertragsbedingungen einzuhalten, die zu deinen Ungunsten sind.

Lies dir den Freelancer-Vertrag also genau durch: Wie genau sind bestimmte Aspekte geregelt? Sind alle wichtigen Themen Bestandteil des Vertrags? Weiter oben in diesem Artikel kannst du nachlesen, welche Inhalte ein Freelancer-Vertrag beinhalten sollte und beinhalten kann. Es kommt dabei allerdings darauf an, in welcher Form genau du für den Auftraggeber tätig wirst. Abhängig davon können weitere Inhalte relevant sein, die hier nicht aufgeführt sind.

Schwammige Formulierungen können ein Nachteil sein

Neben der Vollständigkeit der geregelten Themen spielen auch die konkreten Formulierungen im Freelancer-Vertrag eine wichtige Rolle. Unvorteilhaft sind schwammige, unklare, sehr allgemein gehaltene Formulierungen. Solche Formulierungen könnten Fallstricke für dich bergen, die dir nicht bewusst waren. Je konkreter die verschiedenen Bereiche der Kooperation im Freelancer-Vertrag geregelt sind, desto besser ist es. Dabei kann es je nach Aspekt nötig sein, ins Detail zu gehen – zum Beispiel, wenn es darum geht, wie viele Korrekturschleifen im Honorar inbegriffen sind.

Als Selbstständiger hast du keinen gesetzlichen Kündigungsschutz wie Arbeitnehmer. Deshalb ist es gut, wenn im Freelancer-Vertrag eine Stornierungsfrist für die Zusammenarbeit vereinbart wird. So stehst du nicht von heute auf morgen ohne Arbeit da. Auch für den Auftraggeber hat es Vorteile, zu wissen, dass du nicht urplötzlich die Zusammenarbeit beendest.

Bei Aufträgen, von denen viel abhängt und die sehr wichtig sind, kann es sinnvoll sein, den Freelancer-Vertrag vorab einem Anwalt vorzulegen. So hast du Gewissheit, dass der Vertrag dich nicht benachteiligt oder Bestimmungen enthält, die dir zum Verhängnis werden könnten.

Freelancer-Vertrag: Muster

Hier findest du ein beispielhaftes Muster für einen Freelancer-Vertrag.

Vertrag über freie Mitarbeit

zwischen

____________________

– im Folgenden Auftraggeber genannt –

und

____________________

– im Folgenden Auftragnehmer genannt –

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

1. Vertragsgegenstand

(1) Frau/Herr ______________ ist vom _____________ an als ______________ für den Auftraggeber tätig. Das umfasst die folgenden Aufgaben:

  • Beispiel-Aufgabe
  • Beispiel-Aufgabe
  • Beispiel-Aufgabe
  • Beispiel-Aufgabe
  • Beispiel-Aufgabe

(2) Der Auftragnehmer kann seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit frei wählen. Er organisiert die Durchführung seiner Leistungen selbst. Er ist in seiner Tätigkeit nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden. Er muss jedoch in Verbindung mit seiner Tätigkeit Rücksicht auf besondere betriebliche Belange nehmen.

(3) Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, Aufträge des Auftraggebers abzulehnen. Dazu ist keine Angabe von Gründen nötig.

2. Vertragsdauer und Beendigung

(1) Der Auftragnehmer beginnt seine Tätigkeit für den Auftraggeber am ___________. Sie ist auf unbestimmte Zeit angelegt.

(2) Die Vertragsparteien sind dazu berechtigt, den Vertrag mit den Fristen gemäß § 621 Bürgerliches Gesetzbuch zu kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist darüber hinaus jederzeit möglich. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Vergütung

(1) Im Rahmen seiner Tätigkeit erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von _______ Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Stunde.

(2) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine Erstattung von nachgewiesenen und abgerechneten Aufwendungen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstehen.

(3) Erbrachte Leistungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung.

(4) Der Auftragnehmer ist für die Versteuerung seiner Einkünfte sowie das Abführen etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

4. Krankheit und Verhinderung

(1) Sollte der Auftragnehmer an der Durchführung seiner Tätigkeit durch Krankheit oder andere Gründe verhindert sein, besteht kein Anspruch auf das vereinbarte Honorar.

(2) Eine Verhinderung ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

5. Konkurrenztätigkeiten

(1) Es steht dem Auftragnehmer frei, Aufträge anderer Auftraggeber anzunehmen. Es bedarf dazu keiner vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. 

6. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheberrechte, Nutzungsrechte und Verwertungsrechte, die im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber entstehen, gehen auf den Auftraggeber über und sind durch das in § 3 vereinbarte Honorar abgegolten.

7. Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über sämtliche Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Das gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

8. Ausschlussfristen

(1) Wechselseitige Ansprüche des Auftragnehmers oder Auftraggebers, die im Zusammenhang mit diesem Honorarvertrag entstehen, verfallen sechs Kalendermonate nach dem Ende des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind, soweit sie nicht zuvor schriftlich geltend gemacht wurden.

9. Schlussbestimmungen

(1) Für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags ist die Schriftform erforderlich.

(2) Falls einzelne Bestimmungen des Honorarvertrags sich als ungültig herausstellen sollten, berührt das nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrags.

­_______________

Ort, Datum

_______________

Unterschrift Auftraggeber

_______________

Unterschrift Auftragnehmer

Bildnachweis: New Africa / Shutterstock.com

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