AllgemeinAusbildungsvergütung: Alles über Anspruch, Höhe & Extra-Leistungen

Ausbildungsvergütung: Alles über Anspruch, Höhe & Extra-Leistungen

Azubis mögen noch nicht das große Geld verdienen, Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung haben sie aber trotzdem. Mit wie viel Geld können Auszubildende monatlich rechnen? Wie verändern sich Ausbildungsgehälter im Laufe der Ausbildung? Und auf welche Extra-Zahlungen kann im Einzelfall Anspruch bestehen? Hier erfährst du, was rund um die Ausbildungsvergütung wichtig ist.

Azubis haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung

Wer eine Ausbildung macht, hat im Gegenzug für seine Mitarbeit im Betrieb Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Das Ausbildungsgehalt fällt zwar in aller Regel wesentlich niedriger aus als ein „richtiges“ Gehalt, wie man es im Job verdienen würde. Es ist aber nichtsdestotrotz eine wichtige Stütze für Azubis und hilft jungen Menschen dabei, ihre Ausgaben zu decken.

Die eher geringe Höhe von Ausbildungsgehältern ist bei Auszubildenden, die noch bei den Eltern leben, meist kein größeres Problem. Wer hingegen eine eigene Wohnung hat und auch sonst auf eigenen Füßen steht, für den könnte das Geld in der Ausbildung knapp werden. Das betrifft insbesondere ältere Azubis, die zum Beispiel beruflich umsatteln möchten, nachdem sie schon eine andere Ausbildung gemacht oder studiert haben.

Dass Arbeitgeber ihren Azubis eine Ausbildungsvergütung zahlen müssen, ergibt sich aus § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dort ist festgelegt, dass eine „angemessene Vergütung“ während einer Ausbildung gezahlt werden muss. Die Vergütung soll zudem im Laufe der Ausbildung ansteigen, was mindestens einmal im Jahr der Fall sein muss.

In vielen Fällen wirken sich Tarifverträge auf das Ausbildungsgehalt aus. Das gilt für Betriebe, die tarifgebunden sind. Die Ausbildungsvergütung fällt dann in der Regel höher aus, als es ohne Tarifvertrag der Fall wäre.

Wie hoch ist das Ausbildungsgehalt?

Wie viel Geld bekommen Auszubildende? Das lässt sich nicht pauschal sagen, denn je nach Beruf, Branche und Arbeitgeber kann die Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen. In manchen Bereichen verdienen Azubis mehr als in anderen. Das gilt zum Beispiel für Fluglotsen, Schiffsmechaniker, Polizisten im mittleren Dienst und Verwaltungsfachwirte. Auch Bankkaufleute, Versicherungs- und Finanzkaufleute und Maurer können eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung erwarten. Am anderen Ende des Spektrums befinden sich etwa Auszubildende, die Gärtner, Friseur, Landwirt oder Bäcker werden möchten. Ihre Ausbildungsvergütung fällt besonders niedrig aus.

Es kommt nicht nur auf den Ausbildungsberuf an, sondern auch auf die Region und die Größe des Betriebs. In kleineren Betrieben fällt die Ausbildungsvergütung oft niedriger aus als in großen Unternehmen. In den westdeutschen Bundesländern sind die Azubi-Gehälter tendenziell höher, dasselbe gilt für Großstädte im Vergleich zu ländlichen Räumen. Es kommt auch darauf an, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Im Schnitt haben Azubis im Jahr 2022 1.057 Euro brutto im Monat verdient.

Mindestausbildungsvergütung darf nicht unterschritten werden

Seit einigen Jahren schreibt der Gesetzgeber bestimmte Mindestausbildungsvergütungen vor. Die Mindest-Gehälter für Auszubildende wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 erhöht. Wie viel Auszubildende mindestens erhalten müssen, hängt von ihrem Lehrjahr ab. Es kommt auch darauf an, wann jemand mit seiner Ausbildung begonnen hat.

Bei einem Ausbildungsbeginn seit dem 1. Januar 2024 liegt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr bei monatlich 649 Euro. 2023 waren es noch 620 Euro gewesen. Die nächste Anpassung ist für 2025 geplant. Im zweiten, dritten und gegebenenfalls vierten Ausbildungsjahr muss das Ausbildungsgehalt entsprechend erhöht werden. Die Mindestvergütungen im Verlauf der Ausbildung liegen derzeit bei 766 Euro (2. Lehrjahr), 876 Euro (3. Lehrjahr) und 909 Euro (4. Lehrjahr) pro Monat.

Durch Tarifverträge können sich höhere Ausbildungsvergütungen ergeben. Tarifvertragliche Regelungen sind gegenüber der gesetzlichen Mindestvergütung vorrangig, allerdings darf der „Azubi-Mindestlohn“ im Normalfall nicht unterschritten werden. Ausnahmen können sich in besonderen Situationen wie zum Beispiel Wirtschaftskrisen ergeben.

Wie sich in der Ausbildung das Gehalt verändert

Was ein Azubi am Anfang der Ausbildung verdient, entspricht nicht der Ausbildungsvergütung in den weiteren Lehrjahren. Grundsätzlich erhöht sich das Ausbildungsgehalt von Jahr zu Jahr. Am Ende der Ausbildung erhalten Auszubildenden nicht selten Hunderte Euro mehr pro Monat als beim Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Dabei bekommen Azubis nicht zum 1. Januar mehr, sondern immer zum Start eines neuen Lehrjahres. Das Lehrjahr beginnt je nach Richtung meist im August oder September.

Gesetzlich ist geregelt, wie stark Ausbildungsgehälter von Lehrjahr zu Lehrjahr erhöht werden müssen. Die Regelungen gelten für Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, und sehen prozentuale Steigerungen der Ausbildungsvergütung vor. Zum Start des zweiten Lehrjahrs müssen Azubis 18 Prozent mehr bekommen, mit dem dritten Lehrjahr müssen es schon 35 Prozent mehr sein als zu Beginn der Ausbildung. Wer ein viertes Lehrjahr hat, erhält mindestens 40 Prozent mehr als im ersten Lehrjahr. Welchen Summen das jeweils entspricht, ändert sich von Jahr zu Jahr, da die Mindestausbildungsvergütungen im ersten Lehrjahr regelmäßig erhöht werden.

Bei den Mindestausbildungsvergütungen handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Mindest-Beträge. Arbeitgeber können freiwillig mehr bezahlen oder Lehrlingsgehälter stärker erhöhen, als es gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch Tarifverträge können sich auf die Höhe von Ausbildungsgehältern auswirken. Wo Tarifverträge gelten, ist das in finanzieller Hinsicht oft vorteilhaft für Auszubildende. Es kann aber auch sein, dass die Mindestausbildungsvergütungen durch die Regelungen eines Tarifvertrags unterschritten werden. Das ist in gewissen Grenzen zulässig, solange die Ausbildungsgehälter trotzdem angemessen sind.

Wann wird die Ausbildungsvergütung ausgezahlt?

Das Ausbildungsgehalt wird einmal im Monat an Auszubildende ausgezahlt, und zwar in aller Regel per Überweisung auf ihr Bankkonto. Wann die Auszahlung erfolgt, hängt von dem Prozedere ab, das im Ausbildungsbetrieb üblich ist. Häufig werden Ausbildungsgehälter am Monatsende überwiesen, die Auszahlung kann jedoch auch zur Mitte eines Monats erledigt werden. In diesem Fall bekommen Azubis das Gehalt für einen Monat erst Mitte des Folgemonats.

Bevor das Ausbildungsgehalt überwiesen wird, werden noch die üblichen Abzüge davon vorgenommen. Brutto ist nicht gleich netto: Von der Brutto-Ausbildungsvergütung gehen Steuern und Sozialversicherungsabgaben ab, so dass sich das Gehalt deutlich mindert. Wie viel Netto einem Azubi jeden Monat übrig bleibt, hängt außerdem davon ab, welche Steuerklasse er hat. Wer wissen will, mit welchen Summen er monatlich rechnen kann, kann kostenlose Gehaltsrechner nutzen, die im Internet vielfach zu finden sind.

Sonderzahlungen und zusätzliche Leistungen in der Ausbildung

Manche Ausbildungsbetriebe zahlen nicht nur das Ausbildungsgehalt an ihre Azubis, sondern gewähren ihnen darüber hinaus noch weitere Leistungen. Ob das der Fall ist, lässt sich meist dem Ausbildungsvertrag entnehmen – zusätzliche Leistungen während der Ausbildung sind in der Regel hier geregelt. Es kann auch sein, dass ein Tarifvertrag anwendbar ist, der entsprechende Ansprüche für Auszubildende enthält. Die Sonderzahlungen müssen dann nicht gesondert im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In manchen Fällen ergibt sich der Anspruch auch aus betrieblicher Übung, wenn der Arbeitgeber bestimmte Leistungen wiederholt gewährt, so dass die Beschäftigten damit rechnen können.

Zu den zusätzlichen Leistungen, die Ausbildungsbetriebe ihren Azubis gewähren können, zählen etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Ein weiteres Beispiel sind vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen sind für die Altersvorsorge praktisch: Der Arbeitgeber investiert eine gewisse Summe, außerdem gibt es eine staatliche Förderung.

Wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht: Finanzielle Hilfen in der Ausbildung

Während einer Ausbildung werden meist keine allzu üppigen Gehälter gezahlt. Das kann vor allem dann ein Problem für Azubis sein, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, sondern für ihre eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer aufkommen müssen. Angenommen, das Industriekaufmann-Gehalt in der Ausbildung reicht nicht oder du verdienst als angehende Floristin zu wenig: Welche Hilfen stehen Auszubildenden zur Verfügung?

Eine Möglichkeit ist die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Ein Anspruch auf die Leistung kann bestehen, wenn das Ausbildungsgehalt für den Lebensunterhalt nicht reicht. Das setzt voraus, dass die Ausbildung dual ist – bei schulischen Ausbildungen ist ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe normalerweise nicht von Erfolg gekrönt. Ob ein Anspruch besteht, kann mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit leicht überprüft werden.

Eine weitere finanzielle Hilfe, die während der Ausbildung infrage kommen kann, ist BAföG in der Ausbildung. Diese Variante kann auch bei rein schulischen Ausbildungen eine Option sein. Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, kann außerdem Wohngeld beantragen. Die Leistung muss nicht zurückgezahlt werden. Diese Leistung kommt nur für Azubis infrage, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.

Die Ausbildung mit einem Bildungskredit finanzieren

Während einer Ausbildung besteht meist noch Anspruch auf Kindergeld. Das bekommen zwar eigentlich die Eltern stellvertretend für ihr Kind. Wenn das Kind aber nicht mehr zuhause wohnt und die Eltern es nicht unterstützen (können), hat die betreffende Person selbst Anspruch auf ihr Kindergeld. Auf Antrag kann es auch direkt auf das Konto des Azubis überwiesen werden.

Wenn das Geld in der Ausbildung nicht reicht, ist ein Bildungskredit, der von der KfW-Bank vergeben wird, eine weitere Option. Diese Hilfe richtet sich an Auszubildende, die in absehbarer Zeit mit ihrer Ausbildung fertig sind: Der Ausbildungsabschluss darf höchstens 24 Monate entfernt sein. Es gibt zudem ein Alterslimit von 36 Jahren.

In besonders akuten Situationen können auch Not-Darlehen nach § 27 des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Möglichkeit sein. Diese Darlehen können unter bestimmten Umständen beantragt werden, müssen allerdings später zurückgezahlt werden.

Probleme mit der Ausbildungsvergütung: Wo findet man Hilfe?

Nicht immer läuft mit dem Ausbildungsgehalt alles glatt. Es kann sein, dass der Arbeitgeber nicht oder nicht zuverlässig zahlt; vielleicht überweist er zu wenig oder verspätet. An wen können Azubis sich wenden, wenn es mit der Ausbildungsvergütung Probleme gibt? Ein erster Ansprechpartner ist der Betreuer im Betrieb. Er kann zwischen dem Auszubildenden und dem Arbeitgeber vermitteln und die Angelegenheit bestenfalls rasch klären. Auch der Betriebsrat kann eine geeignete Anlaufstelle sein. In einem übergeordneten Kontext kann auch eine Gewerkschaft Unterstützung bieten, ebenso wie eine Kammer.

Gehaltsansprüche können notfalls juristisch geltend gemacht werden. Dafür sollten sich Betroffene anwaltlich beraten lassen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann sie beraten und vor Gericht unterstützen. Das erhöht die Erfolgsaussichten oft erheblich. Bevor eine Lohnklage erhoben wird, sollte der Arbeitgeber abgemahnt werden. Auch dabei kann ein Anwalt helfen.

Wenn der Arbeitgeber das Ausbildungsgehalt nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, sollten Auszubildende diese Situation nicht hinnehmen. Es ist wichtig, frühzeitig aktiv zu werden. Vielleicht steckt der Betrieb in Schwierigkeiten, so dass die Aussichten, die Ausbildungsvergütung noch zu erhalten, schlecht sind. In so einer Situation kann es sinnvoll sein, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob man die Ausbildungsstelle wechseln kann und möchte, um die Ausbildung im vorgesehenen Zeitraum abzuschließen.

Fazit: Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung

  • Auszubildende lernen zwar noch, haben aber nichtsdestotrotz einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.
  • Wie hoch das Azubi-Gehalt sein muss, kann tarifvertraglich geregelt sein. Ansonsten greift die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, die es seit einigen Jahren gibt.
  • Je nach Ausbildungsrichtung kann das Gehalt in der Ausbildung sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Ausbildungsgehälter steigen im Laufe der Ausbildung an: Mit jedem Lehrjahr gibt es mehr Geld.
  • Wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht, können verschiedene Formen der Unterstützung infrage kommen, etwa die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG.

Bildnachweis: Roman Samborskyi / Shutterstock.com

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