AllgemeinUngerechte Behandlung am Arbeitsplatz: Was du tun kannst

Ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz: Was du tun kannst

Vielleicht gibt es Kollegen, die dich ausgrenzen. Oder du hast einen Chef, der andere Kollegen bevorzugt. Ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz kann viele Gesichter haben. Wie sie sich äußern kann, warum Fairness im Job so wichtig ist und was du tun kannst, wenn du dich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühlst – hier erfährst du es.

Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz: Was fällt alles darunter?

Was ist das überhaupt – (Un-)Gerechtigkeit am Arbeitsplatz? Gerecht bedeutet laut dem Duden: „dem [allgemeinen] Empfinden von Gerechtigkeit, Wertmaßstäben entsprechend, gemäß; begründet, gerechtfertigt“. Und ungerecht: „nicht gerecht, das Gerechtigkeitsgefühl verletzend, dem allgemeinen Empfinden von Gerechtigkeit nicht entsprechend“.

Ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz kann sich in ganz unterschiedlichen Formen zeigen. Die folgenden Beispiele machen deutlich, wie groß das Spektrum sein kann:

  • Mitarbeiter X arbeitet schon viele Jahre im Betrieb und macht einen guten Job. Befördert wird aber der neue, jüngere Kollege, der gerade mal ein Jahr dabei ist.
  • Mitarbeiter A erhält mehr Geld als Mitarbeiterin B, obwohl beide denselben Job machen und vergleichbare Qualifikationen vorweisen können.
  • Der Chef bevorzugt bestimmte Kollegen ohne guten Grund.
  • Der Vorgesetzte behandelt seine Mitarbeiter ungleich, auch wenn es dafür sachlich keine Rechtfertigung gibt.
  • Der Chef lobt bestimmte Mitarbeiter sehr schnell, andere dagegen gar nicht.
  • Mitarbeiter Y hat bei der Vergabe eines Projekts durch den Chef gegenüber einem weniger erfahrenen und qualifizierten Kollegen das Nachsehen.
  • Der Vorgesetzte macht unklare Vorgaben und kommuniziert nicht eindeutig. Anschließend kritisiert er eine Mitarbeiterin für etwas, wofür sie nichts kann – sie hatte schlicht nicht die nötigen Informationen.
  • Der Chef traut Mitarbeiter Z bestimmte Dinge nicht zu, obwohl er seine Arbeit immer gut gemacht hat.
  • Der Vorgesetzte kritisiert bestimmte Mitarbeiter immer wieder vor versammelter Mannschaft und macht dabei aus Kleinigkeiten einen Elefanten.
  • Mitarbeiterin M arbeitet hart, erhält dafür aber keine Wertschätzung durch den Arbeitgeber.
  • Das Arbeitspensum der Mitarbeiter ist sehr ungleich verteilt – manche müssen sehr viel mehr arbeiten als andere.
  • Bei der Urlaubsplanung werden bestimmte Mitarbeiter ohne guten Grund übergangen; sie müssen gegenüber Kollegen zurückstecken, die in einer ähnlichen Lage wie sie sind.

Wann handelt es sich um Diskriminierung am Arbeitsplatz, wann um Mobbing?

Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz muss von Diskriminierung und Mobbing abgegrenzt werden. Dabei handelt es sich um grundlegend andere Dinge, auch wenn sowohl Mobbing als auch Diskriminierung auch ungerecht sein können.

Bei Diskriminierung werden Personen (oder Gruppen) aufgrund bestimmter schutzwürdiger Merkmale benachteiligt oder herabgewürdigt. Das kann zum Beispiel ihr Geschlecht betreffen, einen Migrationshintergrund, ihre sexuelle Orientierung, das Alter oder eine Behinderung. Diskriminierung kann sich zum Beispiel durch abfällige Kommentare oder vermeintlich harmlose Witze äußern.

Diskriminierend kann es auch sein, wenn jemand wegen bestimmter Merkmale ausgeschlossen wird oder ihm Informationen vorenthalten werden. Vielleicht wird jemand nicht befördert, weil er eine Behinderung hat. Oder eine Frau im gebärfähigen Alter bekommt den Job nicht, weil der Arbeitgeber Angst hat, dass sie bald schwanger wird und dann im Job ausfällt. 

Der Begriff Mobbing umfasst verschiedene Handlungen, die zum Ziel haben, eine Person zu schikanieren. Im Job kann Mobbing von Kollegen ausgehen oder auch vom Vorgesetzten. Manchmal findet die Schikane sehr direkt und unverhohlen statt, in anderen Fällen geschieht sie eher indirekt. Mobbing muss nicht persönlich gezeigt werden, sondern kann zum Beispiel auch aus der Entfernung über das Internet passieren. Beispiele für Mobbing sind Beleidigungen, Anfeindungen, provozierende Kommentare oder gar körperliche Angriffe. Auch Diskriminierung kann zu Mobbing gehören. Typisch ist, dass die Schikanen sehr bewusst geschehen und für eine längere Zeit anhalten.

Wie viel Einsatz darf der Arbeitgeber verlangen – und wann ist es Ausbeutung?

Viele Vorgesetzte haben hohe Anforderungen an ihre Mitarbeiter. Das sorgt für Stress in der Belegschaft – und kann auch dazu führen, dass sich der eine oder andere Beschäftigte von seinem Arbeitgeber ausgebeutet fühlt. In solchen Situationen stellt sich die Frage: Ist es eigentlich noch zulässig, was der Chef verlangt?

Die Grenzen zwischen mangelnder Wertschätzung, überhöhten Erwartungen und Ausbeutung verlaufen oft fließend. Ob das Verhalten des Vorgesetzten gerechtfertigt ist, hängt in erster Linie davon ab, was im Arbeitsvertrag steht. Der Arbeitgeber ist an die dortigen Regelungen gebunden. Dasselbe gilt natürlich auch für Gesetze, zum Beispiel bei Themen wie Arbeitszeiten und Erholungsurlaub.

Im Zweifel solltest du also prüfen, was genau deine Jobbeschreibung ist, wozu du verpflichtet bist und wie das Thema Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ein Stück weit spielt die konkrete Position eine Rolle: Je hochrangiger der Posten ist und je mehr Verantwortung jemand im Beruf trägt, desto mehr kann der Arbeitgeber tendenziell von ihm verlangen.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Wenn Beschäftigte sich ausgebeutet fühlen, hängt das häufig mit zu viel Arbeit zusammen, die Überstunden zur Folge haben kann. Unbezahlte und unausgeglichene Überstunden sind in vielen Fällen nicht erlaubt. Was zulässig ist, hängt wiederum mit den Regelungen im Arbeitsvertrag ab. Bei den täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten ist der Arbeitgeber darüber hinaus an das Gesetz gebunden. Im Normalfall dürfen Arbeitnehmer laut Arbeitszeitgesetz höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. In Ausnahmefällen sind maximal zehn Stunden täglich erlaubt, wenn das später ausgeglichen wird. Das heißt, pro Woche möglich sind 48 und ausnahmsweise auch 60 Stunden.

Was grundsätzlich nicht geht, ist wenn der Arbeitgeber gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. So dürfen zum Beispiel Ruhezeiten nicht unterschritten oder Urlaubstage nicht einfach nicht gewährt werden. Kann Erholungsurlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden, kann er zwar aufs nächste Jahr übertragen werden, muss aber bis zum 31. März abgebaut werden. Beachtet werden müssen unter anderem auch gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitseinsätzen und der gesetzliche Mindestlohn oder ein Branchenmindestlohn.

Wie sich der Chef verhält, hat große Auswirkungen

Der Arbeitgeber darf auch nicht von einem Mitarbeiter verlangen, dass er krank zur Arbeit kommt. Wenn der Mitarbeiter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt hat, kann er guten Gewissens für die Dauer der Krankschreibung zuhause bleiben. Dein Chef darf dir auch nicht verbieten, rechtmäßige Pausen zu machen – zumindest, soweit der Anspruch darauf vom Gesetz gedeckt ist. Raucherpausen etwa sind oft nicht erlaubt, werden aber von vielen Arbeitgebern geduldet.

Die Frage, ob dein Arbeitgeber dich ausbeutet, ist letztlich auch an eine subjektive Auffassung der Situation im Job geknüpft. Oft spielen viele Faktoren zusammen: Wenn ein Beschäftigter sich im Job sehr reinhängt, dafür aber schlecht bezahlt wird, es an Wertschätzung fehlt und die Rahmenbedingungen auch sonst nicht gut sind, kann es sich tatsächlich um Ausbeutung handeln, auch wenn der Arbeitgeber vielleicht nicht gegen Gesetze verstößt. Dabei spielt das Verhalten des Chefs eine nicht zu unterschätzende Rolle: Bei ehrlich gemeinter Wertschätzung und offensichtlichem Respekt gegenüber den Mitarbeitern werden sich diese wahrscheinlich auch nicht ausgebeutet fühlen.

Darum ist Gerechtigkeit am Arbeitsplatz auch für Arbeitgeber wichtig

Gerechtigkeit am Arbeitsplatz ist ein essenzieller Faktor für die Zufriedenheit von Arbeitnehmern. Wer sich an der Arbeit gerecht behandelt wird, ist eher zufrieden. Im Umkehrschluss sorgt es bei den Betroffenen nicht selten für erhebliche Probleme, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen – vor allem, wenn die Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz vom Vorgesetzten ausgeht.

Eine Studie der Krankenkasse AOK hat gezeigt, dass Mitarbeiter, die sich von ihrem Vorgesetzten ungerecht behandelt fühlen, öfter im Job fehlen. Auch andere Studien legen nahe, wie wichtig Gerechtigkeit im Job ist – und wie schwerwiegend Mängel in diesem Bereich sein können. Durch Ungerechtigkeiten entsteht demnach schnell Frust bei den Mitarbeitern, außerdem sinkt ihre Zufriedenheit.

Für die Betroffenen kann sich eine ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz negativ auf ihre körperliche und psychische Gesundheit auswirken. Es können zum Beispiel psychosomatische Beschwerden auftreten; die Betroffenen schlafen womöglich schlecht, leiden unter Rückenschmerzen oder Kopfschmerzen. Im Job fehlen sie möglicherweise häufig oder fallen für längere Zeit am Stück aus, weil die Situation an der Arbeit sie so belastet.

Wenn Mitarbeiter sich ungerecht behandelt fühlen, ist das auch für Arbeitgeber ein Problem. Die Beschäftigten sind dadurch wahrscheinlich weniger motiviert und engagiert, vielleicht machen sie auch nur noch das Nötigste. Darunter leidet die Produktivität. Die Betroffenen könnten sich einen anderen Job suchen oder haben innerlich gekündigt. Die damit verbundene Unzufriedenheit der Mitarbeiter kann auch dem Ruf der Firma als Arbeitgeber schaden und dazu führen, dass weniger Bewerber dort arbeiten möchten.

Ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz: Was kann man tun?

Wenn du dich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühlst, fragst du dich wahrscheinlich, wie du damit umgehen kannst und welche Möglichkeiten du hast. Dabei kommt es natürlich darauf an, wie die ungerechte Behandlung am Arbeitsplatz genau aussieht und wer beteiligt ist. Gibt es Probleme mit den Kollegen, von denen du dich ungerecht behandelt fühlst? In solchen Fällen kannst du nicht allzu viel tun. Es wäre aber eine Überlegung wert, die betreffenden Personen auf die Angelegenheit anzusprechen – möglicherweise ist ihnen gar nicht bewusst, wie du die Situation empfindest.

Vielleicht ist es dein Chef, von dem du dich ungerecht behandelt fühlst. Das ist besonders heikel, denn durch das Machtungleichgewicht wiegt eine ungerechte Behandlung durch Vorgesetzte nicht nur besonders schwer, du kannst auch nur beschränkt etwas dagegen tun. Wenn du ansonsten ein gutes Verhältnis zu deinem Vorgesetzten hast, kannst du versuchen, mit ihm darüber zu reden. In manchen Fällen kann es jedoch besser sein, wenn du dich an andere Stellen wendest – zum Beispiel den Betriebsrat, die Personalabteilung oder höherrangige Vorgesetzte.

Was du nicht tun solltest, wenn du dich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühlst, ist, emotional oder impulsiv zu reagieren. Damit machst du dich angreifbar, außerdem besteht die Gefahr, dass du dich nicht mehr sonderlich professionell verhältst. Das kann deinem Ruf an der Arbeit schaden.

Was tun bei Mobbing oder Diskriminierung?

Besonders gravierend ist das Problem, wenn es zu Diskriminierung und/oder Mobbing kommt. Das solltest du keinesfalls hinnehmen. Je nach Situation und Beteiligten kann es zum Beispiel eine gute Idee sein, deinem Gegenüber Kontra zu bieten und die Person zur Rede zu stellen. Bei manchen Menschen reicht das aus, damit sie ihr Verhalten ändern. Wenn nicht, solltest du dich an deinen Chef wenden. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und muss der Sache nachgehen. Tut er das nicht, kann es gegebenenfalls gerechtfertigt sein, die Arbeit zu verweigern. Davor besprichst du dich aber am besten mit einem Anwalt.

Grundsätzlich wichtig bei allen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz und besonders bei Diskriminierung und Mobbing ist eine möglichst ausführliche Dokumentation der Vorfälle. Es tut außerdem oft gut, über Vertrauenspersonen über eine belastende Situation zu sprechen. Vielleicht kannst du dich an gute Kollegen wenden oder aber im privaten Bereich mit Menschen über die Lage im Job sprechen. Andere Menschen können dir moralischen Beistand leisten und mit dir zusammen überlegen, wie du gegen die Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz vorgehen kannst.

Vielleicht fühlst du dich an der Arbeit einfach nicht mehr wohl und möchtest am liebsten kündigen. Das steht dir natürlich frei, wobei du bedenken solltest, dass dir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld gilt, wenn du selbst deinen Job kündigst. Besser ist es deshalb, dir zuerst eine andere Stelle zu suchen. Manchmal ist auch eine außerordentliche und fristlose Kündigung denkbar. Vorher musst du den Arbeitgeber aber in der Regel erfolglos abgemahnt haben. Wenn du die Situation im Job nicht aushältst, lasse dich ruhig vorübergehend krankschreiben. Während deiner Krankschreibung kannst du in Ruhe überlegen, welche nächsten Schritte du gehen möchtest.

Bildnachweis: Volurol / Shutterstock.com

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