Viele Arbeitnehmer haben über Weihnachten ein paar Tage frei – mindestens die Weihnachtstage oder zwischen den Jahren. Es gibt aber auch Beschäftigte, die an Heiligabend oder Silvester arbeiten müssen. Hier erfährst du, wie das Arbeiten an Weihnachten gesetzlich geregelt ist, wozu Arbeitnehmer verpflichtet sind und ob ihnen für die Feiertagsarbeit ein Zuschlag zusteht.
- An Weihnachten arbeiten? Welche Gründe es dafür geben kann
- Berufe, in denen an Weihnachten gearbeitet wird
- Arbeiten über Weihnachten: Welche Nachteile das mit sich bringen kann
- Gesetzliche Regelungen: Muss ich an Weihnachten und Silvester arbeiten?
- Muss ich an Weihnachten arbeiten? Sonderfälle Heiligabend und Silvester
- Dürfen Azubis an Weihnachten und Silvester arbeiten?
- Arbeitgeber in der Pflicht: Was bei der Arbeit an Weihnachten wichtig ist
- Weihnachten feiern trotz Arbeit: So kann es klappen
- Arbeiten an Weihnachten: Gesetze und Tipps
An Weihnachten arbeiten? Welche Gründe es dafür geben kann
Für die meisten Beschäftigten bedeutet die Weihnachtszeit freie Tage im Job. Viele nehmen sich ganz bewusst auch zwischen den Jahren frei, manchmal macht das Unternehmen auch für ein, zwei Wochen Betriebsferien. Es gibt aber auch Arbeitnehmer (und Selbstständige), für die Weihnachten nicht automatisch Freizeit bedeutet. Wenn jemand an Weihnachten arbeitet, kann das verschiedene Gründe haben.
In vielen Fällen ist der Beruf entscheidend: Jemand übt im Job Tätigkeiten aus, die auch an Feiertagen notwendig sind. Das kann zum Beispiel eine Busfahrerin betreffen oder einen Tierarzt in einer Tierklinik. Bestimmte Einrichtungen sind rund um die Uhr besetzt, und zwar unabhängig von dem Wochentag oder dem Datum. Dazu zählen Krankenhäuser, Energieversorger, Verkehrsunternehmen, Polizei- oder Feuerwachen.
In anderen Fällen ist es streng genommen nicht notwendig, dass jemand an Heiligabend, den Weihnachtstagen oder Silvester arbeitet. Dann können wirtschaftliche Erwägungen der Grund für die Feiertagsarbeit sein. Typische Beispiele sind Restaurants und Hotels, für die die Weihnachtsfeiertage nicht selten zu den umsatzstärksten Betriebszeiten zählen.
Zu viel zu tun, um frei zu haben
Es kann auch sein, dass einfach zu viel zu tun ist. Vielleicht muss ein wichtiges Projekt fertiggestellt werden oder eine anderweitige Deadline rückt näher. Das kann dazu führen, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter bittet, über Weihnachten zu arbeiten – oder das sogar anordnet. Die Verpflichtung, generell oder bei Bedarf an Weihnachten zu arbeiten, kann sich auch aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
Wenn jemand an Weihnachten „freiwillig“ arbeitet, betrifft das häufig Selbstständige. Es kann sein, dass ein Freiberufler wichtige Aufträge ansonsten nicht rechtzeitig fertigstellen könnte. Es gibt auch Selbstständige, denen die Arbeit an Weihnachten nichts ausmacht, weil ihr Beruf für sie auch ihre Berufung ist.
Manche Menschen arbeiten an Weihnachten auch ehrenamtlich. Sie möchten damit anderen Menschen etwas zurückgeben oder sich für Menschen einsetzen, die in einer weniger guten Lage sind als sie selbst.
Berufe, in denen an Weihnachten gearbeitet wird
Es gibt viele Berufe, in denen es gängig oder notwendig ist, an Weihnachten zu arbeiten. Betroffen sind unter anderem:
- Ärzte
- Pflegekräfte
- Rettungssanitäter
- Polizisten
- Feuerwehrleute
- Sicherheitspersonal
- Angestellte in Hotels
- Angestellte in der Gastronomie
- Angestellte in Verkehrsbetrieben, zum Beispiel Busfahrer oder Lokführer
- Piloten
- Logistikmitarbeiter
- Lkw-Fahrer
- Verkäufer im Einzelhandel
- Paket- und Postboten
- Journalisten und andere Beschäftigte im Bereich Medien
- Mitarbeiter in Versorgungsbetrieben
- Tierpfleger
- Tierärzte und Tierarzthelfer
- Schauspieler
- Musiker
- Bäcker
Arbeiten über Weihnachten: Welche Nachteile das mit sich bringen kann
Für Beschäftigte kann es eine Belastung sein, an Weihnachten oder Silvester arbeiten zu müssen. Die Weihnachtstage sind für viele Menschen gefüllt mit Familientreffen. Nicht selten steht an jedem Feiertag etwas anderes auf dem Programm. Das zu ermöglichen, obwohl man arbeiten muss, kann eine Herausforderung sein – und für eine Menge Stress sorgen.
Manchmal ist es durch die Arbeit an Weihnachten gar nicht möglich, Weihnachten wie üblich zu feiern. Vielleicht fällt der Heiligabend im Kreise der Lieben dadurch aus oder man kann die Familie über die Feiertage nicht sehen. Das kann bei Betroffenen für Frust, Enttäuschung oder Traurigkeit sorgen. Es kann auch sein, dass die Erwartungen anderer enttäuscht werden – zum Beispiel von Kindern, dem Partner oder anderen Angehörigen.
Die letzten Tage des Jahres sind für viele Menschen eine Zeit, in der zumindest nach den Weihnachtstagen etwas Erholung möglich ist. Man kann zur Ruhe kommen, sich mit dem zurückliegenden Jahr befassen und den Blick in die Zukunft richten. Vor allem aber haben viele endlich mal ein paar Tage länger frei als nur die zwei üblichen Wochenendtage. Das kann Menschen, die über Weihnachten nicht frei haben, fehlen. Die Folge: Sie können sich eher erschöpft und ausgebrannt fühlen.
Erschwerend kann hinzukommen, dass die Arbeit an Weihnachten nicht immer die Anerkennung findet, die sie verdient. Auch in finanzieller Hinsicht: Arbeitgeber zahlen zwar häufig Aufschläge, zumal Feiertagszuschläge gesetzlich oder tariflich verpflichtend sein können. Das Extra-Geld wiegt jedoch nicht die verpasste Zeit mit der Familie auf.
Gesetzliche Regelungen: Muss ich an Weihnachten und Silvester arbeiten?
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nicht einfach vorschreiben, dass sie über Weihnachten oder Silvester arbeiten müssen. In welchem Rahmen Feiertagsarbeit möglich ist, gibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor. Demnach besteht ein grundsätzliches Verbot der Arbeit an Feiertagen und Sonntagen, und zwar jeweils ganztägig. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.
Dabei kommt es zum Beispiel darauf an, ob es sich um Tätigkeiten handelt, die nicht an Werktagen erledigt werden können. In diesem Fall ist eine Sonn- und Feiertagsarbeit denkbar. Hiervon sind etwa Beschäftigte in Krankenhäusern, bei der Polizei oder in Verkehrsbetrieben betroffen.
Die Arbeit an Feiertagen wie Weihnachten ist außerdem nach den geltenden Gesetzen vorstellbar, wenn andernfalls Arbeitsplätze in Gefahr wären. Es kommt auch auf den Beruf und den Arbeitsbereich an. Bäcker (und ihre Mitarbeiter) dürfen grundsätzlich auch an Feiertagen arbeiten, allerdings maximal drei Stunden am Tag. Es gibt zudem Ausnahmeregelungen, die für Schichtarbeit und für Kraftfahrer gelten, sowie Regelungen für Notfälle, in denen die Existenz des Betriebs bedroht ist. Im Einzelfall können auch tarifvertragliche Regelungen darüber bestimmen, ob das Arbeiten über Weihnachten erlaubt ist.
An Weihnachten arbeiten: Zuschlag aufs Gehalt?
Die Arbeit an Weihnachten oder anderen Feiertagen muss ausgeglichen werden. Grundsätzlich gilt: Wer an einem Sonn- oder Feiertag arbeitet, hat nach dem Arbeitszeitgesetz Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Wer an einem Tag arbeiten muss, der eigentlich arbeitsfrei gewesen wäre, muss in den zwei Wochen danach einen anderen Tag freibekommen. Auch hier gilt: Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen enthalten. Dasselbe betrifft eine mögliche Betriebsvereinbarung.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Zuschlag für die Arbeit an Silvester oder Weihnachten? Nicht pauschal, aber häufig gelten in der Praxis entsprechende Regelungen. Je nach Branche können Beschäftigte, die an Weihnachten arbeiten müssen, einen Zuschlag zum üblichen Gehalt oder Lohn bekommen. Manchmal verdoppelt sich das Gehalt dadurch. Praktisch kommt es auf die individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, den geltenden Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung an.
Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz, der während der Arbeit an Weihnachten gelten würde. Allerdings greifen auch bei der Arbeit an Feiertagen die üblichen Regelungen zum Kündigungsschutz, etwa des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Wer sich allerdings weigert, an Weihnachten zu arbeiten, obwohl er dazu verpflichtet wäre, kann sich eine Abmahnung oder Kündigung einhandeln.
Muss ich an Weihnachten arbeiten? Sonderfälle Heiligabend und Silvester
Heiligabend und Silvester haben für viele Menschen einen hohen Stellenwert. Diese Tage werden häufig als Feiertage betrachtet, obwohl sie es genau genommen nicht sind. Weder Heiligabend noch Silvester ist ein gesetzlicher Feiertag. Das heißt für Beschäftigte, dass sie regulär arbeiten müssen, wenn keine anderweitigen Regelungen gelten.
In der Praxis ist es in vielen Unternehmen üblich, dass die Mitarbeiter an Silvester oder Heiligabend entweder gar nicht oder keine vollen Tage arbeiten müssen. Sie können dann zum Beispiel schon mittags gehen.
Regelungen, die für den Einzelfall gelten, können sich durch den Arbeitsvertrag, eine mögliche Betriebsvereinbarung und anwendbare Tarifverträge ergeben.
Dürfen Azubis an Weihnachten und Silvester arbeiten?
Besondere Regelungen gelten für Auszubildende. Dürfen sie an Heiligabend, über die Weihnachtstage und an Silvester arbeiten? Das hängt auch von ihrem Alter ab. Für minderjährige Azubis gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es legt fest, dass Auszubildende an den Weihnachtstagen – am 25. und 26. Dezember – nicht arbeiten dürfen. An Heiligabend und Silvester können sie früher nach Hause gehen als sonst.
Für volljährige Auszubildende gilt das nicht. Sie dürfen prinzipiell an Heiligabend, Silvester oder über Weihnachten arbeiten, soweit das grundsätzlich erlaubt ist. Der Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag kann Näheres regeln. Im Zweifel ist es sinnvoll, direkt bei dem Chef oder der Chefin nachzufragen, wie das Arbeiten über Weihnachten und Silvester bei Auszubildenden gehandhabt wird.
Arbeitgeber in der Pflicht: Was bei der Arbeit an Weihnachten wichtig ist
Wenn es darum geht, Beschäftigte an Weihnachten und Silvester arbeiten zu lassen, müssen Arbeitgeber einige Dinge beachten. Einerseits betrifft das ihre gesetzlichen Pflichten. Andererseits lohnt es sich, den Mitarbeitern freiwillig entgegenzukommen, damit das Arbeiten über Weihnachten für sie so angenehm wie möglich ist.
Die Pflichten des Arbeitgebers betreffen zum Beispiel die folgenden Aspekte:
- Arbeitsverbote: Feiertagsarbeit ist gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes eigentlich verboten. Hierzu zählt nicht der Heiligabend selbst, die meisten Beschäftigten müssen trotzdem nicht arbeiten. Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Feiertagen können zudem für bestimmte Branchen gelten.
- Arbeitsschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, auch an Feiertagen für den bestmöglichen Schutz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Das betrifft etwa Sicherheitsstandards, aber auch die Hygiene bei der Arbeit.
- Arbeitszeiten: Auch an Feiertagen muss die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit beachtet werden. Sie liegt im Normalfall bei acht Stunden am Tag, mit Ausgleich sind ausnahmsweise auch bis zu zehn Stunden möglich. Mögliche zusätzliche Beschränkungen gelten für bestimmte Berufe und können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.
- Ersatzruhetage: Wenn Beschäftigte an Weihnachten arbeiten, haben sie Anspruch auf einen freien Tag zum Ausgleich, und zwar innerhalb von zwei Wochen.
Entscheidend ist nicht nur, wozu Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifverträge verpflichtet sind. Es ist aus Unternehmenssicht sinnvoll, den Beschäftigten freiwillig entgegenzukommen. Sie können damit verhindern, dass es in der Belegschaft Unmut über die Arbeit an Weihnachten oder Silvester gibt.
Anreize für das Arbeiten an Weihnachten schaffen
Arbeitgeber sollten zum Beispiel sicherstellen, dass das Arbeiten an Weihnachten fair unter den Kolleginnen und Kollegen aufgeteilt wird. Schichten können in Dienstplänen gerecht verteilt werden. In anderen Fällen können sich die Betroffenen selbst einigen, wer wann arbeitet und wann frei hat.
Wer Weihnachten feiert, muss nicht gläubig sein. Bei Mitarbeitern, für die ihr Glauben eine wichtige Rolle spielt, ist jedoch Fingerspitzengefühl gefragt. Sie könnten besonders negativ reagieren, wenn sie an Weihnachten arbeiten müssen. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, andere Mitarbeiter einzuplanen. Dennoch: Arbeit an Weihnachten sollte gerecht verteilt werden. Es sollte nicht so sein, dass bestimmte Kollegen grundsätzlich außen vor sind. Das könnte für Unmut und Konflikte im Team sorgen.
Es kann sich für Arbeitgeber lohnen, das Arbeiten über Weihnachten lukrativer für die Beschäftigten zu machen. Wenn hohe Zuschläge winken, entscheiden sich womöglich einige Mitarbeiter dazu, freiwillig Weihnachten und Silvester zu arbeiten. Auch Sachprämien können als Anreiz interessant sein.
Nicht zuletzt ist entscheidend, dass Arbeitgeber den Einsatz ihrer Mitarbeiter an Feiertagen anerkennen und ihnen dafür Wertschätzung zeigen. Ein ernst gemeintes Dankeschön – in Form eines Lobes, von netten Worten oder auch einer kleinen Aufmerksamkeit – kann zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit beitragen.
Weihnachten feiern trotz Arbeit: So kann es klappen
Wenn jemand an Weihnachten oder Silvester arbeiten muss, ist die Feiertagsplanung im Kreise von Familie oder Freunden erschwert. Manches ist dann gar nicht mehr möglich, für anderes bleibt weniger Zeit oder es wird im Vorfeld stressiger. Wer zum Beispiel wie viele Beschäftigte im Einzelhandel oder in der Paket- und Postzustellung an Heiligabend halbtags arbeiten muss, kann abends noch feiern. Es kann aber schwerer sein, die nötigen Vorbereitungen dafür zu treffen.
An Weihnachten arbeiten zu müssen, ist häufig nicht nur für die betroffenen Beschäftigten selbst belastend, sondern auch für ihre Angehörigen. Für Paare mit Kindern kann die Feiertagsarbeit beispielsweise bedeuten, dass der andere Partner den Großteil der Vorbereitungen alleine stemmen muss – Stress ist dann häufig vorprogrammiert.
Um die Weihnachtstage trotz der Arbeit mit der Familie verbringen zu können und Stress zu verringern, ist eine gute Planung im Vorfeld wichtig. Es könnte zum Beispiel eine Option sein, an Heiligabend nicht bis zum Mittag ins Büro zu gehen, sondern im Homeoffice zu arbeiten. Flexible Arbeitszeiten sind ebenfalls praktisch: Jemand könnte dann etwa früher als sonst mit der Arbeit beginnen und ist rechtzeitig fertig, um sich auf den Abend vorbereiten zu können.
Wie die Weihnachtstage entspannter ablaufen können
Vielleicht können auch innerhalb der Familie andere Absprachen getroffen werden. Wenn an Heiligabend auch die Eltern dabei sind, könnte das Fest vielleicht bei ihnen stattfinden. Oder die Gäste bringen etwas zu essen mit, damit nicht die erwerbstätigen Gastgeber alleine alles vorbereiten müssen. Manche Dinge kann man auch schon im Voraus erledigen. Geschenke einpacken zum Beispiel oder die Vorspeisensuppe kochen und einfrieren.
Lässt sich das Arbeiten an Weihnachten gar nicht mit den üblichen Feiern kombinieren, kann eine Lösung darin bestehen, Weihnachten ausnahmsweise auf einen anderen Tag zu legen. Die Atmosphäre mag nicht dieselbe sein, im Zweifel ist aber oft entscheidend, dass man mit lieben Menschen einen schönen Tag (oder Abend) verbringt.
Noch ein Tipp für Menschen, die um das Arbeiten über Weihnachten nicht herumkommen: Es kann eine gute Idee sein, direkt im Anschluss ein paar Tage freizunehmen. So hat man die Möglichkeit, trotz der Feiertagsarbeit noch etwas Entspannung zum Jahresende zu finden.
Arbeiten an Weihnachten: Gesetze und Tipps
- An Heiligabend, Weihnachten und Silvester haben viele Beschäftigte frei. Je nach Beruf und Branche müssen manche Arbeitnehmer jedoch arbeiten. Manche entscheiden sich freiwillig, Heiligabend ehrenamtlich zu arbeiten.
- An Heiligabend oder Silvester zu arbeiten, ist dabei eigentlich normal, denn es handelt sich nicht um Feiertage. Viele Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern trotzdem frei oder der Feierabend wird vorgezogen.
- Ob das Arbeiten über Weihnachten erlaubt ist, regeln Gesetze, der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die Heiligabend und Silvester behandeln.
- Unabhängig davon, was erlaubt ist, lohnt es sich für Arbeitgeber, Beschäftigten entgegenzukommen. Mit hohen Zuschlägen kann die Arbeit an Weihnachten etwa attraktiver werden. Auch eine ehrliche Anerkennung kann viel bewirken.
- An Weihnachten arbeiten und trotzdem feiern? Das kann mit einer guten Organisation klappen, sorgt aber oft für zusätzlichen Stress. Es ist sinnvoll, im Einzelfall zu überlegen, wie die beste Lösung aussehen könnte.
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